Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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7.3 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />
in <strong>Australien</strong><br />
In <strong>Australien</strong> werden die Einkünfte aus der Vermietung<br />
zunächst auf Ebene des Treuhandvermögens<br />
besteuert. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />
aus dem Treuhandvermögen werden dann unter<br />
Anrechnung der Besteuerung auf Ebene des Treuhandvermögens<br />
separat besteuert. Der anwendbare<br />
Steuersatz in <strong>Australien</strong> beträgt derzeit 30 Prozent.<br />
Auf dieser Grundlage berücksichtigt die Prognoserechnung<br />
in einer konsolidierten Darstellung die<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültigen<br />
steuerlichen Regelungen sowie die Gesetzeslage und<br />
die anwendbare Rechtsprechung zur Ermittlung des<br />
steuerlichen Ergebnisses. Bei der Ermittlung des prognostizierten<br />
steuerlichen Ergebnisses in <strong>Australien</strong><br />
wurden ein Gutachten sowie diverse Einzelanalysen<br />
des steuerlichen Beraters der Fondsgesellschaft<br />
zugrunde gelegt.<br />
Durch die vorläufigen projizierten Effekte aus der<br />
sog. Division 250 (Details siehe Tz. 11.4.1), der in <strong>Australien</strong><br />
voraussichtlich abzugsfähigen Schuldzinsen<br />
aus dem Darlehen der Fondsgesellschaft an den<br />
Treuhänder und anderen abzugsfähigen Aufwendungen<br />
ergibt sich im Betrachtungszeitraum insgesamt<br />
ein Verlustvortrag, der voraussichtlich mit dem<br />
prognostizierten Veräußerungserlös ausgeglichen<br />
wird und in der Berechnung der prognostizierten<br />
Steuerzahlung aus dem Veräußerungserlös berücksichtigt<br />
ist.<br />
Zur deutschen Steuersituation siehe Tz. 11.3. Zum<br />
vorläufigen bzw. projizierten voraussichtlichen<br />
steuerlichen Ergebnis siehe insbesondere auch die<br />
Hinweise in Tz. 3.4.<br />
7.4 Liquiditätsreserve (konsolidiert)<br />
zum 31.12. eines Jahres<br />
Änderungen der einzelnen Positionen gegenüber<br />
den Ansätzen der Prognoserechnung wirken sich<br />
auf die Liquiditätsreserve aus. Die Liquiditätsreserve<br />
setzt sich aus der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft<br />
und der Liquiditätsreserve des vorgeschalteten<br />
Treuhandvermögens zusammen und wird verzinslich<br />
angelegt (siehe auch die Hinweise in Tz. 3.3.7). In der<br />
Prognoserechnung ist der Stand der konsolidier ten<br />
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