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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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7.3 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />

in <strong>Australien</strong><br />

In <strong>Australien</strong> werden die Einkünfte aus der Vermietung<br />

zunächst auf Ebene des Treuhandvermögens<br />

besteuert. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />

aus dem Treuhandvermögen werden dann unter<br />

Anrechnung der Besteuerung auf Ebene des Treuhandvermögens<br />

separat besteuert. Der anwendbare<br />

Steuersatz in <strong>Australien</strong> beträgt derzeit 30 Prozent.<br />

Auf dieser Grundlage berücksichtigt die Prognoserechnung<br />

in einer konsolidierten Darstellung die<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültigen<br />

steuerlichen Regelungen sowie die Gesetzeslage und<br />

die anwendbare Rechtsprechung zur Ermittlung des<br />

steuerlichen Ergebnisses. Bei der Ermittlung des prognostizierten<br />

steuerlichen Ergebnisses in <strong>Australien</strong><br />

wurden ein Gutachten sowie diverse Einzelanalysen<br />

des steuerlichen Beraters der Fondsgesellschaft<br />

zugrunde gelegt.<br />

Durch die vorläufigen projizierten Effekte aus der<br />

sog. Division 250 (Details siehe Tz. 11.4.1), der in <strong>Australien</strong><br />

voraussichtlich abzugsfähigen Schuldzinsen<br />

aus dem Darlehen der Fondsgesellschaft an den<br />

Treuhänder und anderen abzugsfähigen Aufwendungen<br />

ergibt sich im Betrachtungszeitraum insgesamt<br />

ein Verlustvortrag, der voraussichtlich mit dem<br />

prognostizierten Veräußerungserlös ausgeglichen<br />

wird und in der Berechnung der prognostizierten<br />

Steuerzahlung aus dem Veräußerungserlös berücksichtigt<br />

ist.<br />

Zur deutschen Steuersituation siehe Tz. 11.3. Zum<br />

vorläufigen bzw. projizierten voraussichtlichen<br />

steuerlichen Ergebnis siehe insbesondere auch die<br />

Hinweise in Tz. 3.4.<br />

7.4 Liquiditätsreserve (konsolidiert)<br />

zum 31.12. eines Jahres<br />

Änderungen der einzelnen Positionen gegenüber<br />

den Ansätzen der Prognoserechnung wirken sich<br />

auf die Liquiditätsreserve aus. Die Liquiditätsreserve<br />

setzt sich aus der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft<br />

und der Liquiditätsreserve des vorgeschalteten<br />

Treuhandvermögens zusammen und wird verzinslich<br />

angelegt (siehe auch die Hinweise in Tz. 3.3.7). In der<br />

Prognoserechnung ist der Stand der konsolidier ten<br />

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