Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Umwandlung ist aufschiebend bedingt auf die<br />
Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />
das Handelsregister. Die durch eine solche Umwandlung<br />
entstehenden Kosten (z. B. Kosten der<br />
Eintragung ins Handelsregister) hat der wechselnde<br />
Treugeber zu tragen. Die zu ersetzenden<br />
Kosten bestimmen sich nach dem Preisverzeichnis<br />
der Gesellschaft oder deren Geschäftsbesorgers,<br />
das von dem wechselnden Treugeber<br />
jederzeit eingesehen werden kann. Die für den<br />
wechselnden Treugeber im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt AUD 10.<br />
(5) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, etwaige<br />
Änderungen seiner in der Beitrittsvereinbarung<br />
gemachten Angaben der Gesellschaft unverzüglich<br />
mitzuteilen. Jeder Kommanditist ist auch<br />
verpflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert<br />
seine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außerhalb<br />
der Bundesrepublik Deutschland bzw. jede<br />
künftige Änderung seiner steuerrechtlichen<br />
„Ansässigkeit“ mitzuteilen. Auf Anforderung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten hat<br />
jeder Kommanditist Nachweis über den Ort<br />
seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts<br />
zu erbringen. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
hat überdies das Recht, von den Kommanditisten<br />
Angaben zur Erteilung von Auskünften<br />
gegenüber Steuerbehörden oder kontoführenden<br />
Banken zu verlangen, soweit dies gesetzlich<br />
geboten ist, von den Steuerbehörden gefordert<br />
wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder<br />
Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist. In<br />
den zuletzt genannten Fällen ist der geschäftsführende<br />
Kommanditist zudem berechtigt,<br />
von den Kommanditisten die Ausfertigung ggf.<br />
notwendiger Steuerformulare und -erklärungen<br />
oder die Mitwirkung hierbei zu verlangen. Für<br />
Treugeber gilt das Vorstehende entsprechend.<br />
§ 6<br />
Gesellschafterkonten<br />
(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende<br />
Kapital konten geführt:<br />
a) Der Kapitalanteil (Pflichteinlage einschließlich<br />
Hafteinlage) des Gesellschafters wird auf<br />
dem Kapitalkonto I geführt. Dieses ist unveränderlich<br />
und maßgebend für das Stimm- und<br />
Entnahmerecht und – vorbehaltlich § 19 –<br />
170<br />
für die Ergebnisverteilung, die Beteiligung<br />
am Vermögen und am Auseinandersetzungsguthaben.<br />
b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem<br />
Kapitalkonto II gebucht. Das Kapitalkonto II<br />
gilt als Rücklage nach § 264c Abs. 2 S. 1<br />
Ziffer II HGB.<br />
c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie<br />
sonstige Einlagen werden auf dem Kapitalkonto<br />
III gebucht.<br />
d) Gewinne und Verluste werden auf dem<br />
Kapital konto IV gebucht (Gewinn- und Verlustvortragskonto).<br />
(2) Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
(3) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen<br />
Ansprüche zwischen der Gesellschaft und den<br />
Gesellschaftern wird ein gesondertes Verrechnungskonto<br />
geführt. Das Konto hat im Verhältnis<br />
der Gesellschaft zu den Gesellschaftern<br />
Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter.<br />
§ 7<br />
Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
Für die Leistung der Kapitalanteile und des Agios<br />
bei Gesellschaftern, die gemäß § 3 Abs. (2), (3) und<br />
(4) beitreten bzw. ihren Kapitalanteil erhöhen, gilt<br />
Folgendes:<br />
(1) Die Gesellschafter im Sinne des § 3 Abs. (4) sind<br />
zur Barleistung des Kapitalanteils zzgl. Agio<br />
gemäß den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />
verpflichtet. Bei ratenweiser Einzahlung<br />
des Kapitalanteils werden die Einzahlungen<br />
vorrangig dem Kapitalkonto II, sodann dem<br />
Kapitalkonto I gutgeschrieben.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist erhöht seinen Anteil<br />
im Rahmen der jeweiligen Kapitalerhöhung<br />
gemäß § 4 und erbringt diesen Kapitalanteil<br />
zzgl. Agio durch Abtretung seiner gegen die<br />
künftigen Treugeber bestehenden Ansprüche<br />
auf Leistung der Einlage an die Gesellschaft. Die<br />
Abtretung der Ansprüche wird hiermit erklärt.<br />
Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an. Eine