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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung vom Schaden gegenüber<br />

dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen.<br />

Die Nichteinhaltung der Ausschlussfrist führt zum<br />

Verlust des Anspruchs.<br />

10.6.6 Kosten des Treuhänders des BF Kambera<br />

Trust (einschließlich Steuerberatung)<br />

Die laufende Steuerberatung und die Abschlussarbeiten<br />

für das australische Treuhandvermögen<br />

(„BF Kambera Trust“), welche auf Ebene des Treuhänders<br />

anfallen, sollen durch einen australischen<br />

Steuerberater bzw. eine lokale Buchhaltungsfirma<br />

durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Kosten<br />

und Aufwendungen beeinflussen das wirtschaftliche<br />

Ergebnis aus der Vermietung des Fondsobjekts und<br />

werden von den Mieteinnahmen abgezogen. Eine<br />

jährliche Vergütung für diese Leistungen ist noch<br />

nicht abschließend festgelegt, auf Basis von Schätz-<br />

und Erfahrungswerten sind jedoch im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan (Tz. 6) bzw. in der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) entsprechende Ansätze gebildet<br />

worden (siehe hierzu auch die Hinweise in Tz. 3.3).<br />

10.6.7 Beratungsverträge und sonstige<br />

weitere Vereinbarungen<br />

Im Rahmen der Transaktion sind bzw. werden weiterhin<br />

Rechts- und Steuerberaterkosten, Kosten für<br />

Buchhaltung und Jahresabschlussarbeiten, Kosten<br />

für Wirtschaftsprüfung, Gutachter- und Expertenkosten<br />

sowie weitere Beratungskosten und Kosten<br />

für die Hausverwaltung („Property Management“)<br />

vor Ort anfallen, die im Rahmen des prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplans, teilweise auf<br />

Grundlage von Schätzungen, angesetzt wurden<br />

(siehe hierzu Tz. 6). Sollten die angesetzten Kosten<br />

tatsächlich anders ausfallen, würde sich dies auf die<br />

Liquiditätsreserve auswirken. Zukünftige diesbezügliche<br />

Beauftragungen wurden auf Grundlage von<br />

Schätzungen im Rahmen der Prognoserechnung<br />

berücksichtigt (siehe hierzu Tz. 7). Sollten diese Kosten<br />

tatsächlich anders ausfallen, könnte sich dies auf<br />

die Liquidität der Fondsgesellschaft auswirken (siehe<br />

hierzu die Hinweise in Tz. 3.3).<br />

137<br />

10.7 Anwendbares Recht betreffend die wesentlichen<br />

Verträge und Vereinbarungen<br />

Die Optionsvereinbarung („Put and Call Option“), der<br />

Kaufvertrag, der Crown Lease betreffend das Grundstück<br />

bzw. Fondsobjekt, die Mietvereinbarungen,<br />

das Trust Deed, der Darlehensvertrag zwischen der<br />

Fondsgesellschaft und dem Treuhandvermögen<br />

und weitere Verträge im Zusammenhang mit der<br />

Transaktion unterliegen australischem Recht. Der<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, der Treuhandvertrag,<br />

einige der Geschäftsbesorgungsverträge<br />

und der weiteren Dienstleistungsverträge (z. B.<br />

Vertrag über Objektaufbereitung und Konzeption,<br />

Kapitalbeschaffungsvertrag) unterliegen dem Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Die Angaben zu den äußerst umfangreichen und<br />

komplexen vorstehend ausführlich dargestellten<br />

Verträgen nach australischem Recht basieren auf<br />

einer Analyse und einer Zusammenfassung der<br />

wesentlichen Regelungen dieser Verträge und<br />

Vereinbarung des australischen Anwalts der Fondsgesellschaft<br />

(siehe hierzu die wichtigen Hinweise<br />

in Tz. 3.3.11).

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