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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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2. Von der Verpflichtung nach Abs. 1 ist der Treuhänder<br />

befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung<br />

in ihre Finanzbuchhaltung<br />

integriert.<br />

3. Der Treuhänder hat den Treugeber über alle<br />

wesentlichen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />

Im Übrigen erhält der Treugeber jährlich den<br />

Geschäftsbericht der Gesellschaft.<br />

§ 7<br />

Treuhandvermögen<br />

1. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen<br />

Vermögen.<br />

2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag<br />

am Kapitalanteil des Treuhänders<br />

beteiligt. Die Kapitaleinlage wird auf dem Kapitalkonto<br />

I geführt. Die Kapitaleinlage (Kapitalkonto I)<br />

ist maßgebend für das Stimmrecht sowie – vorbehaltlich<br />

des § 19 Abs. (1), (2) und § 20 Abs. (3) des<br />

Gesellschaftsvertrags – für die Ergebnisverteilung,<br />

das Entnahmerecht und die Beteiligung am Vermögen<br />

und am Auseinandersetzungsguthaben.<br />

3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen<br />

dem jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen<br />

im Treugeberregister eingetragenen Treugeber<br />

zu. § 5 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

§ 8<br />

Verfügung des Treugebers<br />

1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrags<br />

kann der Treugeber nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung des Treuhänders und allen Rechten<br />

und Pflichten mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.<br />

bzw. zum Beginn des 01.01. eines Jahres auf<br />

Dritte übertragen, sofern die Voraussetzungen<br />

gemäß § 23 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

gewahrt sind. Teilübertragungen sind zulässig,<br />

wenn die Anforderungen von vorstehendem<br />

Satz 1, § 1 Abs. 2 und von § 8 Abs. 2 gewahrt bleiben.<br />

Unterjährige Übertragungen kann der Treuhänder<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen zulassen.<br />

2. Bei jeder Übertragung gemäß Abs. 1 werden alle<br />

Konten im Sinne von § 6 Abs. 1 unverändert und<br />

einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />

Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />

189<br />

§ 9<br />

Beendigung des Treuhandvertrags<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag jederzeit<br />

kündigen, indem er seine Beteiligung gemäß<br />

§ 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags in eine<br />

Direktbeteiligung umwandelt.<br />

Darüber hinaus kann der Treugeber den Treuhandvertrag<br />

ordentlich erstmals zum 31.12.2030<br />

mit einer Frist von sechs Monaten kündigen,<br />

danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres der Gesellschaft.<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag auch<br />

vor dem 31.12.2030 außerordentlich mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

kündigen – mit der Folge, dass die<br />

Beteiligung als Treugeber an der Gesellschaft<br />

beendet wird –, wenn er nach seinem Beitritt<br />

a) wegen Krankheit oder Behinderung auf<br />

nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter<br />

üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts<br />

mindestens drei Stunden täglich<br />

erwerbstätig zu sein,<br />

b) wegen Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von<br />

mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung<br />

Arbeitslosengeld bezogen hat, oder<br />

c) rechtskräftig geschieden wird und nach der<br />

Scheidung an seinen geschiedenen Ehepartner<br />

oder an Kinder zur Zahlung von Unterhalt<br />

verpflichtet ist; die Unterhaltsverpflichtung<br />

muss mindestens EUR 500 pro Monat betragen,<br />

und jeweils nach Wirksamwerden der außerordentlichen<br />

Kündigung des Treugebers keiner der<br />

in § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) und / oder b)<br />

des Gesellschaftsvertrags genannten Umstände<br />

vorliegt. Die außerordentliche Kündigung kann<br />

nur innerhalb von drei Monaten nach Eintritt<br />

ihrer Voraussetzungen erfolgen.<br />

Im Übrigen kann der Treuhandvertrag aus<br />

wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Die Kündigung des Treuhandvertrags hat schriftlich<br />

zu erfolgen.

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