09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sollten die Marktkonditionen für Fremdfinanzierungen<br />

künftig ein attraktives Niveau erreichen und<br />

sich die Rentabilität der Beteiligung für die Anleger<br />

durch eine dauerhafte Fremdfinanzierung steigern<br />

lassen oder eine dauerhafte Fremdfinanzierung aus<br />

anderen Gründen erforderlich werden, ist eine nachträgliche<br />

teilweise Refinanzierung der Investition mit<br />

Fremdkapital grundsätzlich möglich. In diesem Fall<br />

könnte den Anlegern ggf. ein Teil der Beteiligungsbeträge<br />

vorzeitig durch eine Sonderausschüttung / -entnahme<br />

ausgekehrt werden oder die frei werdenden<br />

Mittel könnten alternativ reinvestiert werden (siehe<br />

hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.4). Derartige Fälle und<br />

deren mögliche Auswirkungen sind in der Prognoserechnung<br />

dieses Beteiligungsangebots nicht enthalten.<br />

1) Eigenkapital<br />

Nach Durchführung der zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des Prospekts geplanten Kapitalerhöhung<br />

soll das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

AUD 248.700.000 (zzgl. Agio) betragen. Dabei ist<br />

die Einlage des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

der <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH, in Höhe von<br />

AUD 10.000 bereits berücksichtigt. Das Agio beläuft<br />

sich auf AUD 12.434.500. Einschließlich Agio wird das<br />

Eigenkapital AUD 261.134.500 betragen.<br />

Die Einlage der Anleger zzgl. fünf Prozent Agio ist gemäß<br />

den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung wie<br />

folgt zu erbringen: Bei Zeichnung der Beteiligung<br />

a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />

b) zwischen dem 01.12.2009 und dem 14.12.2009:<br />

zum 18.12.2009;<br />

c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die Zeichnung<br />

folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />

Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />

(„Einzahlungstag“), es sei denn die<br />

Fondsgesellschaft hat den Anleger bis spätestens<br />

14 Tage vor dem Einzahlungstag durch schriftliche<br />

Abrufmitteilung zur Einzahlung zu einem späteren<br />

Termin aufgefordert, der jedoch nicht später<br />

liegen darf als der 20. des Monats, an dem die<br />

Platzierungs frist für die Fondsgesellschaft endet,<br />

(siehe dazu auch Tz. 15 „Abwicklungshinweise“). Die<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vorgesehene<br />

Schließung dieses Beteiligungsangebots soll<br />

spätestens zum 31.12.2010 erfolgen.<br />

Der Kaufpreis für das erbbaurechtsähnliche Recht<br />

am Grundstück und das darauf errichtete Gebäude<br />

ist am 30.12.2009 fällig (siehe hierzu die Hinweise<br />

in Tz. 3.2.1 bzw. Tz. 10.6.1, Tz. 10.6.2 und Tz. 10.6.3).<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan sowie in der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) die Kaufpreiszahlung zum 01.01.2010<br />

unterstellt. Sofern der Fondsgesellschaft zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung<br />

steht, um dem Treuhandvermögen („BF Kambera<br />

Trust“) durch den Erwerb von Trustanteilen sowie<br />

die Ausreichung eines Darlehens an den Treuhänder<br />

zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen für das<br />

Treuhandvermögen ausreichende Liquidität für die<br />

Zahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten<br />

zur Verfügung zu stellen, muss die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Treuhänder für das Treuhandvermögen ggf.<br />

Fremdkapital (z. B. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung)<br />

am Kapital markt aufnehmen. Im Fall einer Eigenkapital-<br />

Zwischenfinanzierung soll das aufgenommene Fremdkapital<br />

(einschließlich Zinsen und Nebenkos ten) soweit<br />

möglich durch laufend eingeworbene Kapitaleinlagen<br />

der Anleger schrittweise zurückgeführt werden.<br />

6.2 Prognostizierter Investitionsplan<br />

2) Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten<br />

Der Treuhänder hat wirtschaftlich für das Treuhandvermögen<br />

mit dem Verkäufer des Fondsobjekts einen<br />

Optionsvertrag geschlossen, der die Parteien berechtigt,<br />

die Rechte am Fondsobjekt zu einem Kaufpreis in<br />

Höhe von AUD 205.000.000 zum 30.12.2009 zu erwerben<br />

/ zu übertragen (Details hierzu siehe in Tz. 10.6).<br />

Der Kaufpreis wurde auf Basis der voraussichtlichen<br />

Netto-Miet einnahmen des Jahres 2010 (Zeitraum<br />

01.01.2010 – 31.12.2010) von AUD 15.785.937 mit<br />

einer Kapitalisierungsrate von rd. 7,7 Prozent (entspricht<br />

einem Faktor von ca. 12,99) festgelegt. Im<br />

Investitionsplan wurde die vollständige und fristgerechte<br />

Bezahlung des Kaufpreises unterstellt.<br />

Beim Erwerb fallen Erwerbsnebenkosten an. In den<br />

Erwerbsnebenkosten ist die voraussichtliche Stamp<br />

Duty (Transfersteuer beim Ankauf von Immobilien<br />

bzw. Rechten an Immobilien im Australian Capital<br />

Territory) in Höhe von AUD 13.837.500 enthalten.<br />

Für die Rechts- und Steuerberatung sowie für sonstige<br />

Beratung im Rahmen der Investition und der<br />

Strukturierung der Transaktion, für Wertgutachten<br />

und technische Gutachten wurden auf Basis sorgfältiger<br />

Schätzungen sowie in einigen Fällen auf Grundlage<br />

bereits abgeschlossener Vereinbarungen Kosten<br />

in Höhe von AUD 1.251.200 in den Investitions plan<br />

eingestellt.<br />

72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!