Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Sollten die Marktkonditionen für Fremdfinanzierungen<br />
künftig ein attraktives Niveau erreichen und<br />
sich die Rentabilität der Beteiligung für die Anleger<br />
durch eine dauerhafte Fremdfinanzierung steigern<br />
lassen oder eine dauerhafte Fremdfinanzierung aus<br />
anderen Gründen erforderlich werden, ist eine nachträgliche<br />
teilweise Refinanzierung der Investition mit<br />
Fremdkapital grundsätzlich möglich. In diesem Fall<br />
könnte den Anlegern ggf. ein Teil der Beteiligungsbeträge<br />
vorzeitig durch eine Sonderausschüttung / -entnahme<br />
ausgekehrt werden oder die frei werdenden<br />
Mittel könnten alternativ reinvestiert werden (siehe<br />
hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.4). Derartige Fälle und<br />
deren mögliche Auswirkungen sind in der Prognoserechnung<br />
dieses Beteiligungsangebots nicht enthalten.<br />
1) Eigenkapital<br />
Nach Durchführung der zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des Prospekts geplanten Kapitalerhöhung<br />
soll das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
AUD 248.700.000 (zzgl. Agio) betragen. Dabei ist<br />
die Einlage des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
der <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH, in Höhe von<br />
AUD 10.000 bereits berücksichtigt. Das Agio beläuft<br />
sich auf AUD 12.434.500. Einschließlich Agio wird das<br />
Eigenkapital AUD 261.134.500 betragen.<br />
Die Einlage der Anleger zzgl. fünf Prozent Agio ist gemäß<br />
den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung wie<br />
folgt zu erbringen: Bei Zeichnung der Beteiligung<br />
a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />
b) zwischen dem 01.12.2009 und dem 14.12.2009:<br />
zum 18.12.2009;<br />
c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die Zeichnung<br />
folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />
Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
(„Einzahlungstag“), es sei denn die<br />
Fondsgesellschaft hat den Anleger bis spätestens<br />
14 Tage vor dem Einzahlungstag durch schriftliche<br />
Abrufmitteilung zur Einzahlung zu einem späteren<br />
Termin aufgefordert, der jedoch nicht später<br />
liegen darf als der 20. des Monats, an dem die<br />
Platzierungs frist für die Fondsgesellschaft endet,<br />
(siehe dazu auch Tz. 15 „Abwicklungshinweise“). Die<br />
im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vorgesehene<br />
Schließung dieses Beteiligungsangebots soll<br />
spätestens zum 31.12.2010 erfolgen.<br />
Der Kaufpreis für das erbbaurechtsähnliche Recht<br />
am Grundstück und das darauf errichtete Gebäude<br />
ist am 30.12.2009 fällig (siehe hierzu die Hinweise<br />
in Tz. 3.2.1 bzw. Tz. 10.6.1, Tz. 10.6.2 und Tz. 10.6.3).<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurde im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan sowie in der Prognoserechnung<br />
(Tz. 7) die Kaufpreiszahlung zum 01.01.2010<br />
unterstellt. Sofern der Fondsgesellschaft zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung<br />
steht, um dem Treuhandvermögen („BF Kambera<br />
Trust“) durch den Erwerb von Trustanteilen sowie<br />
die Ausreichung eines Darlehens an den Treuhänder<br />
zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen für das<br />
Treuhandvermögen ausreichende Liquidität für die<br />
Zahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten<br />
zur Verfügung zu stellen, muss die Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Treuhänder für das Treuhandvermögen ggf.<br />
Fremdkapital (z. B. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung)<br />
am Kapital markt aufnehmen. Im Fall einer Eigenkapital-<br />
Zwischenfinanzierung soll das aufgenommene Fremdkapital<br />
(einschließlich Zinsen und Nebenkos ten) soweit<br />
möglich durch laufend eingeworbene Kapitaleinlagen<br />
der Anleger schrittweise zurückgeführt werden.<br />
6.2 Prognostizierter Investitionsplan<br />
2) Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten<br />
Der Treuhänder hat wirtschaftlich für das Treuhandvermögen<br />
mit dem Verkäufer des Fondsobjekts einen<br />
Optionsvertrag geschlossen, der die Parteien berechtigt,<br />
die Rechte am Fondsobjekt zu einem Kaufpreis in<br />
Höhe von AUD 205.000.000 zum 30.12.2009 zu erwerben<br />
/ zu übertragen (Details hierzu siehe in Tz. 10.6).<br />
Der Kaufpreis wurde auf Basis der voraussichtlichen<br />
Netto-Miet einnahmen des Jahres 2010 (Zeitraum<br />
01.01.2010 – 31.12.2010) von AUD 15.785.937 mit<br />
einer Kapitalisierungsrate von rd. 7,7 Prozent (entspricht<br />
einem Faktor von ca. 12,99) festgelegt. Im<br />
Investitionsplan wurde die vollständige und fristgerechte<br />
Bezahlung des Kaufpreises unterstellt.<br />
Beim Erwerb fallen Erwerbsnebenkosten an. In den<br />
Erwerbsnebenkosten ist die voraussichtliche Stamp<br />
Duty (Transfersteuer beim Ankauf von Immobilien<br />
bzw. Rechten an Immobilien im Australian Capital<br />
Territory) in Höhe von AUD 13.837.500 enthalten.<br />
Für die Rechts- und Steuerberatung sowie für sonstige<br />
Beratung im Rahmen der Investition und der<br />
Strukturierung der Transaktion, für Wertgutachten<br />
und technische Gutachten wurden auf Basis sorgfältiger<br />
Schätzungen sowie in einigen Fällen auf Grundlage<br />
bereits abgeschlossener Vereinbarungen Kosten<br />
in Höhe von AUD 1.251.200 in den Investitions plan<br />
eingestellt.<br />
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