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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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§ 17<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />

Bestimmungen treten solche Regelungen,<br />

die in gesetzlich zulässiger Weise dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmungen am nächsten<br />

kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der<br />

Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.<br />

2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus diesem<br />

Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />

Vertrags ist der Sitz des Treuhänders, soweit dies<br />

rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

§ 18<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Dr. Rainer Polster<br />

Geschäftsführer<br />

Treugeber<br />

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