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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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Zahlungsweise und ­termin<br />

Der AUD-Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio<br />

ist als Bareinlage zu leisten.<br />

Die Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent<br />

Agio ist gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung<br />

wie folgt zu erbringen: Bei Zeichnung<br />

der Beteiligung<br />

a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />

b) zwischen dem 01.12.2009 und dem 14.12.2009:<br />

zum 18.12.2009;<br />

c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die Zeichnung<br />

folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />

Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />

(„Einzahlungstag“), es sei denn die<br />

Fondsgesellschaft hat den Anleger bis spätestens<br />

14 Tage vor dem Einzahlungstag durch schriftliche<br />

Abrufmitteilung zur Einzahlung zu einem späteren<br />

Termin aufgefordert, der jedoch nicht später<br />

liegen darf als der 20. des Monats, an dem die<br />

Platzierungsfrist für die Fondsgesellschaft endet.<br />

Falls gemäß Beitrittsvereinbarung der Beteiligungsbetrag<br />

nebst Agio durch den Anleger durch<br />

Über weisung auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />

erbracht wird, gilt folgende Kontoverbindung:<br />

Kontoinhaber: <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Kambera KG<br />

Konto-Nr. 497 4175296<br />

Bayerische Landesbank<br />

BLZ 700 500 00<br />

IBAN DE89 7005 0000 4974 1752 96<br />

BIC BYLADEMM<br />

Nahestehende Person<br />

Bitte beachten Sie, dass es für das Steuerkonzept<br />

dieses Beteiligungsangebots und die Art der (mittelbaren)<br />

Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 4 Abs. (5) des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft erheblich ist, ob und ggf.<br />

mit welchem Beteiligungsbetrag einem Anleger<br />

nahe stehende Personen an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt sind bzw. beabsichtigen, sich zu beteiligen.<br />

Die Beitrittsvereinbarung sieht eine Erklärung des<br />

Anlegers zu dieser Frage und dessen Mitteilungspflicht<br />

gegenüber der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für<br />

Immobilien Assetmanagement vor.<br />

Nahestehende Personen sind: (i) Familienmitglieder<br />

des Anlegers (d. h. Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern,<br />

Geschwister der Eltern, Kinder der Geschwister<br />

sowie deren Ehepartner), (ii) Ehepartner, (iii)<br />

Familienmitglieder des Ehepartners, (iv) vom Anleger<br />

und / oder seinen Familienmitgliedern bzw. den<br />

Familienmitgliedern seines Ehepartners geleitete,<br />

gehaltene und / oder beherrschte in- oder ausländische<br />

Personen- oder Kapitalgesellschaften, (v)<br />

Mitgesellschafter in- oder ausländischer Personengesellschaften<br />

im Sinne von (iv) und deren Ehepartner<br />

bzw. (vi) von Mitgesellschaftern beherrschte in- oder<br />

ausländische Kapitalgesellschaften im Sinne von<br />

(iv) sowie (vii) in- oder ausländische Stiftungen oder<br />

Treuhandvermögen, deren Begünstigter der Anleger,<br />

sein Ehepartner, seine Familienmitglieder bzw.<br />

Familienmitglieder seines Ehepartners und / oder<br />

Mitgesellschafter im Sinne von (vi) sind.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Anleger sind ab dem Ersten des Folgemonats<br />

der vertragsgemäßen Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />

zzgl. fünf Prozent Agio gemäß §§ 19, 20<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

ergebnis- und entnahmeberechtigt (erstmals ab dem<br />

Geschäftsjahr 2010, während der Platzierungsphase<br />

ggf. zeitanteilig auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />

Bestimmungen der Fondsgesellschaft).<br />

Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen in AUD und<br />

gemäß der Prognoserechnung voraussichtlich zum<br />

30.06. eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr.<br />

Anleger, die gemäß Beitrittsvereinbarung<br />

ihre Ausschüttung in Euro wünschen, erhalten den<br />

Gegenwert in Euro auf Basis des Wechselkurses sechs<br />

Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Ausschüttung. Der<br />

Anleger kann jederzeit seine Entscheidung durch<br />

schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zu Händen der <strong>Real</strong> I.S. widerrufen und somit<br />

jederzeit über die Währung betreffend die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen (AUD oder Euro) entscheiden.<br />

Der Widerruf muss mindestens einen Monat vor<br />

dem nächsten Ausschüttungstermin bei der <strong>Real</strong> I.S.<br />

eingegangen sein.<br />

Beteiligungshöhe<br />

Die Beteiligungssumme soll mindestens AUD 20.000<br />

zzgl. fünf Prozent Agio betragen. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann nach eigenem Ermessen<br />

geringere Beteiligungsbeträge zulassen. Beteiligungen<br />

müssen (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />

jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Beantragung einer Steuernummer sowie die<br />

Abgabe einer Steuererklärung in <strong>Australien</strong> für den<br />

einzelnen Anleger sind gemäß gegenwärtigem australischen<br />

Steuerrecht nicht notwendig (Einzelheiten<br />

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