Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Zahlungsweise und termin<br />
Der AUD-Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio<br />
ist als Bareinlage zu leisten.<br />
Die Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent<br />
Agio ist gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung<br />
wie folgt zu erbringen: Bei Zeichnung<br />
der Beteiligung<br />
a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />
b) zwischen dem 01.12.2009 und dem 14.12.2009:<br />
zum 18.12.2009;<br />
c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die Zeichnung<br />
folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />
Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
(„Einzahlungstag“), es sei denn die<br />
Fondsgesellschaft hat den Anleger bis spätestens<br />
14 Tage vor dem Einzahlungstag durch schriftliche<br />
Abrufmitteilung zur Einzahlung zu einem späteren<br />
Termin aufgefordert, der jedoch nicht später<br />
liegen darf als der 20. des Monats, an dem die<br />
Platzierungsfrist für die Fondsgesellschaft endet.<br />
Falls gemäß Beitrittsvereinbarung der Beteiligungsbetrag<br />
nebst Agio durch den Anleger durch<br />
Über weisung auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />
erbracht wird, gilt folgende Kontoverbindung:<br />
Kontoinhaber: <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Kambera KG<br />
Konto-Nr. 497 4175296<br />
Bayerische Landesbank<br />
BLZ 700 500 00<br />
IBAN DE89 7005 0000 4974 1752 96<br />
BIC BYLADEMM<br />
Nahestehende Person<br />
Bitte beachten Sie, dass es für das Steuerkonzept<br />
dieses Beteiligungsangebots und die Art der (mittelbaren)<br />
Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
gemäß § 4 Abs. (5) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft erheblich ist, ob und ggf.<br />
mit welchem Beteiligungsbetrag einem Anleger<br />
nahe stehende Personen an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt sind bzw. beabsichtigen, sich zu beteiligen.<br />
Die Beitrittsvereinbarung sieht eine Erklärung des<br />
Anlegers zu dieser Frage und dessen Mitteilungspflicht<br />
gegenüber der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für<br />
Immobilien Assetmanagement vor.<br />
Nahestehende Personen sind: (i) Familienmitglieder<br />
des Anlegers (d. h. Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern,<br />
Geschwister der Eltern, Kinder der Geschwister<br />
sowie deren Ehepartner), (ii) Ehepartner, (iii)<br />
Familienmitglieder des Ehepartners, (iv) vom Anleger<br />
und / oder seinen Familienmitgliedern bzw. den<br />
Familienmitgliedern seines Ehepartners geleitete,<br />
gehaltene und / oder beherrschte in- oder ausländische<br />
Personen- oder Kapitalgesellschaften, (v)<br />
Mitgesellschafter in- oder ausländischer Personengesellschaften<br />
im Sinne von (iv) und deren Ehepartner<br />
bzw. (vi) von Mitgesellschaftern beherrschte in- oder<br />
ausländische Kapitalgesellschaften im Sinne von<br />
(iv) sowie (vii) in- oder ausländische Stiftungen oder<br />
Treuhandvermögen, deren Begünstigter der Anleger,<br />
sein Ehepartner, seine Familienmitglieder bzw.<br />
Familienmitglieder seines Ehepartners und / oder<br />
Mitgesellschafter im Sinne von (vi) sind.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Anleger sind ab dem Ersten des Folgemonats<br />
der vertragsgemäßen Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />
zzgl. fünf Prozent Agio gemäß §§ 19, 20<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
ergebnis- und entnahmeberechtigt (erstmals ab dem<br />
Geschäftsjahr 2010, während der Platzierungsphase<br />
ggf. zeitanteilig auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />
Bestimmungen der Fondsgesellschaft).<br />
Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen in AUD und<br />
gemäß der Prognoserechnung voraussichtlich zum<br />
30.06. eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr.<br />
Anleger, die gemäß Beitrittsvereinbarung<br />
ihre Ausschüttung in Euro wünschen, erhalten den<br />
Gegenwert in Euro auf Basis des Wechselkurses sechs<br />
Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Ausschüttung. Der<br />
Anleger kann jederzeit seine Entscheidung durch<br />
schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
zu Händen der <strong>Real</strong> I.S. widerrufen und somit<br />
jederzeit über die Währung betreffend die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen (AUD oder Euro) entscheiden.<br />
Der Widerruf muss mindestens einen Monat vor<br />
dem nächsten Ausschüttungstermin bei der <strong>Real</strong> I.S.<br />
eingegangen sein.<br />
Beteiligungshöhe<br />
Die Beteiligungssumme soll mindestens AUD 20.000<br />
zzgl. fünf Prozent Agio betragen. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann nach eigenem Ermessen<br />
geringere Beteiligungsbeträge zulassen. Beteiligungen<br />
müssen (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />
jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Beantragung einer Steuernummer sowie die<br />
Abgabe einer Steuererklärung in <strong>Australien</strong> für den<br />
einzelnen Anleger sind gemäß gegenwärtigem australischen<br />
Steuerrecht nicht notwendig (Einzelheiten<br />
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