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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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§ 32<br />

Schriftform<br />

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrags,<br />

einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen –<br />

vorbehaltlich Abs. (2) – der Schriftform, soweit<br />

nicht notarielle Form erforderlich ist.<br />

(2) Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrags<br />

selbst sowie mit anderen Verträgen und<br />

Erklärungen – insbesondere auch mit solchen,<br />

auf die hier Bezug genommen wird – wird<br />

verzichtet. Für die Annahme der Beitrittsvereinbarung<br />

durch die Gesellschaft genügt die<br />

Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

§ 33<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, wird dadurch<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw.<br />

undurchführbarer Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise<br />

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmungen am<br />

nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />

sich bei der Durchführung des Vertrags eine<br />

ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

wie z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />

Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />

können als Aktiv- oder Passivprozesse von der<br />

Gesellschaft selbst geführt werden.<br />

185<br />

§ 34<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

München, 10.07.2009<br />

Ort, Datum<br />

Georg Gmeineder und Jan Essers<br />

jeweils als Geschäftsführer<br />

für die <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH<br />

Gründungskommanditist /<br />

geschäftsführender Kommanditist<br />

René Zerull und Susanne Drost<br />

jeweils als Geschäftsführer<br />

für die <strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH<br />

Komplementär<br />

Dr. Rainer Polster<br />

als Geschäftsführer<br />

für die FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditist<br />

Josef Brandhuber<br />

als Geschäftsführer<br />

und Christian Berger<br />

als Prokurist<br />

für die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH

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