Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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3) Kosten der Fondsgesellschaft<br />
Diese Position enthält eine kalkulatorische Vergütung<br />
von AUD 2.620 für den aus steuerlichen Gründen in<br />
<strong>Australien</strong> erforderlichen „Public Officer“ des Treuhandvermögens<br />
in <strong>Australien</strong> (betreffend das Jahr<br />
2009) und die Vergütungen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten bzw. Komplementärs der Fondsgesellschaft<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag für das Jahr<br />
2009 in Höhe von AUD 2.380 (inkl. Umsatzsteuer). Für<br />
Steuerberatung und Jahresabschlussarbeiten im Jahr<br />
2009 wurden auf Basis von Schätzungen bzw. von<br />
Erfahrungswerten insgesamt AUD 280.000 (ggf. inkl.<br />
Umsatzsteuer) eingestellt. Der Treuhänder erhält im<br />
Jahr 2009 eine Vergütung von AUD 20.000 (ggf. anfallende<br />
Umsatzsteuer ist in Pos. 8) berücksichtigt).<br />
4) Finanzierungskosten<br />
Für die Stellung einer standardisierten Bankgarantie<br />
(„Letter of Credit“) im Zusammenhang mit dem<br />
Vertrag über eine Andienungs- und Kaufoption<br />
bzw. dem Kaufvertrag wurde eine Avalprovision von<br />
AUD 125.000 an die ausstellende Bank geleistet<br />
(Details hierzu siehe Tz. 10.6.1).<br />
Des Weiteren sind in der Position Finanzierungskosten<br />
mögliche Kosten einer vorübergehenden<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung enthalten. Die<br />
Prognoserechnung geht, auch auf Basis von Erfahrungswerten<br />
des Anbieters im Rahmen vergleichbarer<br />
Produktemissionen u. a. im Frühjahr 2009, von<br />
einer vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals<br />
im Dezember 2009 aus und stellt demgemäß auch<br />
projizierte Ausschüttungen in Höhe von 6,5 Prozent<br />
im Jahr 2010 dar, welche zum 30.06. des Folgejahres<br />
abfließen. Sollte eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
notwendig sein, was insbesondere bei Fortführung<br />
der Eigenkapitalplatzierung der Fondsgesellschaft<br />
über den Dezember 2009 hinaus erforderlich<br />
werden könnte, sollten die marktüblichen Zinssätze<br />
und Finanzierungskonditionen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung voraussichtlich nicht oberhalb<br />
des kalkulierten ggf. anteiligen Ausschüttungsanspruchs<br />
für das noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />
liegen. Daher ist aus heutiger Sicht in einem<br />
solchen Fall nicht mit materiellen wirtschaftlichen<br />
Nachteilen auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
zu rechnen (siehe hierzu jedoch die Hinweise in<br />
Tz. 3.3.3 bzw. Tz. 3.3.4).<br />
Sind die Kosten einer ggf. erforderlichen Fremdfinanzierung<br />
jedoch tatsächlich höher als der kalkulierte<br />
ggf. anteilige Ausschüttungsanspruch für das<br />
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noch nicht platzierte Kommanditkapital, könnte<br />
dies nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität der<br />
Fondsgesellschaft und daher auf die Rentabilität der<br />
Beteiligung aus der Sicht der Anleger haben. Aus diesem<br />
Grund wurden im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans Kosten in Höhe von AUD 825.000<br />
berücksichtigt, um derartige Mehraufwendungen im<br />
Zusammenhang mit einer möglichen Eigenkapital-<br />
Zwischenfinanzierung zu decken, ohne dass sich die<br />
projizierte Rentabilität der Anleger aus der Beteiligung<br />
in einem solchen Fall wesentlich reduziert.<br />
Sollte das zur Finanzierung des Kaufpreises nebst<br />
Erwerbsnebenkosten erforderliche Eigenkapital bspw.<br />
gegenüber den Annahmen der Prognose insgesamt<br />
drei Monate später eingeworben werden, der Zinsaufwand<br />
für eine Zwischenfinanzierung dieser Beträge<br />
bei sieben Prozent p. a. (und damit 0,5 Prozent p. a.<br />
oberhalb des kalkulierten ggf. anteiligen Ausschüttungsanspruchs<br />
für das noch nicht platzierte Kommanditkapital)<br />
liegen und weitere Kosten in Höhe<br />
von 0,25 Prozent bezogen auf das zur Finanzierung<br />
des Kaufpreises nebst Erwerbsnebenkosten erforderliche<br />
Eigenkapitalvolumen ohne Agio entstehen,<br />
dann wären die im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans berücksichtigten Kosten von bis<br />
zu AUD 825.000 ausreichend und die potenzielle<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung hätte keinen<br />
nach teiligen Effekt auf die Rentabilität der Beteiligung<br />
aus Sicht der Anleger. Es ist aber möglich, dass in<br />
derartigen Fällen die berücksichtigten Kosten in Höhe<br />
von AUD 825.000 nicht ausreichen und die in Tz. 3.3.3<br />
bzw. Tz. 3.3.4 dargestellten Folgen eintreten.<br />
Sofern das erforderliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />
nicht bis Ende 2009 vollständig platziert<br />
werden kann, ist angestrebt, dass die Fondsgesellschaft<br />
vorübergehend im erforderlichen Umfang<br />
Fremdkapital aufnimmt („(Zwischen-)Finanzierung“).<br />
Im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der Fondsgesellschaft ist in der Position Finanzierungskosten<br />
vorsorglich ein Betrag in Höhe von AUD 825.000<br />
für den Fall angesetzt („Angesetzte (Zwischen-)<br />
Finanzierungskosten“), dass die Fondsgesellschaft auf<br />
bzw. im Zusammenhang mit der ggf. erforderlichen<br />
(Zwischen-)Finanzierung Aufwendungen in Höhe eines<br />
Betrags hat, die oberhalb des kalkulatorischen Ausschüttungsanspruchs<br />
auf Basis der Prognoserechnung<br />
(Tz. 7) für das etwaig noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />
bis zur Rückführung der (Zwischen-)Finanzierung<br />
(„Kalkulatorischer Ausschüttungsanspruch“)<br />
liegen. Soweit es der <strong>Real</strong> I.S. gelingt, dass