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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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3) Kosten der Fondsgesellschaft<br />

Diese Position enthält eine kalkulatorische Vergütung<br />

von AUD 2.620 für den aus steuerlichen Gründen in<br />

<strong>Australien</strong> erforderlichen „Public Officer“ des Treuhandvermögens<br />

in <strong>Australien</strong> (betreffend das Jahr<br />

2009) und die Vergütungen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten bzw. Komplementärs der Fondsgesellschaft<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag für das Jahr<br />

2009 in Höhe von AUD 2.380 (inkl. Umsatzsteuer). Für<br />

Steuerberatung und Jahresabschlussarbeiten im Jahr<br />

2009 wurden auf Basis von Schätzungen bzw. von<br />

Erfahrungswerten insgesamt AUD 280.000 (ggf. inkl.<br />

Umsatzsteuer) eingestellt. Der Treuhänder erhält im<br />

Jahr 2009 eine Vergütung von AUD 20.000 (ggf. anfallende<br />

Umsatzsteuer ist in Pos. 8) berücksichtigt).<br />

4) Finanzierungskosten<br />

Für die Stellung einer standardisierten Bankgarantie<br />

(„Letter of Credit“) im Zusammenhang mit dem<br />

Vertrag über eine Andienungs- und Kaufoption<br />

bzw. dem Kaufvertrag wurde eine Avalprovision von<br />

AUD 125.000 an die ausstellende Bank geleistet<br />

(Details hierzu siehe Tz. 10.6.1).<br />

Des Weiteren sind in der Position Finanzierungskosten<br />

mögliche Kosten einer vorübergehenden<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung enthalten. Die<br />

Prognoserechnung geht, auch auf Basis von Erfahrungswerten<br />

des Anbieters im Rahmen vergleichbarer<br />

Produktemissionen u. a. im Frühjahr 2009, von<br />

einer vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals<br />

im Dezember 2009 aus und stellt demgemäß auch<br />

projizierte Ausschüttungen in Höhe von 6,5 Prozent<br />

im Jahr 2010 dar, welche zum 30.06. des Folgejahres<br />

abfließen. Sollte eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

notwendig sein, was insbesondere bei Fortführung<br />

der Eigenkapitalplatzierung der Fondsgesellschaft<br />

über den Dezember 2009 hinaus erforderlich<br />

werden könnte, sollten die marktüblichen Zinssätze<br />

und Finanzierungskonditionen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung voraussichtlich nicht oberhalb<br />

des kalkulierten ggf. anteiligen Ausschüttungsanspruchs<br />

für das noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />

liegen. Daher ist aus heutiger Sicht in einem<br />

solchen Fall nicht mit materiellen wirtschaftlichen<br />

Nachteilen auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

zu rechnen (siehe hierzu jedoch die Hinweise in<br />

Tz. 3.3.3 bzw. Tz. 3.3.4).<br />

Sind die Kosten einer ggf. erforderlichen Fremdfinanzierung<br />

jedoch tatsächlich höher als der kalkulierte<br />

ggf. anteilige Ausschüttungsanspruch für das<br />

73<br />

noch nicht platzierte Kommanditkapital, könnte<br />

dies nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität der<br />

Fondsgesellschaft und daher auf die Rentabilität der<br />

Beteiligung aus der Sicht der Anleger haben. Aus diesem<br />

Grund wurden im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans Kosten in Höhe von AUD 825.000<br />

berücksichtigt, um derartige Mehraufwendungen im<br />

Zusammenhang mit einer möglichen Eigenkapital-<br />

Zwischenfinanzierung zu decken, ohne dass sich die<br />

projizierte Rentabilität der Anleger aus der Beteiligung<br />

in einem solchen Fall wesentlich reduziert.<br />

Sollte das zur Finanzierung des Kaufpreises nebst<br />

Erwerbsnebenkosten erforderliche Eigenkapital bspw.<br />

gegenüber den Annahmen der Prognose insgesamt<br />

drei Monate später eingeworben werden, der Zinsaufwand<br />

für eine Zwischenfinanzierung dieser Beträge<br />

bei sieben Prozent p. a. (und damit 0,5 Prozent p. a.<br />

oberhalb des kalkulierten ggf. anteiligen Ausschüttungsanspruchs<br />

für das noch nicht platzierte Kommanditkapital)<br />

liegen und weitere Kosten in Höhe<br />

von 0,25 Prozent bezogen auf das zur Finanzierung<br />

des Kaufpreises nebst Erwerbsnebenkosten erforderliche<br />

Eigenkapitalvolumen ohne Agio entstehen,<br />

dann wären die im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans berücksichtigten Kosten von bis<br />

zu AUD 825.000 ausreichend und die potenzielle<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung hätte keinen<br />

nach teiligen Effekt auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

aus Sicht der Anleger. Es ist aber möglich, dass in<br />

derartigen Fällen die berücksichtigten Kosten in Höhe<br />

von AUD 825.000 nicht ausreichen und die in Tz. 3.3.3<br />

bzw. Tz. 3.3.4 dargestellten Folgen eintreten.<br />

Sofern das erforderliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

nicht bis Ende 2009 vollständig platziert<br />

werden kann, ist angestrebt, dass die Fondsgesellschaft<br />

vorübergehend im erforderlichen Umfang<br />

Fremdkapital aufnimmt („(Zwischen-)Finanzierung“).<br />

Im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der Fondsgesellschaft ist in der Position Finanzierungskosten<br />

vorsorglich ein Betrag in Höhe von AUD 825.000<br />

für den Fall angesetzt („Angesetzte (Zwischen-)<br />

Finanzierungskosten“), dass die Fondsgesellschaft auf<br />

bzw. im Zusammenhang mit der ggf. erforderlichen<br />

(Zwischen-)Finanzierung Aufwendungen in Höhe eines<br />

Betrags hat, die oberhalb des kalkulatorischen Ausschüttungsanspruchs<br />

auf Basis der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) für das etwaig noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />

bis zur Rückführung der (Zwischen-)Finanzierung<br />

(„Kalkulatorischer Ausschüttungsanspruch“)<br />

liegen. Soweit es der <strong>Real</strong> I.S. gelingt, dass

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