Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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15. Abwicklungshinweise<br />
Die Beitrittsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem<br />
Anlageberater / Vermittler.<br />
Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Kambera KG beizutreten,<br />
reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />
und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
bei Ihrem Anlageberater / Vermittler ein oder<br />
senden Sie diese an die<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
Bei Fernabsatzverträgen<br />
Sollten Sie sich im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />
zum Beitritt zur <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Kambera KG entschlossen haben,<br />
hat / wird Ihnen Ihr Anlageberater / Vermittler eine<br />
Beitrittsvereinbarung für Fernabsatzverträge gesondert<br />
zukommen lassen. Diese ist auf die Besonderheiten<br />
von Fernabsatzverträgen zugeschnitten.<br />
Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich insbesondere,<br />
wenn der Treuhandvertrag mit einem<br />
Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von<br />
Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon,<br />
Fax, E-Mail) zustande kommt, es sei denn, dass der<br />
Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />
organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems<br />
erfolgt.<br />
Ob Sie im Rahmen eines Fernabsatzvertrags der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Kambera KG beizutreten beabsichtigen, teilt Ihnen<br />
Ihr Anlageberater / Vermittler mit.<br />
Reichen Sie bitte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />
ausschließlich die vollständig ausgefüllte und<br />
rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
für Fernabsatzverträge bei Ihrem Anlageberater<br />
/ Vermittler ein oder senden Sie diese an die<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG an die oben genannte Anschrift.<br />
Allgemeines<br />
Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />
eines Treuhandvertrags dar. Sie beteiligen sich zunächst<br />
mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Treugeber<br />
erfolgt mit Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />
zur Kapitalerhöhung durch den geschäftsfüh-<br />
193<br />
renden Kommanditisten und Annahme des Angebots<br />
zum Abschluss eines Treuhandvertrags durch den<br />
Treuhandkommanditisten. Die rechtsverbindliche<br />
Entgegennahme des Beitrittsangebots und sonstiger<br />
Willenserklärungen der Anleger erfolgt, betreffend<br />
den Abschluss des Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten,<br />
FCT FinanzControl Treuhand<br />
GmbH, Schleißheimer Straße 4, 80333 München, und<br />
betreffend die Zulassung zur Kapitalerhöhung durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten, <strong>Real</strong> I.S.<br />
Beteiligungs GmbH, Innere Wiener Straße 17, 81667<br />
München. Ein gegengezeichnetes Exemplar der<br />
Beitrittsvereinbarung wird Ihnen zurückgesandt. Die<br />
Beitrittsvereinbarungen werden in der Reihenfolge<br />
ihres zeitlichen Eingangs registriert und angenommen,<br />
sofern freies Zeichnungskapital zur Verfügung<br />
steht.<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten,<br />
die natürliche Personen mit Wohnsitz in<br />
Deutschland sind, ihre Anteile im Privatvermögen<br />
halten und diese nicht fremdfinanzieren. Es können<br />
sich natürliche oder juristische Person im Rahmen<br />
der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />
als Treugeber beteiligen. Eine<br />
Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />
Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft<br />
ist sowohl für Kommanditisten als auch für Treugeber<br />
ausgeschlossen.<br />
Personen, die (i) Staatsangehörige der USA, Kanadas,<br />
Japans, Großbritanniens oder <strong>Australien</strong>s sind, (ii) Inhaber<br />
einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas, Japans,<br />
Großbritanniens oder <strong>Australien</strong>s sind, (iii) ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz oder Sitz in den<br />
USA, in Kanada, Japan, Großbritannien oder <strong>Australien</strong><br />
haben und / oder (iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />
mit Sitz in den USA, in Kanada, Japan,<br />
Großbritannien oder <strong>Australien</strong> eingehen oder einer<br />
solchen anbieten, sollen nicht Kommanditisten der<br />
Gesellschaft oder Treugeber sein. Anlässlich der Aufnahme<br />
und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben Gesellschafter und Treugeber<br />
zu versichern und nachzuweisen, dass keine der im<br />
vorstehenden Satz genannten Bedingungen vorliegt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann im<br />
Einzelfall Ausnahmen von den Regelungen in diesem<br />
Absatz zulassen.