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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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15. Abwicklungshinweise<br />

Die Beitrittsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem<br />

Anlageberater / Vermittler.<br />

Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. Kambera KG beizutreten,<br />

reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />

und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

bei Ihrem Anlageberater / Vermittler ein oder<br />

senden Sie diese an die<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Bei Fernabsatzverträgen<br />

Sollten Sie sich im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />

zum Beitritt zur <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. Kambera KG entschlossen haben,<br />

hat / wird Ihnen Ihr Anlageberater / Vermittler eine<br />

Beitrittsvereinbarung für Fernabsatzverträge gesondert<br />

zukommen lassen. Diese ist auf die Besonderheiten<br />

von Fernabsatzverträgen zugeschnitten.<br />

Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich insbesondere,<br />

wenn der Treuhandvertrag mit einem<br />

Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von<br />

Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon,<br />

Fax, E-Mail) zustande kommt, es sei denn, dass der<br />

Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />

organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems<br />

erfolgt.<br />

Ob Sie im Rahmen eines Fernabsatzvertrags der<br />

<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Kambera KG beizutreten beabsichtigen, teilt Ihnen<br />

Ihr Anlageberater / Vermittler mit.<br />

Reichen Sie bitte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />

ausschließlich die vollständig ausgefüllte und<br />

rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

für Fernabsatzverträge bei Ihrem Anlageberater<br />

/ Vermittler ein oder senden Sie diese an die<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG an die oben genannte Anschrift.<br />

Allgemeines<br />

Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />

eines Treuhandvertrags dar. Sie beteiligen sich zunächst<br />

mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Treugeber<br />

erfolgt mit Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />

zur Kapitalerhöhung durch den geschäftsfüh-<br />

193<br />

renden Kommanditisten und Annahme des Angebots<br />

zum Abschluss eines Treuhandvertrags durch den<br />

Treuhandkommanditisten. Die rechtsverbindliche<br />

Entgegennahme des Beitrittsangebots und sonstiger<br />

Willenserklärungen der Anleger erfolgt, betreffend<br />

den Abschluss des Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten,<br />

FCT FinanzControl Treuhand<br />

GmbH, Schleißheimer Straße 4, 80333 München, und<br />

betreffend die Zulassung zur Kapitalerhöhung durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten, <strong>Real</strong> I.S.<br />

Beteiligungs GmbH, Innere Wiener Straße 17, 81667<br />

München. Ein gegengezeichnetes Exemplar der<br />

Beitrittsvereinbarung wird Ihnen zurückgesandt. Die<br />

Beitrittsvereinbarungen werden in der Reihenfolge<br />

ihres zeitlichen Eingangs registriert und angenommen,<br />

sofern freies Zeichnungskapital zur Verfügung<br />

steht.<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten,<br />

die natürliche Personen mit Wohnsitz in<br />

Deutschland sind, ihre Anteile im Privatvermögen<br />

halten und diese nicht fremdfinanzieren. Es können<br />

sich natürliche oder juristische Person im Rahmen<br />

der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />

als Treugeber beteiligen. Eine<br />

Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />

Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft<br />

ist sowohl für Kommanditisten als auch für Treugeber<br />

ausgeschlossen.<br />

Personen, die (i) Staatsangehörige der USA, Kanadas,<br />

Japans, Großbritanniens oder <strong>Australien</strong>s sind, (ii) Inhaber<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung<br />

der USA („Green Card“), Kanadas, Japans,<br />

Großbritanniens oder <strong>Australien</strong>s sind, (iii) ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz oder Sitz in den<br />

USA, in Kanada, Japan, Großbritannien oder <strong>Australien</strong><br />

haben und / oder (iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />

mit Sitz in den USA, in Kanada, Japan,<br />

Großbritannien oder <strong>Australien</strong> eingehen oder einer<br />

solchen anbieten, sollen nicht Kommanditisten der<br />

Gesellschaft oder Treugeber sein. Anlässlich der Aufnahme<br />

und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten haben Gesellschafter und Treugeber<br />

zu versichern und nachzuweisen, dass keine der im<br />

vorstehenden Satz genannten Bedingungen vorliegt.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist kann im<br />

Einzelfall Ausnahmen von den Regelungen in diesem<br />

Absatz zulassen.

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