Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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ters zuzustimmen und / oder eine Verlängerung<br />
des Mietvertrags zu ungünstigeren Bedingungen<br />
zu akzeptieren, insbesondere da ein Großteil der<br />
Flächen des Fondsobjekts an die nationale australische<br />
Finanzbehörde vermietet wird. Im Rahmen der<br />
Vermietung besteht das Risiko, dass einzelne mietvertragliche<br />
Regelungen nicht wirksam oder einzelne<br />
Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Ferner kann es<br />
zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Meinungsverschiedenheiten<br />
mit einem Mieter über den Umfang<br />
der Mietzahlungs- und Nebenkostenzahlungspflichten<br />
kommen. Dies kann zu Mietstreitigkeiten und<br />
Mietminderungen bis hin zur Kündigung des Mietvertrags<br />
führen. Folge kann der Ausfall von Mietzahlungen<br />
mit entsprechend negativen Folgen für die<br />
wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft bis<br />
hin zur Insolvenz und zum vollständigen Verlust der<br />
Kapitaleinlage des Anlegers nebst Agio sein.<br />
Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter, dem australischen<br />
Staat, wurde für eine Laufzeit von insgesamt<br />
15 Jahren (bis November 2022) abgeschlossen, wobei<br />
dem Mieter drei Optionen zur Mietvertragsverlängerung<br />
von jeweils weiteren fünf Jahren eingeräumt<br />
wurden. Falls der Mieter die Verlängerungsoptionen<br />
nicht ausübt, trägt der Vermieter und damit wirtschaftlich<br />
die Fondsgesellschaft das Risiko der<br />
Neuvermietung bzw. der weiteren Verwertung des<br />
Fonds objekts. Ist eine Neuvermietung bzw. Verwertung<br />
nicht zu den prognostizierten Konditionen<br />
möglich, kann dies zu einer Reduzierung oder zum<br />
Ausfall von Ausschüttungen / Entnahmen an die Anleger,<br />
aber auch – sollte während der Fondslaufzeit<br />
eine (Nach-)Finanzierung mit Fremdkapital erfolgen<br />
– zur Fälligstellung der Fremdkapitalfinanzierung<br />
und Zwangsversteigerung der Nutzungsrechte am<br />
Fondsobjekt durch die finanzierende Bank führen. Es<br />
besteht das Risiko, dass die Anleger ihre Kapitaleinlage<br />
nebst Agio teilweise oder vollständig verlieren.<br />
Fällt der jeweilige Mieter während der Laufzeit<br />
des Mietvertrags aus oder wird ein Mietvertrag<br />
aus anderem Grund vorzeitig aufgelöst, trägt der<br />
Vermieter (und damit wirtschaftlich letztlich die<br />
Fondsgesellschaft) das Risiko der Anschlussvermietung.<br />
Dies umfasst neben zusätzlichen Kosten<br />
und Aufwendungen auch das Leerstandsrisiko, das<br />
Risiko einer geringeren Miethöhe sowie das Risiko<br />
einer erforderlichen weiteren Revitalisierung des<br />
Fondsobjekts. Dieses Risiko besteht ebenfalls am<br />
vorgesehenen Ende des Mietvertrags mit dem australischen<br />
Staat. Eine in diesen Fällen ggf. erforderliche<br />
Revitalisierung des Fondsobjekts könnte erhebliche<br />
ungeplante Kosten verursachen, die vom Vermieter<br />
getragen werden müssten. Im Rahmen der Prognoserechnung<br />
wurde u. a. aufgrund der Bonität des<br />
Hauptmieters für die Laufzeit dieses Mietvertrags<br />
unterstellt, dass derartige Kosten nicht entstehen.<br />
Für das Ende des Mietvertrags wurden im Rahmen<br />
der Prognoserechnung auf Grundlage von Projektionen<br />
des lokalen Gutachters aus heutiger Sicht<br />
angemessene Ansätze für die Wieder- bzw. Weitervermietung<br />
und die Revitalisierung des Fondsobjekts<br />
berücksichtigt. Bei negativen Abweichungen, bspw.<br />
einer geringeren als der projizierten Marktmiete<br />
zum Zeitpunkt des Auslaufens der bestehenden<br />
Mietverträge und / oder im Fall höherer Wieder- bzw.<br />
Weitervermietungskosten als angenommen, kann es<br />
aus Sicht der Anleger zu erheblichen Abweichungen<br />
gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung<br />
bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
nebst Agio kommen.<br />
Bei dem Mietvertrag mit dem Hauptmieter handelt<br />
es sich um einen Brutto-Mietvertrag, d. h. der Mieter<br />
zahlt neben der Miete grundsätzlich nur noch seine<br />
direkten Verbrauchskosten, nicht jedoch die Kosten<br />
für öffentliche Abgaben und Steuern („Statutory<br />
Outgoings“), für Gebäudeversicherungen oder<br />
weitere bestimmte Bewirtschaftungskosten. Darüber<br />
hinaus sind alle Kosten und Ausgaben für die<br />
Instandhaltung und Renovierung des Fondsobjekts<br />
vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Kostenansätze<br />
für diesbezügliche Kosten des Vermieters<br />
sind sowohl von den Gutachtern als auch von den<br />
lokalen Experten geschätzt und auf dieser Basis in<br />
der Prognoserechnung berücksichtigt worden. Im<br />
Rahmen der Prognoserechnung wurden daher aus<br />
heutiger Sicht realistische Annahmen bzgl. der nicht<br />
auf den Mieter umlagefähigen Bewirtschaftungs-<br />
und Mietnebenkosten (einschließlich geschätzter<br />
Kostensteigerungen) sowie Instandhaltungs- und<br />
Renovierungskosten berücksichtigt. Sollten die vorstehend<br />
genannten nicht umlegbaren Gesamtkosten<br />
auf der Ebene des Vermieters höher als projiziert sein<br />
und / oder zu anderen Zeitpunkten anfallen, wird sich<br />
der Netto-Cashflow für den Vermieter ggf. entsprechend<br />
reduzieren bzw. in negativer Weise verändern.<br />
Dies würde ggf. auch die verfügbare Liquidität auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft reduzieren und kann<br />
Ausfälle bei den Ausschüttungen / Entnahmen an<br />
die Anleger nach sich ziehen. Reduzieren sich die<br />
Netto-Mieteinnahmen, sinkt dadurch ggf. auch der<br />
Wert des Fondsobjekts, was sich aus Sicht der Anleger<br />
ebenfalls negativ auf die Rentabilität der Anlage<br />
auswirkt.<br />
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