Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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7) Die dargestellte Prognoserendite wurde nach der<br />
Methode des internen Zinsfußes („IRR-Methode“)<br />
ermittelt. Bei dieser finanzmathematischen Berechnungsmethode<br />
wird derjenige Abzinsungssatz<br />
(interner Zinsfuß – IRR) ermittelt, bei dem die<br />
Summe der Barwerte der zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen<br />
gleich groß ist und damit zu einem Kapitalwert<br />
von null führt. Der interne Zinsfuß gibt wirtschaftlich<br />
gesehen die Verzinsung des sich jeweils über<br />
die Zeit verändernden (kalkulatorisch) gebundenen<br />
Anlegerkapitals an. Der anfänglich als Einlage<br />
erbrachte Betrag reduziert sich rechnerisch<br />
durch Auszahlungen sowie eventuelle Steuerentlastungen<br />
auf Anlegerebene und erhöht sich<br />
durch mögliche weitere Einzahlungen, eventuelle<br />
Steuerzahlungen auf Anlegerebene sowie die<br />
interne Verzinsung selbst. Der zeitliche Verlauf<br />
des gebundenen Kapitals unterscheidet sich bei<br />
verschiedenen Investitionen, weshalb die IRR-<br />
Rendite nicht vergleichbar mit z. B. der Rendite<br />
von festverzinslichen Wertpapieren, Spareinlagen<br />
oder anderen Fondsprodukten ist. Ein Vorteilhaftigkeitsvergleich<br />
auf Basis von IRR-Kennzahlen ist<br />
nur unter Einbeziehung des jeweils gebundenen<br />
Kapitals, der Reihe der prognostizierten Zahlungen<br />
sowie der Laufzeiten sinnvoll.<br />
Wenn sämtliche Annahmen der Prognoserechnung<br />
eintreten, ergeben sich unter den oben<br />
dargestellten Prämissen eine Rendite für den<br />
Anleger gemäß der IRR-Methode in Höhe von ca.<br />
6,7 Prozent jährlich nach Steuern in <strong>Australien</strong><br />
und Steuern in Deutschland auf anteilige Zinseinkünfte<br />
aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
(vor Progressionsvorbehalt) sowie eine durchschnittliche<br />
Kapitalbindung von ca. 107,5 Prozent<br />
bezogen auf das vom Anleger eingezahlte<br />
Kapital.<br />
Das prognostizierte durchschnittlich gebundene<br />
Kapital veranschaulicht den Unterschied zu<br />
bspw. einem Wertpapier. Ein zum Nominalwert<br />
von 100 gekauftes festverzinsliches Wertpapier<br />
weist eine durchschnittliche Kapitalbindung von<br />
100 Prozent auf. Der Gesamtertrag (Überschuss<br />
aus der Beteiligung) lässt sich als Verzinsung des<br />
durchschnittlich gebundenen Kapitals mit der<br />
ausgewiesenen Rendite nach Steuern (hier nach<br />
australischen Steuern und deutscher Abgeltungsteuer)<br />
über die Anlagedauer darstellen.<br />
91<br />
Der prognostizierte Gesamtertrag berechnet<br />
sich wie folgt:<br />
Gesamtertrag<br />
in<br />
AUD =<br />
durchschnittlich<br />
gebundenes<br />
Kapital<br />
in AUD x<br />
IRRRendite nach<br />
australischen<br />
und deutschen<br />
Steuern x<br />
Prognosedauer<br />
in<br />
Jahren<br />
49.298 = 56.421 x 6,69 % x 13,06<br />
Die vorstehend angegebenen Werte sind gerundet;<br />
es können sich insoweit Rundungsdifferenzen<br />
ergeben.<br />
Abweichende Entwicklungen können die Rendite<br />
des Anlegers nachhaltig beeinflussen (siehe hierzu<br />
die Hinweise in Tz. 3).<br />
8.2 Prognostizierte Kapitalflussrechnung<br />
und nominelle Kapitalbindung<br />
Nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />
Kapitalfluss, wenn die Annahmen der Prognoserechnung<br />
eintreten.<br />
Darüber hinaus enthält diese Darstellung beispielhaft<br />
die deutsche Besteuerung einschließlich der<br />
Wirkungen des Progressionsvorbehalts für einen Anleger<br />
bei einer Beteiligungssumme von AUD 50.000<br />
zzgl. Agio mit einem zu versteuernden Einkommen<br />
von EUR 100.000 p. a. bei Einzelveranlagung. Zudem<br />
wird angenommen, dass der Anleger seinen<br />
Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft hat, sodass<br />
die anteiligen Zinseinnahmen in Deutschland auf<br />
der Grundlage der anwendbaren Regelungen voll<br />
versteuert werden.<br />
Die vom Treuhänder des australischen Trusts bzw.<br />
der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Einkünfte<br />
werden für Besteuerungszwecke den hinter der<br />
Fondsgesellschaft stehenden Gesellschaftern zugerechnet.<br />
Die steuerlichen Wirkungen in Deutschland<br />
für den einzelnen Anleger sind daher grundsätzlich<br />
von dessen individueller steuerlicher Einkommenssituation<br />
abhängig.<br />
Abweichend zur Planbilanz erfolgt hier für die Darstellungsanforderungen<br />
gemäß IDW-Standard S 4<br />
(Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />
Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />
Vermögensanlagen vom 18.05.2006) die Aufspaltung<br />
des anteiligen Jahresergebnisses in Eigenkapitalrückzahlung<br />
und Gewinnausschüttung / -entnahme.