Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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chung des Gesellschaftskapitals erforderlich sind,<br />
jedoch keinesfalls mehr als den Maximalbetrag.<br />
Das erforderliche Gesellschaftskapital ist das Kommanditkapital<br />
gemäß § 4 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft in der dort jeweils<br />
genannten bzw. durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten festgelegten Höhe. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung bzw. der Unterzeichnung<br />
des Vertrags über die Platzierungsgarantie ist als<br />
erforderliches Gesellschaftskapital der Betrag von<br />
AUD 248.700.000 festgelegt. Falls der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft ein<br />
hiervon abweichendes erforderliches Gesellschaftskapital<br />
gemäß § 4 Abs. (1) Satz 2 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft festlegt, hat er die<br />
<strong>Real</strong> I.S. hiervon unverzüglich zu informieren. Wenn<br />
zu einem Zeitpunkt das erforderliche Gesellschaftskapital<br />
vollständig platziert ist, wird der Fonds geschlossen<br />
(vorzeitiges Ende der Platzierungsfrist), und<br />
der Betrag des erforderlichen Gesellschafts kapitals<br />
kann nicht mehr geändert werden.<br />
Das Gesellschaftskapital gilt auch dann als platziert,<br />
sodass die <strong>Real</strong> I.S. nicht mehr aus vorstehender<br />
Garantie in Anspruch genommen werden kann, sofern<br />
nach Ablauf der Platzierungsfrist (i) Anleger den<br />
Treuhandvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Treuhandvertrag<br />
wirksam kündigen, (ii) Anleger gemäß § 26 Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft aus der Fondsgesellschaft<br />
ausscheiden und / oder (iii) Anleger ihr Angebot<br />
zum Abschluss des Treuhandvertrags bzw. zum<br />
Beitritt zur Fondsgesellschaft wirksam widerrufen.<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. eine Vergütung in Höhe von sechs Prozent<br />
des am 31.12.2010 geltenden erforderlichen Gesellschaftskapitals<br />
(ohne Agio und abzüglich des derzeitigen<br />
Kommanditkapitals von AUD 10.000). Der Vergütungsanspruch<br />
entstand dabei mit Abschluss des<br />
Vertrags über die Platzierungsgarantie und ist nach<br />
Rechnungsstellung – auf Basis des aktuell geltenden<br />
erforderlichen Gesellschaftskapitals –, frühestens am<br />
30.12.2009, zur Zahlung fällig. Falls das erforderliche<br />
Gesellschaftskapital am 31.12.2010 von dem zum Tag<br />
der Rechnungsstellung festgelegten abweicht, haben<br />
die Parteien eine Schlussabrechnung der Vergütung<br />
vorzunehmen und die Differenz unverzüglich auszugleichen.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. übernimmt keinerlei Haftung für die von<br />
den Anlegern übernommenen Kommanditanteile<br />
an der Gesellschaft. Insbesondere haftet die <strong>Real</strong> I.S.<br />
nicht für die Bonität der Anleger und nicht für die<br />
Erfüllung der diesen obliegenden Einlagenverpflichtungen.<br />
Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. für<br />
Nebenpflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder<br />
bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht<br />
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise<br />
(„Kardinalspflicht“). Dies gilt auch in dem Fall,<br />
dass die <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben an Dritte überträgt. Die<br />
<strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben oder Teile<br />
davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />
wie für eigenes Verschulden.<br />
10.4.4 Geschäftsbesorgungs / Fondsverwaltungsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>Real</strong> I.S. mit Vertrag vom<br />
14.07.2009 mit der laufen den Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt. Zu diesem Aufgaben bereich<br />
gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:<br />
a) Verwaltung der Treuhand-Beteiligung an dem<br />
BF Kambera Trust<br />
b) kaufmännische Verwaltung<br />
c) Führung des Berichtswesens, insbesondere der<br />
Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts<br />
d) Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
e) Durchführung der Korrespondenz mit den<br />
Gesellschaftern<br />
f) Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen der<br />
Fondsgesellschaft<br />
g) Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
h) Abstimmung und Korrespondenz mit dem<br />
Treuhandkommanditisten bzgl. der als Treugeber<br />
beteiligten Anleger<br />
i) Vorbereitung von Entscheidungen für die<br />
Geschäftsführung<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />
ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />
weiterzugeben.<br />
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