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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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chung des Gesellschaftskapitals erforderlich sind,<br />

jedoch keinesfalls mehr als den Maximalbetrag.<br />

Das erforderliche Gesellschaftskapital ist das Kommanditkapital<br />

gemäß § 4 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft in der dort jeweils<br />

genannten bzw. durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten festgelegten Höhe. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung bzw. der Unterzeichnung<br />

des Vertrags über die Platzierungsgarantie ist als<br />

erforderliches Gesellschaftskapital der Betrag von<br />

AUD 248.700.000 festgelegt. Falls der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft ein<br />

hiervon abweichendes erforderliches Gesellschaftskapital<br />

gemäß § 4 Abs. (1) Satz 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft festlegt, hat er die<br />

<strong>Real</strong> I.S. hiervon unverzüglich zu informieren. Wenn<br />

zu einem Zeitpunkt das erforderliche Gesellschaftskapital<br />

vollständig platziert ist, wird der Fonds geschlossen<br />

(vorzeitiges Ende der Platzierungsfrist), und<br />

der Betrag des erforderlichen Gesellschafts kapitals<br />

kann nicht mehr geändert werden.<br />

Das Gesellschaftskapital gilt auch dann als platziert,<br />

sodass die <strong>Real</strong> I.S. nicht mehr aus vorstehender<br />

Garantie in Anspruch genommen werden kann, sofern<br />

nach Ablauf der Platzierungsfrist (i) Anleger den<br />

Treuhandvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Treuhandvertrag<br />

wirksam kündigen, (ii) Anleger gemäß § 26 Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft aus der Fondsgesellschaft<br />

ausscheiden und / oder (iii) Anleger ihr Angebot<br />

zum Abschluss des Treuhandvertrags bzw. zum<br />

Beitritt zur Fondsgesellschaft wirksam widerrufen.<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>Real</strong> I.S. eine Vergütung in Höhe von sechs Prozent<br />

des am 31.12.2010 geltenden erforderlichen Gesellschaftskapitals<br />

(ohne Agio und abzüglich des derzeitigen<br />

Kommanditkapitals von AUD 10.000). Der Vergütungsanspruch<br />

entstand dabei mit Abschluss des<br />

Vertrags über die Platzierungsgarantie und ist nach<br />

Rechnungsstellung – auf Basis des aktuell geltenden<br />

erforderlichen Gesellschaftskapitals –, frühestens am<br />

30.12.2009, zur Zahlung fällig. Falls das erforderliche<br />

Gesellschaftskapital am 31.12.2010 von dem zum Tag<br />

der Rechnungsstellung festgelegten abweicht, haben<br />

die Parteien eine Schlussabrechnung der Vergütung<br />

vorzunehmen und die Differenz unverzüglich auszugleichen.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. übernimmt keinerlei Haftung für die von<br />

den Anlegern übernommenen Kommanditanteile<br />

an der Gesellschaft. Insbesondere haftet die <strong>Real</strong> I.S.<br />

nicht für die Bonität der Anleger und nicht für die<br />

Erfüllung der diesen obliegenden Einlagenverpflichtungen.<br />

Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. für<br />

Nebenpflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder<br />

bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht<br />

in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise<br />

(„Kardinalspflicht“). Dies gilt auch in dem Fall,<br />

dass die <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben an Dritte überträgt. Die<br />

<strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben oder Teile<br />

davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />

wie für eigenes Verschulden.<br />

10.4.4 Geschäftsbesorgungs­ / Fondsverwaltungsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>Real</strong> I.S. mit Vertrag vom<br />

14.07.2009 mit der laufen den Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt. Zu diesem Aufgaben bereich<br />

gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:<br />

a) Verwaltung der Treuhand-Beteiligung an dem<br />

BF Kambera Trust<br />

b) kaufmännische Verwaltung<br />

c) Führung des Berichtswesens, insbesondere der<br />

Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts<br />

d) Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

e) Durchführung der Korrespondenz mit den<br />

Gesellschaftern<br />

f) Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen der<br />

Fondsgesellschaft<br />

g) Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

h) Abstimmung und Korrespondenz mit dem<br />

Treuhandkommanditisten bzgl. der als Treugeber<br />

beteiligten Anleger<br />

i) Vorbereitung von Entscheidungen für die<br />

Geschäftsführung<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />

ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />

weiterzugeben.<br />

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