Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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weniger als 18 Monaten gegründet wurde, nutzt der<br />
Anbieter die Wahlmöglichkeit zur Darstellung der<br />
wirtschaftlichen Situation gemäß den verringerten<br />
Prospektanforderungen; § 10 ist damit nicht anwendbar<br />
(§ 15 Abs. 1 der Verordnung).<br />
18.2.30 Der Emittent hat weder Vorstand noch<br />
Aufsichtsgremium. Ein Beirat besteht derzeit nicht;<br />
die Gesellschafter / Treugeberversammlung kann<br />
dessen Einrichtung zur Überwachung, Beratung und<br />
Unterstützung der Geschäftsführer beschließen<br />
(§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung).<br />
18.2.31 Den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge gewährt worden,<br />
insbesondere sind ihnen keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen<br />
irgendeiner Art gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />
der Verordnung).<br />
18.2.32 Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Emittenten sind auch Angestellte der <strong>Real</strong> I.S. AG, die<br />
neben anderen Unternehmen mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber<br />
hinaus sind keine gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung<br />
zu nennenden Personen für Unternehmen tätig, die<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung).<br />
18.2.33 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />
nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die dem<br />
Emittenten Fremdkapital geben (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der<br />
Verordnung).<br />
18.2.34 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />
nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />
18.2.35 Es liegen keine Umstände oder Beziehungen<br />
vor, die Interessenskonflikte des Treuhänders begründen<br />
können (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />
18.2.36 Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH,<br />
Schleißheimer Straße 4, 80333 München, hält als<br />
Treuhänder die Kommanditanteile der Anleger im<br />
205<br />
Rahmen ihrer Beteiligung. Darüber hinaus gibt es<br />
keine Treuhänder im Sinne der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 der<br />
Verordnung).<br />
18.2.37 Es existieren keine Personen, die nicht in<br />
den Kreis der nach der Verordnung angabepflichtigen<br />
Personen fallen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt<br />
des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich<br />
beeinflusst haben (§ 12 Abs. 4 der Verordnung).<br />
18.2.38 Vorliegend handelt es sich nicht um ein<br />
Angebot von Vermögensanlagen, für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung eine juristische Person oder<br />
Gesellschaft die Gewährleistung übernommen hat<br />
(§ 14 der Verordnung).<br />
18.2.39 Im Rahmen der verringerten Prospektanforderung<br />
stellt der Emittent die Eröffnungsbilanz, die<br />
nicht älter als zwei Monate ist, die voraussichtliche<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende<br />
Jahr sowie die Planzahlen für die folgenden drei<br />
Geschäftsjahre und die Planzahlen zur Investition dar<br />
(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung).<br />
Datum der Aufstellung des Prospekts:<br />
23.07.2009