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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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weniger als 18 Monaten gegründet wurde, nutzt der<br />

Anbieter die Wahlmöglichkeit zur Darstellung der<br />

wirtschaftlichen Situation gemäß den verringerten<br />

Prospektanforderungen; § 10 ist damit nicht anwendbar<br />

(§ 15 Abs. 1 der Verordnung).<br />

18.2.30 Der Emittent hat weder Vorstand noch<br />

Aufsichtsgremium. Ein Beirat besteht derzeit nicht;<br />

die Gesellschafter / Treugeberversammlung kann<br />

dessen Einrichtung zur Überwachung, Beratung und<br />

Unterstützung der Geschäftsführer beschließen<br />

(§ 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung).<br />

18.2.31 Den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge gewährt worden,<br />

insbesondere sind ihnen keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen<br />

irgendeiner Art gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />

der Verordnung).<br />

18.2.32 Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Emittenten sind auch Angestellte der <strong>Real</strong> I.S. AG, die<br />

neben anderen Unternehmen mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber<br />

hinaus sind keine gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung<br />

zu nennenden Personen für Unternehmen tätig, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung).<br />

18.2.33 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />

nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die dem<br />

Emittenten Fremdkapital geben (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der<br />

Verordnung).<br />

18.2.34 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />

nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />

18.2.35 Es liegen keine Umstände oder Beziehungen<br />

vor, die Interessenskonflikte des Treuhänders begründen<br />

können (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />

18.2.36 Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH,<br />

Schleißheimer Straße 4, 80333 München, hält als<br />

Treuhänder die Kommanditanteile der Anleger im<br />

205<br />

Rahmen ihrer Beteiligung. Darüber hinaus gibt es<br />

keine Treuhänder im Sinne der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 der<br />

Verordnung).<br />

18.2.37 Es existieren keine Personen, die nicht in<br />

den Kreis der nach der Verordnung angabepflichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt<br />

des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich<br />

beeinflusst haben (§ 12 Abs. 4 der Verordnung).<br />

18.2.38 Vorliegend handelt es sich nicht um ein<br />

Angebot von Vermögensanlagen, für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung eine juristische Person oder<br />

Gesellschaft die Gewährleistung übernommen hat<br />

(§ 14 der Verordnung).<br />

18.2.39 Im Rahmen der verringerten Prospektanforderung<br />

stellt der Emittent die Eröffnungsbilanz, die<br />

nicht älter als zwei Monate ist, die voraussichtliche<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende<br />

Jahr sowie die Planzahlen für die folgenden drei<br />

Geschäftsjahre und die Planzahlen zur Investition dar<br />

(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung).<br />

Datum der Aufstellung des Prospekts:<br />

23.07.2009

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