09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7.1 Einnahmen<br />

7.1.1 Mieteinnahmen<br />

Der Großteil der Mieteinnahmen, rd. 95 Prozent,<br />

ergibt sich aus dem langfristig für die Mietflächen<br />

sowie Pkw-Tiefgaragenstellplätze des Fondsobjekts<br />

fixierten Mietverhältnis mit dem australischen Staat,<br />

der durch die nationale australische Finanzbehörde<br />

vertreten ist. Der Mietvertrag für die Büro- und<br />

Lager flächen sowie die gesamten Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />

begann am 26.11.2007; die Grundmietzeit<br />

beträgt insgesamt 15 Jahre (Details hierzu siehe Tz. 5.2<br />

und Tz. 10.6.4). Zudem hat die nationale australische<br />

Finanzbehörde drei Verlängerungsoptionen von<br />

jeweils fünf Jahren. Im Rahmen der Prognoserechnung<br />

wurde unterstellt, dass die nationale australische<br />

Finanzbehörde ihre erste Verlängerungsoption<br />

fristgerecht ausübt und das Fondsobjekt für weitere<br />

fünf Jahre anmietet (siehe die Hinweise in Tz. 3.3,<br />

insbesondere Tz. 3.3.2).<br />

Bei den verbleibenden rd. fünf Prozent der Miet einnahmen<br />

handelt es sich um Einnahmen aus insgesamt<br />

fünf Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss des<br />

Fondsobjekts. Hiervon sind drei Flächen (rd. 1,4 Prozent<br />

der gesamten vermietbaren Fläche ohne Berücksichtigung<br />

der Pkw-Tiefgaragenstellplätze) an drei Mieter<br />

vermietet. Für die übrigen Flächen (rd. 2,2 Prozent<br />

der Gesamtmietflächen) gewährt der Verkäufer dem<br />

Käufer eine fünfjährige Miet garantie (Details hierzu<br />

siehe Tz. 5.3 bzw. Tz. 10.6.4).<br />

Für die Prognoserechnung wurden die Mieteinnahmen<br />

für die vermietbaren Flächen (Büro- und Einzelhandelsflächen)<br />

und Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />

grundsätzlich entsprechend den Regelungen in den<br />

Mietverträgen angesetzt.<br />

Gemäß den vertraglichen Regelungen steigt die<br />

Miete für die Büro- und Lagerfläche und die Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />

des Hauptmieters, der nationalen<br />

australischen Finanzbehörde, außer in den Jahren<br />

2012 und 2017, jährlich zum 26.11. um 3,5 Prozent.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung<br />

die Mietsteigerungen jeweils zum 01.12.<br />

eines Jahres angesetzt. In den Jahren 2012 und 2017,<br />

d. h. fünf und zehn Jahre nach Mietbeginn, sowie zu<br />

jedem Zeitpunkt der Verlängerung des Mietvertrags<br />

durch Ausübung einer der drei Verlängerungsoptionen<br />

finden Mietanpassungen an das Marktniveau<br />

statt, wobei die Miete nicht unter das Vorjahresniveau<br />

sinken kann (Details siehe Tz. 10.6.4, Hinweise<br />

siehe Tz. 3.3.2). Im Rahmen der Prognoserechnung<br />

wurde für die Bürofläche während der Grundmietzeit<br />

im Jahr 2012 keine Mietsteigerung sowie im Jahr 2017<br />

eine Erhöhung der Miete um 0,92 Prozent angesetzt<br />

(dieser Ansatz entspricht den Projektionen des lokalen<br />

Sachverständigen bzw. Wertgutachters, siehe dazu<br />

unten).<br />

Die Verträge für die drei vermieteten Einzelhandelsflächen<br />

laufen über sieben bis zehn Jahre. Der in der<br />

Prognoserechnung angenommene Mietbeginn ist<br />

jeweils der 30.01.2009. Während der Mietvertragslaufzeiten<br />

findet eine jährliche Mietsteigerung von<br />

fünf Prozent jeweils im ersten Quartal eines Jahres<br />

statt (Details hierzu siehe Tz. 5.3 bzw. Tz. 10.6.4). Aus<br />

Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung<br />

die Mietsteigerungen jeweils zum 01.02.<br />

angesetzt. Für den Mietvertrag mit Blu Ginger Investments<br />

Pty Limited (Details hierzu siehe Tz. 5.3) wurde<br />

– analog zu den Annahmen im Wertgutach ten des<br />

lokalen Gutachters (siehe unten) – in der Progno serechnung<br />

eine Mietlaufzeit bis Januar 2019 angenommen,<br />

wobei der Mietvertrag für diese Fläche bis<br />

März 2019 läuft. Hieraus resultiert eine marginale Abweichung.<br />

Tatsächlich ergibt sich aus dem späteren<br />

Ende des Mietvertrags eine etwas längere Mietsicherheit,<br />

die sich wirtschaftlich nicht nach teilig auswirkt.<br />

Zudem enthält diese Position die auf die Mieter<br />

umlegbaren Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.<br />

Bei dem Mietvertrag mit der nationalen australischen<br />

Finanzbehörde handelt es sich um einen Brutto-Mietvertrag,<br />

d. h. der Großteil der Bewirtschaftungskosten<br />

für das Fondsobjekt (z. B. Versicherung, Wartung<br />

und Instandhaltung, Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten)<br />

ist vom Vermieter zu tragen. Der Mieter<br />

muss grundsätzlich seine Verbrauchskos ten (z. B. für<br />

seinen Wasser- und Energieverbrauch) bezahlen. Bei<br />

den Mietverträgen über die Einzelhandelsflächen<br />

handelt es sich um einen Brutto-Mietvertrag und<br />

zwei Netto-Mietverträge, d. h. bei diesen werden die<br />

Betriebskosten weitgehend anteilig, also bezogen<br />

auf die gesamten Nettomietflächen im Fondsobjekt,<br />

auf den jeweiligen Mieter umgelegt.<br />

Die Ansätze der Mieteinnahmen lehnen sich an die<br />

mietvertraglichen Grundlagen und das Wertgutachten<br />

bzw. die darauf basierenden Projektionen<br />

für den Prognosezeitraum des lokalen Gutachters<br />

von Colliers International Consultancy and Valuation<br />

Pty Limited („Colliers International“) an, die<br />

im Rahmen der Ankaufsprüfung des Fondsobjekts<br />

82

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!