Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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7.1 Einnahmen<br />
7.1.1 Mieteinnahmen<br />
Der Großteil der Mieteinnahmen, rd. 95 Prozent,<br />
ergibt sich aus dem langfristig für die Mietflächen<br />
sowie Pkw-Tiefgaragenstellplätze des Fondsobjekts<br />
fixierten Mietverhältnis mit dem australischen Staat,<br />
der durch die nationale australische Finanzbehörde<br />
vertreten ist. Der Mietvertrag für die Büro- und<br />
Lager flächen sowie die gesamten Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />
begann am 26.11.2007; die Grundmietzeit<br />
beträgt insgesamt 15 Jahre (Details hierzu siehe Tz. 5.2<br />
und Tz. 10.6.4). Zudem hat die nationale australische<br />
Finanzbehörde drei Verlängerungsoptionen von<br />
jeweils fünf Jahren. Im Rahmen der Prognoserechnung<br />
wurde unterstellt, dass die nationale australische<br />
Finanzbehörde ihre erste Verlängerungsoption<br />
fristgerecht ausübt und das Fondsobjekt für weitere<br />
fünf Jahre anmietet (siehe die Hinweise in Tz. 3.3,<br />
insbesondere Tz. 3.3.2).<br />
Bei den verbleibenden rd. fünf Prozent der Miet einnahmen<br />
handelt es sich um Einnahmen aus insgesamt<br />
fünf Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss des<br />
Fondsobjekts. Hiervon sind drei Flächen (rd. 1,4 Prozent<br />
der gesamten vermietbaren Fläche ohne Berücksichtigung<br />
der Pkw-Tiefgaragenstellplätze) an drei Mieter<br />
vermietet. Für die übrigen Flächen (rd. 2,2 Prozent<br />
der Gesamtmietflächen) gewährt der Verkäufer dem<br />
Käufer eine fünfjährige Miet garantie (Details hierzu<br />
siehe Tz. 5.3 bzw. Tz. 10.6.4).<br />
Für die Prognoserechnung wurden die Mieteinnahmen<br />
für die vermietbaren Flächen (Büro- und Einzelhandelsflächen)<br />
und Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />
grundsätzlich entsprechend den Regelungen in den<br />
Mietverträgen angesetzt.<br />
Gemäß den vertraglichen Regelungen steigt die<br />
Miete für die Büro- und Lagerfläche und die Pkw-Tiefgaragenstellplätze<br />
des Hauptmieters, der nationalen<br />
australischen Finanzbehörde, außer in den Jahren<br />
2012 und 2017, jährlich zum 26.11. um 3,5 Prozent.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung<br />
die Mietsteigerungen jeweils zum 01.12.<br />
eines Jahres angesetzt. In den Jahren 2012 und 2017,<br />
d. h. fünf und zehn Jahre nach Mietbeginn, sowie zu<br />
jedem Zeitpunkt der Verlängerung des Mietvertrags<br />
durch Ausübung einer der drei Verlängerungsoptionen<br />
finden Mietanpassungen an das Marktniveau<br />
statt, wobei die Miete nicht unter das Vorjahresniveau<br />
sinken kann (Details siehe Tz. 10.6.4, Hinweise<br />
siehe Tz. 3.3.2). Im Rahmen der Prognoserechnung<br />
wurde für die Bürofläche während der Grundmietzeit<br />
im Jahr 2012 keine Mietsteigerung sowie im Jahr 2017<br />
eine Erhöhung der Miete um 0,92 Prozent angesetzt<br />
(dieser Ansatz entspricht den Projektionen des lokalen<br />
Sachverständigen bzw. Wertgutachters, siehe dazu<br />
unten).<br />
Die Verträge für die drei vermieteten Einzelhandelsflächen<br />
laufen über sieben bis zehn Jahre. Der in der<br />
Prognoserechnung angenommene Mietbeginn ist<br />
jeweils der 30.01.2009. Während der Mietvertragslaufzeiten<br />
findet eine jährliche Mietsteigerung von<br />
fünf Prozent jeweils im ersten Quartal eines Jahres<br />
statt (Details hierzu siehe Tz. 5.3 bzw. Tz. 10.6.4). Aus<br />
Vereinfachungsgründen wurden in der Prognoserechnung<br />
die Mietsteigerungen jeweils zum 01.02.<br />
angesetzt. Für den Mietvertrag mit Blu Ginger Investments<br />
Pty Limited (Details hierzu siehe Tz. 5.3) wurde<br />
– analog zu den Annahmen im Wertgutach ten des<br />
lokalen Gutachters (siehe unten) – in der Progno serechnung<br />
eine Mietlaufzeit bis Januar 2019 angenommen,<br />
wobei der Mietvertrag für diese Fläche bis<br />
März 2019 läuft. Hieraus resultiert eine marginale Abweichung.<br />
Tatsächlich ergibt sich aus dem späteren<br />
Ende des Mietvertrags eine etwas längere Mietsicherheit,<br />
die sich wirtschaftlich nicht nach teilig auswirkt.<br />
Zudem enthält diese Position die auf die Mieter<br />
umlegbaren Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.<br />
Bei dem Mietvertrag mit der nationalen australischen<br />
Finanzbehörde handelt es sich um einen Brutto-Mietvertrag,<br />
d. h. der Großteil der Bewirtschaftungskosten<br />
für das Fondsobjekt (z. B. Versicherung, Wartung<br />
und Instandhaltung, Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten)<br />
ist vom Vermieter zu tragen. Der Mieter<br />
muss grundsätzlich seine Verbrauchskos ten (z. B. für<br />
seinen Wasser- und Energieverbrauch) bezahlen. Bei<br />
den Mietverträgen über die Einzelhandelsflächen<br />
handelt es sich um einen Brutto-Mietvertrag und<br />
zwei Netto-Mietverträge, d. h. bei diesen werden die<br />
Betriebskosten weitgehend anteilig, also bezogen<br />
auf die gesamten Nettomietflächen im Fondsobjekt,<br />
auf den jeweiligen Mieter umgelegt.<br />
Die Ansätze der Mieteinnahmen lehnen sich an die<br />
mietvertraglichen Grundlagen und das Wertgutachten<br />
bzw. die darauf basierenden Projektionen<br />
für den Prognosezeitraum des lokalen Gutachters<br />
von Colliers International Consultancy and Valuation<br />
Pty Limited („Colliers International“) an, die<br />
im Rahmen der Ankaufsprüfung des Fondsobjekts<br />
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