Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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a) eine solche (Zwischen-)Finanzierung nicht erforderlich<br />
wird, erhöht sich die der <strong>Real</strong> I.S. gemäß<br />
vorstehendem Absatz zustehende Vergütung um<br />
AUD 825.000;<br />
b) der Fondsgesellschaft Aufwendungen auf bzw. im<br />
Zusammenhang mit der (Zwischen-)Finanzierung<br />
entstehen, die niedriger als der Betrag des kalkulatorischen<br />
Ausschüttungsanspruchs sowie der<br />
Angesetzten (Zwischen-)Finanzierungskosten sind,<br />
erhöht sich die der <strong>Real</strong> I.S. gemäß vorstehendem<br />
Absatz zustehende Vergütung um AUD 825.000<br />
abzüglich des Betrags derjenigen tatsächlich angefallenen<br />
Aufwendungen – voraus gesetzt, dass<br />
diese zunächst den Betrag des kalkulatorischen<br />
Ausschüttungsanspruchs überstiegen haben –,<br />
soweit dieser Betrag den Betrag der Angesetzten<br />
(Zwischen-)Finanzierungskosten mindert.<br />
Details hierzu siehe Tz. 10.4.1.<br />
5) Objektaufbereitung und Konzeption<br />
Für die Konzeption und die Objektaufbereitung<br />
erhält die <strong>Real</strong> I.S. von der Fondsgesellschaft eine<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt AUD 200.000<br />
(die anteilige Umsatzsteuer ist in Position 8) des<br />
vorstehenden Investitions- und Finanzierungsplans<br />
berücksichtigt).<br />
6) Kapitalbeschaffung<br />
Für die Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals<br />
erhalten die <strong>Real</strong> I.S. und weitere mit dem Vertrieb<br />
beauftragte Unternehmen eine Vergütung von<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von insgesamt<br />
AUD 22.382.100. Dieser Betrag entspricht neun Prozent<br />
des zu vermittelnden Eigenkapitals und wird teilweise<br />
durch das Agio von fünf Prozent abgedeckt. Die<br />
Kosten der Kapital beschaffung können sich über<br />
den Betrag von AUD 22.382.100 hinaus um bis zu<br />
AUD 825.000 erhöhen (vgl. dazu auch die vorstehende<br />
Erläuterung zu Position 4) „Finanzierungskosten“).<br />
7) Platzierungsgarantie<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. eine Vergütung von AUD 14.921.400<br />
(siehe Tz. 10.4.3).<br />
8) Nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />
Die Umsatzsteuer, die auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
auf Leistungen in Deutschland erhoben<br />
wird, ist voraussichtlich nicht erstattungsfähig. Der<br />
voraussichtlich nicht abzugsfähige und damit nicht<br />
erstattungsfähige Anteil wird kumuliert für alle betreffenden<br />
Positionen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
ausgewiesen und erhöht das Gesamtinvestitionsvolumen<br />
um AUD 144.780.<br />
9) Liquiditätsreserve<br />
Die Position zeigt die konsolidierte Liquiditätsreserve<br />
der Fondsgesellschaft und innerhalb des Treuhandvermögens<br />
des Trusts. Einzelne Positionen des<br />
Investitionsplans können sich verändern. Die Kosten<br />
gemäß Investitionsplan sind weitestgehend fixiert,<br />
sodass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospekts<br />
und auf Basis des zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen<br />
Fondskonzepts keine signifikanten Kostenüberschreitungen<br />
zu erwarten sind. Geringere Kosten als<br />
prospektiert erhöhen die Liquiditätsreserve. Höhere<br />
Kosten gehen zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />
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