Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 4 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />
an der Fondsgesellschaft. Um der Fondsgesellschaft<br />
beizutreten sowie die mit der Beteiligung<br />
verbundenen Rechtsgeschäfte abzuschließen,<br />
hat der Anleger eine vollständig ausgefüllte und<br />
von ihm unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
für Fernabsatzgeschäfte (vgl. Tz. 15) bei seinem<br />
Anlageberater / Vermittler oder direkt bei dem<br />
Anbieter einzureichen. Die unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
stellt ein rechtsverbindliches<br />
Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags<br />
zwischen dem Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />
dar. Der Beitritt kommt durch<br />
Zulassung des Treuhandkommanditisten zur Kapitalerhöhung<br />
gemäß § 4 Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und die Annahme des Angebots<br />
des Anlegers auf Abschluss des Treuhandvertrags<br />
durch den Treuhandkommanditisten zustande.<br />
Die von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
wird dem Anleger – nach Unterzeichnung durch<br />
den Treuhandkommanditisten – als Durchschlag<br />
zurückgesandt.<br />
c) Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft /<br />
Kündigung<br />
Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbefristet.<br />
Sie wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine<br />
Kündigung des Gesellschaftsvertrags ist unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch<br />
zum 31.12.2030, möglich. Ein Gesellschafter kann<br />
die Gesellschaft auch vor dem 31.12.2030 außerordentlich<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er<br />
nach seinem Beitritt a) wegen Krankheit oder Behinderung<br />
auf nicht absehbare Zeit außer Stande<br />
ist, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich<br />
erwerbstätig zu sein, b) wegen Arbeitslosigkeit<br />
für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten<br />
ohne Unterbrechung Arbeitslosengeld bezogen<br />
hat oder c) rechtskräftig geschieden wird und<br />
nach der Scheidung an seinen geschiedenen<br />
Ehepartner und / oder an Kinder zur Zahlung von<br />
Unterhalt in Höhe von insgesamt mindestens<br />
EUR 500 pro Monat verpflichtet ist. Die außerordentliche<br />
Kündigung kann nur innerhalb von<br />
drei Monaten nach Eintritt ihrer Voraussetzungen<br />
erfolgen und nur dann, wenn nach Wirksamwerden<br />
der außerordentlichen Kündigung keine der<br />
199<br />
in § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) und / oder b)<br />
des Gesellschaftsvertrags genannten Umstände<br />
vorliegen.<br />
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten hinsichtlich<br />
Dauer und Kündigung der Fondsgesellschaft<br />
finden sich im vorliegenden Prospekt, insbesondere<br />
in Tz. 10 „Rechtliche Grundlagen“ und Tz. 13<br />
„Gesellschaftsvertrag“.<br />
d) Beteiligungsbetrag<br />
Der Beteiligungsbetrag eines beitretenden<br />
Gesellschafters soll mindestens AUD 20.000 zzgl.<br />
fünf Prozent Agio betragen. Der Beteiligungsbetrag<br />
muss (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
e) Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag<br />
zum Erwerb der Beteiligung<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittsvereinbarung<br />
genannten Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent<br />
Agio zu entrichten.<br />
Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Beteiligung nicht<br />
zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren<br />
Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer- und<br />
Versandkosten fallen nicht an. Eigene Kosten<br />
für Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger<br />
allerdings selbst zu tragen. Angaben zu den<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung des<br />
Anlegers als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
und zur steuerlichen Abwicklung finden sich im<br />
vorliegenden Beteiligungsprospekt, insbesondere<br />
unter Tz. 11 „Steuerliche Grundlagen“.<br />
f) Zahlungsmodalitäten<br />
Die Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl.<br />
fünf Prozent Agio erfolgt gemäß den Bestimmungen<br />
der Beitrittsvereinbarung wie folgt:<br />
Bei Zeichnung der Beteiligung<br />
a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />
b) zwischen dem 01.12.2009 und dem<br />
14.12.2009: zum 18.12.2009;<br />
c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die<br />
Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern<br />
dies kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
Bankarbeitstag) („Einzahlungstag“),<br />
es sei denn die Fondsgesellschaft hat den Anleger<br />
bis spätestens 14 Tage vor dem Einzahlungstag<br />
durch schriftliche Abrufmitteilung zur