09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 4 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft. Um der Fondsgesellschaft<br />

beizutreten sowie die mit der Beteiligung<br />

verbundenen Rechtsgeschäfte abzuschließen,<br />

hat der Anleger eine vollständig ausgefüllte und<br />

von ihm unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

für Fernabsatzgeschäfte (vgl. Tz. 15) bei seinem<br />

Anlageberater / Vermittler oder direkt bei dem<br />

Anbieter einzureichen. Die unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

stellt ein rechtsverbindliches<br />

Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags<br />

zwischen dem Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />

dar. Der Beitritt kommt durch<br />

Zulassung des Treuhandkommanditisten zur Kapitalerhöhung<br />

gemäß § 4 Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und die Annahme des Angebots<br />

des Anlegers auf Abschluss des Treuhandvertrags<br />

durch den Treuhandkommanditisten zustande.<br />

Die von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

wird dem Anleger – nach Unterzeichnung durch<br />

den Treuhandkommanditisten – als Durchschlag<br />

zurückgesandt.<br />

c) Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft /<br />

Kündigung<br />

Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbefristet.<br />

Sie wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrags ist unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch<br />

zum 31.12.2030, möglich. Ein Gesellschafter kann<br />

die Gesellschaft auch vor dem 31.12.2030 außerordentlich<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er<br />

nach seinem Beitritt a) wegen Krankheit oder Behinderung<br />

auf nicht absehbare Zeit außer Stande<br />

ist, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich<br />

erwerbstätig zu sein, b) wegen Arbeitslosigkeit<br />

für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten<br />

ohne Unterbrechung Arbeitslosengeld bezogen<br />

hat oder c) rechtskräftig geschieden wird und<br />

nach der Scheidung an seinen geschiedenen<br />

Ehepartner und / oder an Kinder zur Zahlung von<br />

Unterhalt in Höhe von insgesamt mindestens<br />

EUR 500 pro Monat verpflichtet ist. Die außerordentliche<br />

Kündigung kann nur innerhalb von<br />

drei Monaten nach Eintritt ihrer Voraussetzungen<br />

erfolgen und nur dann, wenn nach Wirksamwerden<br />

der außerordentlichen Kündigung keine der<br />

199<br />

in § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) und / oder b)<br />

des Gesellschaftsvertrags genannten Umstände<br />

vorliegen.<br />

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten hinsichtlich<br />

Dauer und Kündigung der Fondsgesellschaft<br />

finden sich im vorliegenden Prospekt, insbesondere<br />

in Tz. 10 „Rechtliche Grundlagen“ und Tz. 13<br />

„Gesellschaftsvertrag“.<br />

d) Beteiligungsbetrag<br />

Der Beteiligungsbetrag eines beitretenden<br />

Gesellschafters soll mindestens AUD 20.000 zzgl.<br />

fünf Prozent Agio betragen. Der Beteiligungsbetrag<br />

muss (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

e) Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag<br />

zum Erwerb der Beteiligung<br />

Der Anleger hat den in der Beitrittsvereinbarung<br />

genannten Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent<br />

Agio zu entrichten.<br />

Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Beteiligung nicht<br />

zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren<br />

Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer- und<br />

Versandkosten fallen nicht an. Eigene Kosten<br />

für Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger<br />

allerdings selbst zu tragen. Angaben zu den<br />

steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung des<br />

Anlegers als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

und zur steuerlichen Abwicklung finden sich im<br />

vorliegenden Beteiligungsprospekt, insbesondere<br />

unter Tz. 11 „Steuerliche Grundlagen“.<br />

f) Zahlungsmodalitäten<br />

Die Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl.<br />

fünf Prozent Agio erfolgt gemäß den Bestimmungen<br />

der Beitrittsvereinbarung wie folgt:<br />

Bei Zeichnung der Beteiligung<br />

a) bis zum 30.11.2009: zum 10.12.2009;<br />

b) zwischen dem 01.12.2009 und dem<br />

14.12.2009: zum 18.12.2009;<br />

c) nach dem 14.12.2009: zum 20. des auf die<br />

Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern<br />

dies kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />

Bankarbeitstag) („Einzahlungstag“),<br />

es sei denn die Fondsgesellschaft hat den Anleger<br />

bis spätestens 14 Tage vor dem Einzahlungstag<br />

durch schriftliche Abrufmitteilung zur

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!