Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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9. Eröffnungsbilanz und Planrechnungen<br />
Die nachfolgend dargestellte Eröffnungsbilanz und<br />
die Planrechnungen der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Kambera KG („Fondsgesellschaft“)<br />
wurden unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften<br />
des Handelsgesetzbuchs<br />
(„HGB“) erstellt. In Tz. 9.2 werden wesentliche<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge erläutert.<br />
9.1 Eröffnungsbilanz der Fondsgesellschaft<br />
zum 01.07.2009 und Zwischenbilanz der Fondsgesellschaft<br />
zum 15.07.2009<br />
Die Eröffnungsbilanz der Fondsgesellschaft, der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Kambera KG, wurde am 01.07.2009 erstellt und stellt<br />
sich wie folgt dar:<br />
Aktiva in EUR<br />
Ausstehende Einlage (AUD 1,00) 0,57<br />
Summe Aktiva 0,57<br />
Passiva<br />
Kapital 0,57<br />
Summe Passiva 0,57<br />
Umrechnungskurs: 1 AUD = 0,5719 EUR<br />
Die Zwischenbilanz der Fondsgesellschaft, der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Kambera KG, wurde am 15.07.2009 erstellt und stellt<br />
sich wie folgt dar:<br />
Aktiva in EUR<br />
Kassenbestand (AUD 10.000,00) 5.631,00<br />
Summe Aktiva 5.631,00<br />
Passiva<br />
Kapital 5.631,00<br />
Summe Passiva 5.631,00<br />
Umrechnungskurs: 1 AUD = 0,5631 EUR<br />
Es haben keine erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle<br />
seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz stattgefunden.<br />
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erfolgt<br />
die Bilanzierung in Euro. Für Zwecke der Bilanz<br />
wurden die jeweiligen Positionen zum festgelegten<br />
Anschaffungskurs am jeweiligen Stichtag angesetzt.<br />
9.2 Prognose der Planrechnungen der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Kambera KG<br />
zum Ende der Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012<br />
Die nachstehenden Planrechnungen gehen davon<br />
aus, dass das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />
zum 10.12.2009 vollständig eingezahlt ist.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurden die Mieteinnahmen<br />
bzw. die ggf. anfallenden Zinsaufwendungen,<br />
die liquiditätsmäßig zum Teil im Folgejahr ab- oder<br />
zu fließen, nicht abgegrenzt, sondern als Ertrag bzw.<br />
Aufwand in dem Jahr verbucht, in dem sie rechnerisch<br />
anfallen. Des Weiteren gehen die Planrechnungen<br />
aus Vereinfachungsgründen davon aus,<br />
dass der Kaufpreis zum 01.01.2010 bezahlt ist und<br />
die Anleger ab 01.01.2010 an den Mieteinnahmen<br />
partizipieren und dass anfallender Aufwand für das<br />
Jahr 2009 zwar bilanzwirksam, jedoch in diesem Jahr<br />
nicht liquiditätswirksam ist. Betreffend das Jahr 2009<br />
berücksichtigen die nachstehenden Planrechnungen<br />
das Rumpfgeschäftsjahr von der Gründung der<br />
Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2009.<br />
Die Prognosen der Planrechnungen stellen nicht auf<br />
das Anlageobjekt im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 der<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(Anteile am Treuhandvermögen sowie Darlehen an<br />
den Treuhänder), sondern auf das Gebäude, Grundstück<br />
und Bauten sowie die Mieteinnahmen ab, weil<br />
die Fondsgesellschaft handelsrechtlich dieses Treuhandvermögen<br />
zu bilanzieren hat.<br />
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