09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

Bayernfonds Australien 6 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Mietvertrag enthält auch marktübliche Regelungen,<br />

die dem Mieter unter bestimmten Umständen<br />

eine Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags<br />

(„Assignment“) oder eine Untervermietung<br />

bzw. vergleichbare anderweitige Übertragung von<br />

Rechten aus dem Mietvertrag ermöglichen. Eine<br />

Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags oder<br />

eine Untervermietung ist jedoch ohne vorherige Zustimmung<br />

des Vermieters grundsätzlich nicht möglich,<br />

es sei denn, die Übertragung bzw. Abtretung<br />

oder Untervermietung erfolgt an eine bestimmte<br />

andere staatliche Rechtseinheit („Commonwealth<br />

statutory body or agency“), sodass sich hieraus aus<br />

heutiger Sicht keine materielle Verschlechterung<br />

der Bonität des Mieters ergeben sollte. Die Abtretung<br />

/ Übertragung des Mietvertrags an andere Mieter<br />

unterliegt der Zustimmung des Vermieters, wozu<br />

er verpflichtet ist, sofern überzeugend dargelegt<br />

werden kann, dass der Abtretungsempfänger / neue<br />

Mieter finanziell sicher und in der Lage ist, alle sich<br />

aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen<br />

umfassend zu erfüllen, und der Abtretungsempfänger<br />

/ neue Mieter die erforderlichen Vereinbarungen<br />

im Zusammenhang mit der Überleitung des Mietvertrags<br />

zur Zufriedenheit des Vermieters ausfertigt<br />

und aus vernünftiger Sicht des Vermieters entsprechende<br />

Sicherheiten durch den Abtretungsempfänger<br />

/ neuen Mieter zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die zustimmungspflichtige Abtretung / Übertragung<br />

des Mietvertrags bzw. Untervermietung ist nur<br />

möglich, wenn der Mieter sich zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht vertragswidrig verhält. Durch das vorgenannte<br />

Recht des Mieters kann es während der Haltedauer<br />

der Beteiligung ggf. zu einem Wechsel des Mieters<br />

kommen (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.2).<br />

Sollte der Abtretungsempfänger / neue Mieter nicht<br />

die vorstehend genannten Bedingungen einer bestimmten<br />

staatlichen Rechtseinheit erfüllen, muss er<br />

zusätzliche Versicherungen abschließen, zu denen<br />

der heutige Mieter nicht verpflichtet ist (Details siehe<br />

oben).<br />

Der Mietvertrag enthält – neben den bereits oben<br />

dargestellten diversen Kündigungsrechten der Vertragsparteien<br />

bei Eintritt bestimmter Umstände (wie<br />

teilweise oder vollständige Zerstörung oder Beschädigung<br />

bzw. Nichtnutzbarkeit der Mietsache oder<br />

Auftreten gesundheitsgefährdender Substanzen) –<br />

weiterhin übliche Regelungen zu außerordentlichen<br />

Kündigungsrechten. In folgenden Fällen („Tenant<br />

Defaults“) besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

des Vermieters:<br />

134<br />

Zahlungsverzug des Mieters. Der Mieter bezahlt<br />

den ausstehenden Betrag nicht innerhalb von<br />

30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch<br />

den Vermieter.<br />

Nichtdurchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten,<br />

zu denen der Mieter verpflichtet ist<br />

(nach Ablauf einer Heilungsfrist nach Benachrichtigung<br />

durch den Vermieter).<br />

Nichterfüllung materieller Verpflichtungen unter<br />

dem Mietvertrag (ebenfalls nach Ablauf einer<br />

Heilungsfrist, falls dies möglich ist, nach Benachrichtigung<br />

bzw. Anzeige durch den Vermieter).<br />

Der Mieter ist ein Unternehmen und ein<br />

Insolvenz verwalter wurde zur Auflösung des<br />

Unternehmens bestellt.<br />

Sollte der Mieter im Fall eines Tenant Default den vertragswidrigen<br />

Zustand nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

nach Anzeige des Vermieters beseitigt haben oder<br />

der Vertragsverstoß nicht heilbar sein, kann der Vermieter<br />

den Mietvertrag kündigen, die Räumung des<br />

Fondsobjekts verlangen, dieses in Besitz nehmen<br />

und ggf. weitere Ansprüche gegen den Mieter geltend<br />

machen.<br />

In folgenden Fällen („Landlord Defaults“) besteht ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters:<br />

Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dem<br />

Mietvertrag durch den Vermieter (nach Ablauf<br />

einer Heilungsfrist, falls dies möglich ist, nach Benachrichtigung<br />

bzw. Anzeige durch den Mieter).<br />

Nichtdurchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten,<br />

zu denen der Vermieter verpflichtet ist<br />

(nach Ablauf einer Heilungsfrist nach Benachrichtigung<br />

durch den Mieter).<br />

Insolvenz des Vermieters.<br />

Beseitigt der Vermieter im Fall eines Landlord Default<br />

den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb von<br />

30 Tagen bzw. ist dieser Vertragsverstoß nicht heilbar,<br />

kann der Mieter den Mietvertrag kündigen und<br />

die ihm zustehenden rechtlichen Maßnahmen und<br />

Rechte für diesen Fall ausüben (siehe hierzu auch die<br />

Hinweise in Tz. 3.2 bzw. Tz. 3.3). Bei der Rückgabe<br />

der Mietsache bzw. beim Verlassen der Mieträume<br />

behält sich der Mieter die Durchsetzung ihm ggf. zustehender<br />

weiterer Rechtsmittel vor. In bestimmten<br />

Fällen muss der Vermieter zudem definierte Kosten<br />

für die neuen Mieträume bzw. den Umzug des Mieters<br />

übernehmen („Relocation Expenses“).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!