Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Der Mietvertrag enthält auch marktübliche Regelungen,<br />
die dem Mieter unter bestimmten Umständen<br />
eine Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags<br />
(„Assignment“) oder eine Untervermietung<br />
bzw. vergleichbare anderweitige Übertragung von<br />
Rechten aus dem Mietvertrag ermöglichen. Eine<br />
Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags oder<br />
eine Untervermietung ist jedoch ohne vorherige Zustimmung<br />
des Vermieters grundsätzlich nicht möglich,<br />
es sei denn, die Übertragung bzw. Abtretung<br />
oder Untervermietung erfolgt an eine bestimmte<br />
andere staatliche Rechtseinheit („Commonwealth<br />
statutory body or agency“), sodass sich hieraus aus<br />
heutiger Sicht keine materielle Verschlechterung<br />
der Bonität des Mieters ergeben sollte. Die Abtretung<br />
/ Übertragung des Mietvertrags an andere Mieter<br />
unterliegt der Zustimmung des Vermieters, wozu<br />
er verpflichtet ist, sofern überzeugend dargelegt<br />
werden kann, dass der Abtretungsempfänger / neue<br />
Mieter finanziell sicher und in der Lage ist, alle sich<br />
aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen<br />
umfassend zu erfüllen, und der Abtretungsempfänger<br />
/ neue Mieter die erforderlichen Vereinbarungen<br />
im Zusammenhang mit der Überleitung des Mietvertrags<br />
zur Zufriedenheit des Vermieters ausfertigt<br />
und aus vernünftiger Sicht des Vermieters entsprechende<br />
Sicherheiten durch den Abtretungsempfänger<br />
/ neuen Mieter zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die zustimmungspflichtige Abtretung / Übertragung<br />
des Mietvertrags bzw. Untervermietung ist nur<br />
möglich, wenn der Mieter sich zu diesem Zeitpunkt<br />
nicht vertragswidrig verhält. Durch das vorgenannte<br />
Recht des Mieters kann es während der Haltedauer<br />
der Beteiligung ggf. zu einem Wechsel des Mieters<br />
kommen (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.2).<br />
Sollte der Abtretungsempfänger / neue Mieter nicht<br />
die vorstehend genannten Bedingungen einer bestimmten<br />
staatlichen Rechtseinheit erfüllen, muss er<br />
zusätzliche Versicherungen abschließen, zu denen<br />
der heutige Mieter nicht verpflichtet ist (Details siehe<br />
oben).<br />
Der Mietvertrag enthält – neben den bereits oben<br />
dargestellten diversen Kündigungsrechten der Vertragsparteien<br />
bei Eintritt bestimmter Umstände (wie<br />
teilweise oder vollständige Zerstörung oder Beschädigung<br />
bzw. Nichtnutzbarkeit der Mietsache oder<br />
Auftreten gesundheitsgefährdender Substanzen) –<br />
weiterhin übliche Regelungen zu außerordentlichen<br />
Kündigungsrechten. In folgenden Fällen („Tenant<br />
Defaults“) besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
des Vermieters:<br />
134<br />
Zahlungsverzug des Mieters. Der Mieter bezahlt<br />
den ausstehenden Betrag nicht innerhalb von<br />
30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch<br />
den Vermieter.<br />
Nichtdurchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten,<br />
zu denen der Mieter verpflichtet ist<br />
(nach Ablauf einer Heilungsfrist nach Benachrichtigung<br />
durch den Vermieter).<br />
Nichterfüllung materieller Verpflichtungen unter<br />
dem Mietvertrag (ebenfalls nach Ablauf einer<br />
Heilungsfrist, falls dies möglich ist, nach Benachrichtigung<br />
bzw. Anzeige durch den Vermieter).<br />
Der Mieter ist ein Unternehmen und ein<br />
Insolvenz verwalter wurde zur Auflösung des<br />
Unternehmens bestellt.<br />
Sollte der Mieter im Fall eines Tenant Default den vertragswidrigen<br />
Zustand nicht innerhalb von 30 Tagen<br />
nach Anzeige des Vermieters beseitigt haben oder<br />
der Vertragsverstoß nicht heilbar sein, kann der Vermieter<br />
den Mietvertrag kündigen, die Räumung des<br />
Fondsobjekts verlangen, dieses in Besitz nehmen<br />
und ggf. weitere Ansprüche gegen den Mieter geltend<br />
machen.<br />
In folgenden Fällen („Landlord Defaults“) besteht ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters:<br />
Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dem<br />
Mietvertrag durch den Vermieter (nach Ablauf<br />
einer Heilungsfrist, falls dies möglich ist, nach Benachrichtigung<br />
bzw. Anzeige durch den Mieter).<br />
Nichtdurchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten,<br />
zu denen der Vermieter verpflichtet ist<br />
(nach Ablauf einer Heilungsfrist nach Benachrichtigung<br />
durch den Mieter).<br />
Insolvenz des Vermieters.<br />
Beseitigt der Vermieter im Fall eines Landlord Default<br />
den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb von<br />
30 Tagen bzw. ist dieser Vertragsverstoß nicht heilbar,<br />
kann der Mieter den Mietvertrag kündigen und<br />
die ihm zustehenden rechtlichen Maßnahmen und<br />
Rechte für diesen Fall ausüben (siehe hierzu auch die<br />
Hinweise in Tz. 3.2 bzw. Tz. 3.3). Bei der Rückgabe<br />
der Mietsache bzw. beim Verlassen der Mieträume<br />
behält sich der Mieter die Durchsetzung ihm ggf. zustehender<br />
weiterer Rechtsmittel vor. In bestimmten<br />
Fällen muss der Vermieter zudem definierte Kosten<br />
für die neuen Mieträume bzw. den Umzug des Mieters<br />
übernehmen („Relocation Expenses“).