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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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klärungen und die steuerliche Betreuung, für die<br />

rechtliche Beratung sowie für die Büro-, Beirats-,<br />

Wirtschaftsprüfer-, Gesellschafts- und Sachverständigentätigkeiten<br />

für die Fondsgesellschaft und die<br />

<strong>Bayernfonds</strong> Kambera GmbH als Treuhänder des<br />

Treuhandvermögens.<br />

Im Jahr 2010 wurden in der Prognoserechnung<br />

Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />

AUD 20.000 zzgl. deutscher Umsatzsteuer und auf<br />

Ebene der <strong>Bayernfonds</strong> Kambera GmbH als Treuhänder<br />

des Treuhandvermögens Kosten in Höhe von<br />

AUD 280.000 p. a. ggf. inkl. deutscher Umsatzsteuer<br />

angenommen. Diese Beträge werden ab dem Jahr<br />

2011 jährlich jeweils mit zwei Prozent indexiert. Für<br />

das Jahr 2009 sind die relevanten Kostenschätzungen<br />

im Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigt<br />

(siehe Tz. 6.2, Position 3)).<br />

Da es sich bei diesen Positionen um Schätzungen<br />

künftigen Aufwands handelt, ist nicht auszuschließen,<br />

dass die angesetzten Beträge nicht ausreichen,<br />

um den Aufwand für die Kosten der Gesellschaft<br />

und des Treuhandvermögens tatsächlich zu decken<br />

(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in<br />

Tz. 3.3.6). Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne<br />

Kosten nicht in australischen Dollar, sondern in<br />

Euro an die entsprechenden Dienstleister zu zahlen<br />

sein werden. Aus der Entwicklung der Wechselkurse<br />

können Abweichungen der Liquiditätsreserve resultieren<br />

(siehe hierzu auch Tz. 3.3.10).<br />

7.2.5 Umlegbare Betriebsnebenkosten<br />

In dieser Position werden die von den Mietern zu<br />

übernehmenden projizierten Mietnebenkosten als<br />

Aufwand bzw. Kosten position wieder kalkulatorisch<br />

abgezogen (siehe auch Tz. 7.1.1 bzw. Tz. 10.6.4).<br />

7.2.6 Nicht umlegbare Betriebsneben­ und<br />

Instandhaltungskosten<br />

Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter sowie der<br />

Mietvertrag über eine der drei vermieteten Einzelhandelsflächen<br />

sind Brutto-Mietverträge, d. h. der<br />

Großteil der Bewirtschaftungskosten für das Fondsobjekt<br />

(z. B. Versicherungskosten, Steuern und Abgaben,<br />

Wartung und Instandhaltung bzw. Reparatur)<br />

ist vom Vermieter zu tragen (Details hierzu siehe in<br />

Tz. 10.6.4). Diese nicht umlegbaren Betriebs- und<br />

Bewirtschaftungsnebenkosten sind in der Prognose-<br />

85<br />

rechnung kalkulatorisch berücksichtigt. Dabei<br />

lehnen sich die diesbezüglichen Annahmen bzw.<br />

Schätzungen eng an die Analyse bzw. Projektion des<br />

lokalen Gutachters von Colliers International an. In<br />

der Prognose wurden daher – auch in Anlehnung<br />

an die Analyse bzw. Projektion der lokalen Experten<br />

– rd. 97 Prozent der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />

(Mietnebenkosten) als nicht umlagefähig<br />

angenommen (siehe hierzu auch die Hinweise<br />

in Tz. 3.3).<br />

Die Grundmietzeit unter dem Mietvertrag mit der<br />

nationalen australischen Finanzbehörde beträgt<br />

zunächst 15 Jahre (bis November 2022). In der Prognoserechnung<br />

wurden Kosten für die gemäß Mietvertrag<br />

vom Vermieter zu zahlenden Malerarbeiten<br />

(jeweils einmal alle fünf Jahre während der Laufzeit<br />

des Mietvertrags) von AUD 3.441.511 angesetzt, wobei<br />

diese Kosten stets zum Ende der relevanten mietvertraglichen<br />

Frist angenommen wurden. Weiterhin<br />

wurden Kosten für die Erneuerung der Fußbodenbeläge<br />

/ Teppichboden (zehn Jahre nach Mietbeginn)<br />

von insgesamt AUD 2.847.502 angesetzt, zu deren<br />

Tragung der Vermieter ebenfalls mietvertraglich verpflichtet<br />

ist (siehe Tz. 10.6.4). Diese Kosten wurden in<br />

der Prognoserechnung jeweils über einen Zeitraum<br />

von sechs Monaten verteilt. Des Weiteren enthält die<br />

Prognoserechnung entsprechende Kostenansätze<br />

für Wiedervermietung bei Auslauf von Mietverhältnissen<br />

in Höhe von AUD 552.957 (z. B. mietfreie<br />

Zeiten, Vermittlergebühren, Mietzugeständnisse bei<br />

Ausbauten). Die diesbezüglichen Ansätze wurden<br />

ebenfalls gutachterlich ermittelt.<br />

In der Prognoserechnung wurden weiterhin über<br />

den Betrachtungszeitraum Kostenschätzungen für<br />

strukturelle und nicht auf den Mieter umlegbare<br />

weitere Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und<br />

Reparaturaufwendungen und erforderliche Neuinvestitionen<br />

des Vermieters von AUD 3.486.163 in<br />

das Fondsobjekt berücksichtigt, die auf der Grundlage<br />

der Projektionen des Sachverständigen / des<br />

Gutachters festgelegt wurden.<br />

Insgesamt belaufen sich die nicht auf die Mieter<br />

umlegbaren Instandhaltungskosten im Zeitraum<br />

2010 bis 2022 auf rd. AUD 10.328.133. Diese Ansätze<br />

entstammen, wie vorstehend ausgeführt, den inflationierten<br />

Ansätzen aus dem Wertgutachten und der<br />

Analyse von Colliers International (siehe hierzu auch<br />

insbesondere die Hinweise in Tz. 3.2.3 und Tz. 3.3.2).

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