Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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klärungen und die steuerliche Betreuung, für die<br />
rechtliche Beratung sowie für die Büro-, Beirats-,<br />
Wirtschaftsprüfer-, Gesellschafts- und Sachverständigentätigkeiten<br />
für die Fondsgesellschaft und die<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Kambera GmbH als Treuhänder des<br />
Treuhandvermögens.<br />
Im Jahr 2010 wurden in der Prognoserechnung<br />
Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />
AUD 20.000 zzgl. deutscher Umsatzsteuer und auf<br />
Ebene der <strong>Bayernfonds</strong> Kambera GmbH als Treuhänder<br />
des Treuhandvermögens Kosten in Höhe von<br />
AUD 280.000 p. a. ggf. inkl. deutscher Umsatzsteuer<br />
angenommen. Diese Beträge werden ab dem Jahr<br />
2011 jährlich jeweils mit zwei Prozent indexiert. Für<br />
das Jahr 2009 sind die relevanten Kostenschätzungen<br />
im Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigt<br />
(siehe Tz. 6.2, Position 3)).<br />
Da es sich bei diesen Positionen um Schätzungen<br />
künftigen Aufwands handelt, ist nicht auszuschließen,<br />
dass die angesetzten Beträge nicht ausreichen,<br />
um den Aufwand für die Kosten der Gesellschaft<br />
und des Treuhandvermögens tatsächlich zu decken<br />
(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in<br />
Tz. 3.3.6). Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne<br />
Kosten nicht in australischen Dollar, sondern in<br />
Euro an die entsprechenden Dienstleister zu zahlen<br />
sein werden. Aus der Entwicklung der Wechselkurse<br />
können Abweichungen der Liquiditätsreserve resultieren<br />
(siehe hierzu auch Tz. 3.3.10).<br />
7.2.5 Umlegbare Betriebsnebenkosten<br />
In dieser Position werden die von den Mietern zu<br />
übernehmenden projizierten Mietnebenkosten als<br />
Aufwand bzw. Kosten position wieder kalkulatorisch<br />
abgezogen (siehe auch Tz. 7.1.1 bzw. Tz. 10.6.4).<br />
7.2.6 Nicht umlegbare Betriebsneben und<br />
Instandhaltungskosten<br />
Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter sowie der<br />
Mietvertrag über eine der drei vermieteten Einzelhandelsflächen<br />
sind Brutto-Mietverträge, d. h. der<br />
Großteil der Bewirtschaftungskosten für das Fondsobjekt<br />
(z. B. Versicherungskosten, Steuern und Abgaben,<br />
Wartung und Instandhaltung bzw. Reparatur)<br />
ist vom Vermieter zu tragen (Details hierzu siehe in<br />
Tz. 10.6.4). Diese nicht umlegbaren Betriebs- und<br />
Bewirtschaftungsnebenkosten sind in der Prognose-<br />
85<br />
rechnung kalkulatorisch berücksichtigt. Dabei<br />
lehnen sich die diesbezüglichen Annahmen bzw.<br />
Schätzungen eng an die Analyse bzw. Projektion des<br />
lokalen Gutachters von Colliers International an. In<br />
der Prognose wurden daher – auch in Anlehnung<br />
an die Analyse bzw. Projektion der lokalen Experten<br />
– rd. 97 Prozent der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />
(Mietnebenkosten) als nicht umlagefähig<br />
angenommen (siehe hierzu auch die Hinweise<br />
in Tz. 3.3).<br />
Die Grundmietzeit unter dem Mietvertrag mit der<br />
nationalen australischen Finanzbehörde beträgt<br />
zunächst 15 Jahre (bis November 2022). In der Prognoserechnung<br />
wurden Kosten für die gemäß Mietvertrag<br />
vom Vermieter zu zahlenden Malerarbeiten<br />
(jeweils einmal alle fünf Jahre während der Laufzeit<br />
des Mietvertrags) von AUD 3.441.511 angesetzt, wobei<br />
diese Kosten stets zum Ende der relevanten mietvertraglichen<br />
Frist angenommen wurden. Weiterhin<br />
wurden Kosten für die Erneuerung der Fußbodenbeläge<br />
/ Teppichboden (zehn Jahre nach Mietbeginn)<br />
von insgesamt AUD 2.847.502 angesetzt, zu deren<br />
Tragung der Vermieter ebenfalls mietvertraglich verpflichtet<br />
ist (siehe Tz. 10.6.4). Diese Kosten wurden in<br />
der Prognoserechnung jeweils über einen Zeitraum<br />
von sechs Monaten verteilt. Des Weiteren enthält die<br />
Prognoserechnung entsprechende Kostenansätze<br />
für Wiedervermietung bei Auslauf von Mietverhältnissen<br />
in Höhe von AUD 552.957 (z. B. mietfreie<br />
Zeiten, Vermittlergebühren, Mietzugeständnisse bei<br />
Ausbauten). Die diesbezüglichen Ansätze wurden<br />
ebenfalls gutachterlich ermittelt.<br />
In der Prognoserechnung wurden weiterhin über<br />
den Betrachtungszeitraum Kostenschätzungen für<br />
strukturelle und nicht auf den Mieter umlegbare<br />
weitere Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und<br />
Reparaturaufwendungen und erforderliche Neuinvestitionen<br />
des Vermieters von AUD 3.486.163 in<br />
das Fondsobjekt berücksichtigt, die auf der Grundlage<br />
der Projektionen des Sachverständigen / des<br />
Gutachters festgelegt wurden.<br />
Insgesamt belaufen sich die nicht auf die Mieter<br />
umlegbaren Instandhaltungskosten im Zeitraum<br />
2010 bis 2022 auf rd. AUD 10.328.133. Diese Ansätze<br />
entstammen, wie vorstehend ausgeführt, den inflationierten<br />
Ansätzen aus dem Wertgutachten und der<br />
Analyse von Colliers International (siehe hierzu auch<br />
insbesondere die Hinweise in Tz. 3.2.3 und Tz. 3.3.2).