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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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7. Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung, die auf dem zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung angestrebten Fondskonzept<br />

basiert, projiziert die zukünftige Entwicklung der<br />

Einnahmen und Ausgaben und somit einen aus heutiger<br />

Sicht möglichen Ergebnisverlauf des geplanten<br />

Immobilieninvestments. Diese in die Zukunft gerichteten<br />

Aussagen beruhen auf dem für die Fondsgesellschaft<br />

erstellten Konzept, das nach gegenwärtigen,<br />

nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen<br />

und Einschätzungen entwickelt wurde. Die Prognosesicherheit<br />

der Annahmen nimmt für die weiter in<br />

der Zukunft liegenden Annahmen ab. Es muss daher<br />

mit materiellen Abweichungen von diesen Annahmen<br />

gerechnet werden (siehe hierzu die Hinweise<br />

in Tz. 3, insbesondere auch in Tz. 3.3). Insbesondere<br />

durch Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen,<br />

der Rechtsprechung und / oder der Verwaltungsauffassung<br />

in Deutschland sowie in <strong>Australien</strong>, durch<br />

Änderungen gegenüber den Annahmen zur Entwicklung<br />

des Immobilienmarkts und der entsprechenden<br />

Vermietungs- und Veräußerungsbedingungen<br />

betreffend das Fondsobjekt, durch Änderungen bei<br />

einer etwaigen Refinanzierung der Investition oder<br />

durch Änderungen bei den zugrunde liegenden abgeschlossenen<br />

und beabsichtigten Verträgen können<br />

sich erhebliche Veränderungen der wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Eckdaten der Beteiligung ergeben.<br />

Die Einkünfte aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />

sind auf der Ebene des Treuhandvermögens („BF Kambera<br />

Trust“) bzw. anschließend – unter Anrechnung<br />

des steuerlichen Ergebnisses und möglicher Steuerzahlungen<br />

auf der Ebene des Treuhandvermögens –<br />

von der Fondsgesellschaft in <strong>Australien</strong> zu versteuern.<br />

Insbesondere aufgrund steuerlicher Verlustvorträge<br />

kommt es voraussichtlich erst mit der Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie zu einer tatsächlichen materiellen<br />

Steuerbelastung in <strong>Australien</strong> (siehe hierzu die<br />

Hinweise in Tz. 3.4 bzw. weitere Details in Tz. 7.3).<br />

Der Initiator geht in der Prognoserechnung von<br />

einer Haltedauer bis zum Ende des Jahres 2022 aus,<br />

was aus Sicht der Anleger einer Beteiligungsdauer<br />

von rd. 13 Jahren entspricht. Dieser Ansatz ist aus<br />

Sicht des Anbieters für Zwecke einer vorläufigen<br />

Geschäftsplanung sinnvoll, da die Grundmietzeit des<br />

vorgesehenen Mietverhältnisses mit dem Hauptmieter,<br />

der nationalen australischen Finanzbehörde,<br />

in diesem Jahr abläuft und dann eine Veräußerung<br />

des Fondsobjekts mit einem entweder verlängerten<br />

oder neu abgeschlossenen Mietverhältnis möglich<br />

wäre, was erfahrungsgemäß eine positive Auswirkung<br />

auf den erzielbaren Veräußerungserlös haben<br />

sollte. Die Prognoserechnung ist daher exemplarisch<br />

bis zum 31.12.2022 ab gebildet. Zu diesem Zeitpunkt<br />

wurde in der Prognose rechnung ein (direkter oder<br />

indirekter) Verkauf des Fondsobjekts angenommen.<br />

Ob zu diesem für Zwecke der Prognose unverbindlich<br />

angesetzten Zeitpunkt ein Verkauf sinnvoll oder<br />

möglich ist oder ob ein Verkauf weit vor oder weit<br />

nach diesem Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist,<br />

kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden<br />

und hängt wesent lich von der zu diesem Zeitpunkt<br />

tatsächlichen Vermietungssituation und von den<br />

Bedingungen zur Veräußerung der Immobilie ab.<br />

Zunächst sieht die Prognoserechnung eine langfristige<br />

Vermietung des Fondsobjekts vor, die Grundlage<br />

dieses Beteiligungsangebots ist (siehe hierzu<br />

Tz. 7.1.3 sowie die Hinweise in Tz. 3.3.9).<br />

Die Prognoserechnung beruht in Verbindung mit den<br />

Ansätzen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

auf der Annahme, dass die Platzierung und Erbringung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals (zzgl.<br />

Agio) zum 10.12.2009 erfolgt. Sollte eine längere<br />

Platzierungsdauer erforderlich sein oder sollte eine<br />

Fremdfinanzierung in das Konzept eingebunden<br />

werden (z. B. als Zwischenfinanzierung eines Teils<br />

des erforderlichen Eigenkapitals), gehen daraus ggf.<br />

resultierende Finanzierungskosten, welche über den<br />

im Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigten<br />

Kosten in Höhe von AUD 825.000 liegen<br />

(Tz. 6.2, Position 4)), zu Lasten der Liquiditätsreserve<br />

(siehe hierzu Tz. 3.3.3 bzw. Tz. 3.3.4).<br />

Bei der Beteiligung des Anlegers an dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot handelt es sich um ein<br />

Investment in australische Dollar. Auf der Ebene der<br />

Fondsgesellschaft bzw. des vorgeschalteten Treuhandvermögens<br />

werden die wesentlichen Zahlungsströme<br />

(z. B. aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />

und aus der Anlage der freien Liquidität) ebenfalls in<br />

australischen Dollar geleistet, sodass auf der Ebene<br />

der Fondsgesellschaft bzw. des vorgeschalteten<br />

Treuhandvermögens voraussichtlich keine materiellen<br />

Währungsrisiken bestehen. Sofern Anleger ihre<br />

Kapitaleinlage durch einen Umtausch von Euro in<br />

australische Dollar leisten bzw. ihren Mittelrückfluss<br />

in australischen Dollar (Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und anteiliger Veräußerungserlös) in Euro<br />

transferieren, sind sie entsprechenden Wechselkursschwankungen<br />

mit möglichen Auswirkungen auf die<br />

Rentabilität aus der Beteiligung ausgesetzt (siehe<br />

hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.10).<br />

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