Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Bayernfonds Australien 6 - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
7. Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung, die auf dem zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung angestrebten Fondskonzept<br />
basiert, projiziert die zukünftige Entwicklung der<br />
Einnahmen und Ausgaben und somit einen aus heutiger<br />
Sicht möglichen Ergebnisverlauf des geplanten<br />
Immobilieninvestments. Diese in die Zukunft gerichteten<br />
Aussagen beruhen auf dem für die Fondsgesellschaft<br />
erstellten Konzept, das nach gegenwärtigen,<br />
nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen<br />
und Einschätzungen entwickelt wurde. Die Prognosesicherheit<br />
der Annahmen nimmt für die weiter in<br />
der Zukunft liegenden Annahmen ab. Es muss daher<br />
mit materiellen Abweichungen von diesen Annahmen<br />
gerechnet werden (siehe hierzu die Hinweise<br />
in Tz. 3, insbesondere auch in Tz. 3.3). Insbesondere<br />
durch Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen,<br />
der Rechtsprechung und / oder der Verwaltungsauffassung<br />
in Deutschland sowie in <strong>Australien</strong>, durch<br />
Änderungen gegenüber den Annahmen zur Entwicklung<br />
des Immobilienmarkts und der entsprechenden<br />
Vermietungs- und Veräußerungsbedingungen<br />
betreffend das Fondsobjekt, durch Änderungen bei<br />
einer etwaigen Refinanzierung der Investition oder<br />
durch Änderungen bei den zugrunde liegenden abgeschlossenen<br />
und beabsichtigten Verträgen können<br />
sich erhebliche Veränderungen der wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Eckdaten der Beteiligung ergeben.<br />
Die Einkünfte aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />
sind auf der Ebene des Treuhandvermögens („BF Kambera<br />
Trust“) bzw. anschließend – unter Anrechnung<br />
des steuerlichen Ergebnisses und möglicher Steuerzahlungen<br />
auf der Ebene des Treuhandvermögens –<br />
von der Fondsgesellschaft in <strong>Australien</strong> zu versteuern.<br />
Insbesondere aufgrund steuerlicher Verlustvorträge<br />
kommt es voraussichtlich erst mit der Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie zu einer tatsächlichen materiellen<br />
Steuerbelastung in <strong>Australien</strong> (siehe hierzu die<br />
Hinweise in Tz. 3.4 bzw. weitere Details in Tz. 7.3).<br />
Der Initiator geht in der Prognoserechnung von<br />
einer Haltedauer bis zum Ende des Jahres 2022 aus,<br />
was aus Sicht der Anleger einer Beteiligungsdauer<br />
von rd. 13 Jahren entspricht. Dieser Ansatz ist aus<br />
Sicht des Anbieters für Zwecke einer vorläufigen<br />
Geschäftsplanung sinnvoll, da die Grundmietzeit des<br />
vorgesehenen Mietverhältnisses mit dem Hauptmieter,<br />
der nationalen australischen Finanzbehörde,<br />
in diesem Jahr abläuft und dann eine Veräußerung<br />
des Fondsobjekts mit einem entweder verlängerten<br />
oder neu abgeschlossenen Mietverhältnis möglich<br />
wäre, was erfahrungsgemäß eine positive Auswirkung<br />
auf den erzielbaren Veräußerungserlös haben<br />
sollte. Die Prognoserechnung ist daher exemplarisch<br />
bis zum 31.12.2022 ab gebildet. Zu diesem Zeitpunkt<br />
wurde in der Prognose rechnung ein (direkter oder<br />
indirekter) Verkauf des Fondsobjekts angenommen.<br />
Ob zu diesem für Zwecke der Prognose unverbindlich<br />
angesetzten Zeitpunkt ein Verkauf sinnvoll oder<br />
möglich ist oder ob ein Verkauf weit vor oder weit<br />
nach diesem Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist,<br />
kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden<br />
und hängt wesent lich von der zu diesem Zeitpunkt<br />
tatsächlichen Vermietungssituation und von den<br />
Bedingungen zur Veräußerung der Immobilie ab.<br />
Zunächst sieht die Prognoserechnung eine langfristige<br />
Vermietung des Fondsobjekts vor, die Grundlage<br />
dieses Beteiligungsangebots ist (siehe hierzu<br />
Tz. 7.1.3 sowie die Hinweise in Tz. 3.3.9).<br />
Die Prognoserechnung beruht in Verbindung mit den<br />
Ansätzen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
auf der Annahme, dass die Platzierung und Erbringung<br />
des erforderlichen Kommanditkapitals (zzgl.<br />
Agio) zum 10.12.2009 erfolgt. Sollte eine längere<br />
Platzierungsdauer erforderlich sein oder sollte eine<br />
Fremdfinanzierung in das Konzept eingebunden<br />
werden (z. B. als Zwischenfinanzierung eines Teils<br />
des erforderlichen Eigenkapitals), gehen daraus ggf.<br />
resultierende Finanzierungskosten, welche über den<br />
im Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigten<br />
Kosten in Höhe von AUD 825.000 liegen<br />
(Tz. 6.2, Position 4)), zu Lasten der Liquiditätsreserve<br />
(siehe hierzu Tz. 3.3.3 bzw. Tz. 3.3.4).<br />
Bei der Beteiligung des Anlegers an dem vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot handelt es sich um ein<br />
Investment in australische Dollar. Auf der Ebene der<br />
Fondsgesellschaft bzw. des vorgeschalteten Treuhandvermögens<br />
werden die wesentlichen Zahlungsströme<br />
(z. B. aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />
und aus der Anlage der freien Liquidität) ebenfalls in<br />
australischen Dollar geleistet, sodass auf der Ebene<br />
der Fondsgesellschaft bzw. des vorgeschalteten<br />
Treuhandvermögens voraussichtlich keine materiellen<br />
Währungsrisiken bestehen. Sofern Anleger ihre<br />
Kapitaleinlage durch einen Umtausch von Euro in<br />
australische Dollar leisten bzw. ihren Mittelrückfluss<br />
in australischen Dollar (Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und anteiliger Veräußerungserlös) in Euro<br />
transferieren, sind sie entsprechenden Wechselkursschwankungen<br />
mit möglichen Auswirkungen auf die<br />
Rentabilität aus der Beteiligung ausgesetzt (siehe<br />
hierzu die Hinweise in Tz. 3.3.10).<br />
78