Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Kinder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist; die<br />
Unterhaltsverpflichtung muss insgesamt mindestens<br />
EUR 500 pro Monat betragen. Die außerordentliche<br />
Kündigung kann nur innerhalb von drei Monaten<br />
nach Eintritt ihrer Voraussetzungen erfolgen und<br />
wenn keiner der in § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a)<br />
und / oder b) des Gesellschaftsvertrags genannten<br />
Umstände vorliegt (siehe § 25 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags).<br />
Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der vorzeitigen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung<br />
hat nicht die Auflösung der Fondsgesellschaft,<br />
sondern nur das Ausscheiden des kündigenden<br />
Gesellschafters zur Folge.<br />
In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter aus<br />
der Fondsgesellschaft aus bzw. kann der Anleger<br />
aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden.<br />
Beispielsweise scheidet der Gesellschafter aus der<br />
Fondsgesellschaft aus, wenn über sein Vermögen<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann einen Gesellschafter<br />
u. a. aus der Fondsgesellschaft ausschließen, sofern<br />
in der Person eines Gesellschafters ein Umstand<br />
vorliegt, der es im Fall der Übertragung / Verfügung<br />
über einen Gesellschaftsanteil den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, wie in Tz. 10.2.12 beschrieben,<br />
berechtigen würde, die Zustimmung zur Übertragung<br />
/ Verfügung zu versagen. Im Einzelnen regelt<br />
§ 26 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags (vgl. Tz. 13) die<br />
Gründe, aufgrund derer ein Gesellschafter aus der<br />
Fondsgesellschaft ausscheidet.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht ein Abfindungsanspruch<br />
zu, der sich grundsätzlich nach dem<br />
Verkehrswert seiner Beteiligung bemisst. In bestimmten<br />
Fällen kann der Abfindungsanspruch auch<br />
20 Prozent unter dem Verkehrswert liegen (Details<br />
hierzu siehe in Tz. 13, § 28 des Gesellschaftsvertrags).<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs<br />
Monate nach seiner verbindlichen Feststellung fällig,<br />
der Anspruch auf eine Abfindung sechs Monate nach<br />
Wirksamwerden der Kündigung. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben oder<br />
die Abfindung in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen.<br />
In diesem Fall ist der jeweils rückständige Rest<br />
mit vier Prozent jährlich zu verzinsen. Eine Sicherstellung<br />
kann der ausscheidende Gesellschafter nicht<br />
verlangen (siehe § 28 des Gesellschaftsvertrags).<br />
Die Höhe des Abfindungsanspruchs wird von dem für<br />
das betreffende Geschäftsjahr bestellten Abschlussprüfer,<br />
bei Streit durch einen durch den Präsidenten<br />
der zuständigen Industrie- und Handelskammer<br />
bestellten Schiedsgutachter, festgestellt. Die Kosten<br />
des Schiedsgutachtens trägt der ausscheidende<br />
Gesellschafter.<br />
Der Komplementär ist berechtigt, durch Kündigung<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres aus der Fondsgesellschaft, erstmals<br />
zum 31.12.2011, auszuscheiden.<br />
10.3 Treuhandvertrag der Anleger mit dem Treuhandkommanditisten<br />
und wesentliche Rechte<br />
und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
Dieser Abschnitt enthält die Angaben zu den wesentlichen<br />
Rechten und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 VermVerkProspV.<br />
10.3.1 Gegenstand des Treuhandvertrags<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH schließt als<br />
Treuhandkommanditist mit allen künftig beitretenden<br />
Treugebern gleichlautende Treuhandverträge ab.<br />
Der Treuhandvertrag ist in Tz. 14 dieses Beteiligungsprospekts<br />
abgedruckt. Auf dieser Rechtsgrundlage<br />
übernimmt der Treuhandkommanditist die Aufgabe,<br />
die Kommanditbeteiligung des Treugebers im eigenen<br />
Namen, aber für Rechnung des Treugebers zu halten<br />
und zu verwalten, wobei für das Verhältnis zwischen<br />
Treugeber und dem Treuhandkomman ditisten die<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend<br />
gelten (siehe § 1 des Treuhandver trags).<br />
10.3.2 Rechtsverhältnisse<br />
Der Treuhandkommanditist tritt nach außen im<br />
eigenen Namen auf und wird als Kommanditist in<br />
das Handelsregister eingetragen. Im Innenverhältnis<br />
handelt der Treuhandkommanditist im Auftrag und<br />
für Rechnung der Treugeber, sodass die Stellung des<br />
Treugebers wirtschaftlich der eines Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft entspricht.<br />
Der Beteiligungsbetrag eines Treugebers ohne Agio<br />
soll mindestens AUD 20.000 betragen; Beteiligungen<br />
müssen jeweils (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Treugeber hat<br />
die in der Beitrittserklärung bezeichnete Pflichteinlage<br />
zzgl. fünf Prozent Agio fristgerecht einzuzahlen.<br />
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