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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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Die Nichtdurchführung des Kaufvertrags wäre auch<br />

möglich, wenn vor Durchführung des Kaufvertrags<br />

einer der Vertragspartner insolvent wird.<br />

10.6.3 Erbbaurechtsähnlicher Vertrag über die<br />

Nutzungsüberlassung des Grundstücks<br />

des Fondsobjekts („Crown Lease“)<br />

Das Fondsobjekt befindet sich auf einem rd. 5,773<br />

Hektar (rd. 5.773 m²) umfassenden Grundstück im<br />

Stadtteil Civic, dem Zentrum von Canberra. Das<br />

Fonds objekt ist im Wege eines erbbaurechtsähnlichen<br />

Vertrags („Crown Lease“) vom 06.10.2008<br />

für 99 Jahre bis zum 05.10.2107 an den jeweiligen<br />

Rechteinhaber (vergleichbar einem Nutzungsberechtigten<br />

unter einem Erbbaurecht) vom australischen<br />

Staat („Commonwealth of Australia“ oder<br />

„Commonwealth“) als zivilrechtlichem Eigentümer<br />

des Grundstücks zur Nutzung überlassen worden.<br />

Vorausgesetzt der Nutzungsberechtigte erfüllt alle<br />

vereinbarten Verpflichtungen, ist er berechtigt, das<br />

Grundstück auch nach dem Jahr 2107 für eine weitere<br />

Mietperiode zu den dann gültigen, gesetzlich<br />

vorgegebenen Konditionen (u. a. Laufzeit, Höhe des<br />

Nutzungsentgelts) weiter zu nutzen.<br />

Aktuell Nutzungsberechtigter unter dem Crown<br />

Lease sind jeweils zu gleichen Teilen QIC Westpoint<br />

Pty Limited und Canberra Centre Investments Pty<br />

Limited. Die Übertragung des Crown Lease auf das<br />

Treuhandvermögen BF Kambera Trust (vertreten<br />

durch seinen Treuhänder <strong>Bayernfonds</strong> Kambera<br />

GmbH) steht u. a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung<br />

des Foreign Investment Review Board („FIRB“).<br />

FIRB ist eine staatliche Institution, welche im Rahmen<br />

von Grundstücksgeschäften mit Ausländern in <strong>Australien</strong><br />

stets involviert ist. Die FIRB ist nicht zur Genehmigung<br />

verpflichtet. Nach Auskunft des australischen<br />

Anwalts der Fondsgesellschaft und gemäß der Erfahrung<br />

des Anbieters aus vergleichbaren Transaktionen<br />

bestehen keine Hinweise, dass die FIRB-Genehmigung<br />

nicht erteilt würde.<br />

Im Australian Capital Territory („ACT“), dem Standort<br />

des Fondsobjekts, ist es im gewerblichen Bereich<br />

grundsätzlich nicht möglich, Eigentum an Grund und<br />

Boden vom Staat zu erwerben. Vielmehr ist es üblich,<br />

das Land langfristig im Wege eines Crown Lease<br />

vom Staat zur Nutzung überlassen zu bekommen.<br />

Für die Überlassung des Lands unter dem Crown<br />

Lease muss auf Anforderung des Staats lediglich eine<br />

unbedeutende jährliche Miete in Höhe von AUD 0,05<br />

bezahlt werden. Das Grundstück liegt in Canberra im<br />

129<br />

Stadtteil Civic und ist – betreffend den Crown Lease –<br />

im zuständigen Grundregister des Australian Capital<br />

Territory unter der Registriernummer Volume 1863,<br />

Folio 95 registriert. Das Grundstück liegt innerhalb<br />

der Section 89, Block 5, Division of City auf dem<br />

hinterlegten Plan 10502.<br />

Unter dem Crown Lease sichert der Nutzungsberechtigte<br />

u. a. zu, dass die auf dem Grundstück errichteten<br />

Gebäude eine Brutto-Nutzfläche von 49.220 m²<br />

nicht überschreiten, dass für jegliche Bebauung oder<br />

strukturelle Änderungen an der Bebauung im Voraus<br />

eine Genehmigung eingeholt wird, die Flächen bis zu<br />

47.430 m² für Büronutzung und bis zu 1.790 m² für<br />

Einzelhandelsnutzung und – gemäß einem Nachtrag<br />

zum Crown Lease vom 15.01.2009 – für Gastronomie<br />

genutzt werden, behindertengerechte Zugänge und<br />

Einrichtungen bereitgestellt werden und die öffentlichen<br />

Zugänge zur Zufriedenheit des Commonwealth<br />

beleuchtet werden. Weiterhin sichert der Nutzungsberechtigte<br />

zu, dass auf dem Grundstück die geplanten<br />

Parkflächen, wie sie von der entsprechenden<br />

Behörde genehmigt wurden, bereitgestellt werden.<br />

Bestimmte strukturelle Änderungen an den Gebäuden<br />

bedürfen ebenfalls einer Genehmigung durch<br />

das Commonwealth. Wie in Verträgen dieser Art<br />

üblich, stellt der Nutzungsberechtigte („Lessee“) das<br />

Commonwealth of Australia von allen Schäden oder<br />

Ansprüchen Dritter frei. Das Gebäude ist vom Nutzungsberechtigten<br />

zur Zufriedenheit des Commonwealth<br />

of Australia zu warten und instand zu halten.<br />

Sollte der Nutzungsberechtigte diese Verpflichtung<br />

nicht erfüllen, kann das Commonwealth of Australia<br />

unter bestimmten Umständen bspw. Arbeiten auf<br />

Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen oder<br />

auch verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die<br />

Gebäude entfernt und ggf. wieder auf eigene Kosten<br />

errichtet. Das Commonwealth of Australia hat übliche<br />

Inspektionsrechte. Der Nutzungsberechtigte<br />

muss für alle Steuern und Abgaben im Zusammenhang<br />

mit dem Grundstück während der Laufzeit des<br />

Crown Lease aufkommen. Bei den vorgenannten<br />

bzw. bestehenden laufenden Zusicherungen handelt<br />

es sich um übliche Zusicherungen im Rahmen eines<br />

Crown Lease im Australian Capital Territory.<br />

Sollte der Nutzungsberechtigte die Miete oder jegliche<br />

andere Zahlungsverpflichtung unter dem Crown<br />

Lease nach Anforderung nicht innerhalb von drei<br />

Monaten nach deren Fälligkeit bezahlen oder die<br />

laufenden Zusicherungen nicht einhalten bzw. verletzen<br />

und diesen Zustand nicht innerhalb von sechs

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