Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Die Nichtdurchführung des Kaufvertrags wäre auch<br />
möglich, wenn vor Durchführung des Kaufvertrags<br />
einer der Vertragspartner insolvent wird.<br />
10.6.3 Erbbaurechtsähnlicher Vertrag über die<br />
Nutzungsüberlassung des Grundstücks<br />
des Fondsobjekts („Crown Lease“)<br />
Das Fondsobjekt befindet sich auf einem rd. 5,773<br />
Hektar (rd. 5.773 m²) umfassenden Grundstück im<br />
Stadtteil Civic, dem Zentrum von Canberra. Das<br />
Fonds objekt ist im Wege eines erbbaurechtsähnlichen<br />
Vertrags („Crown Lease“) vom 06.10.2008<br />
für 99 Jahre bis zum 05.10.2107 an den jeweiligen<br />
Rechteinhaber (vergleichbar einem Nutzungsberechtigten<br />
unter einem Erbbaurecht) vom australischen<br />
Staat („Commonwealth of Australia“ oder<br />
„Commonwealth“) als zivilrechtlichem Eigentümer<br />
des Grundstücks zur Nutzung überlassen worden.<br />
Vorausgesetzt der Nutzungsberechtigte erfüllt alle<br />
vereinbarten Verpflichtungen, ist er berechtigt, das<br />
Grundstück auch nach dem Jahr 2107 für eine weitere<br />
Mietperiode zu den dann gültigen, gesetzlich<br />
vorgegebenen Konditionen (u. a. Laufzeit, Höhe des<br />
Nutzungsentgelts) weiter zu nutzen.<br />
Aktuell Nutzungsberechtigter unter dem Crown<br />
Lease sind jeweils zu gleichen Teilen QIC Westpoint<br />
Pty Limited und Canberra Centre Investments Pty<br />
Limited. Die Übertragung des Crown Lease auf das<br />
Treuhandvermögen BF Kambera Trust (vertreten<br />
durch seinen Treuhänder <strong>Bayernfonds</strong> Kambera<br />
GmbH) steht u. a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung<br />
des Foreign Investment Review Board („FIRB“).<br />
FIRB ist eine staatliche Institution, welche im Rahmen<br />
von Grundstücksgeschäften mit Ausländern in <strong>Australien</strong><br />
stets involviert ist. Die FIRB ist nicht zur Genehmigung<br />
verpflichtet. Nach Auskunft des australischen<br />
Anwalts der Fondsgesellschaft und gemäß der Erfahrung<br />
des Anbieters aus vergleichbaren Transaktionen<br />
bestehen keine Hinweise, dass die FIRB-Genehmigung<br />
nicht erteilt würde.<br />
Im Australian Capital Territory („ACT“), dem Standort<br />
des Fondsobjekts, ist es im gewerblichen Bereich<br />
grundsätzlich nicht möglich, Eigentum an Grund und<br />
Boden vom Staat zu erwerben. Vielmehr ist es üblich,<br />
das Land langfristig im Wege eines Crown Lease<br />
vom Staat zur Nutzung überlassen zu bekommen.<br />
Für die Überlassung des Lands unter dem Crown<br />
Lease muss auf Anforderung des Staats lediglich eine<br />
unbedeutende jährliche Miete in Höhe von AUD 0,05<br />
bezahlt werden. Das Grundstück liegt in Canberra im<br />
129<br />
Stadtteil Civic und ist – betreffend den Crown Lease –<br />
im zuständigen Grundregister des Australian Capital<br />
Territory unter der Registriernummer Volume 1863,<br />
Folio 95 registriert. Das Grundstück liegt innerhalb<br />
der Section 89, Block 5, Division of City auf dem<br />
hinterlegten Plan 10502.<br />
Unter dem Crown Lease sichert der Nutzungsberechtigte<br />
u. a. zu, dass die auf dem Grundstück errichteten<br />
Gebäude eine Brutto-Nutzfläche von 49.220 m²<br />
nicht überschreiten, dass für jegliche Bebauung oder<br />
strukturelle Änderungen an der Bebauung im Voraus<br />
eine Genehmigung eingeholt wird, die Flächen bis zu<br />
47.430 m² für Büronutzung und bis zu 1.790 m² für<br />
Einzelhandelsnutzung und – gemäß einem Nachtrag<br />
zum Crown Lease vom 15.01.2009 – für Gastronomie<br />
genutzt werden, behindertengerechte Zugänge und<br />
Einrichtungen bereitgestellt werden und die öffentlichen<br />
Zugänge zur Zufriedenheit des Commonwealth<br />
beleuchtet werden. Weiterhin sichert der Nutzungsberechtigte<br />
zu, dass auf dem Grundstück die geplanten<br />
Parkflächen, wie sie von der entsprechenden<br />
Behörde genehmigt wurden, bereitgestellt werden.<br />
Bestimmte strukturelle Änderungen an den Gebäuden<br />
bedürfen ebenfalls einer Genehmigung durch<br />
das Commonwealth. Wie in Verträgen dieser Art<br />
üblich, stellt der Nutzungsberechtigte („Lessee“) das<br />
Commonwealth of Australia von allen Schäden oder<br />
Ansprüchen Dritter frei. Das Gebäude ist vom Nutzungsberechtigten<br />
zur Zufriedenheit des Commonwealth<br />
of Australia zu warten und instand zu halten.<br />
Sollte der Nutzungsberechtigte diese Verpflichtung<br />
nicht erfüllen, kann das Commonwealth of Australia<br />
unter bestimmten Umständen bspw. Arbeiten auf<br />
Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen oder<br />
auch verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die<br />
Gebäude entfernt und ggf. wieder auf eigene Kosten<br />
errichtet. Das Commonwealth of Australia hat übliche<br />
Inspektionsrechte. Der Nutzungsberechtigte<br />
muss für alle Steuern und Abgaben im Zusammenhang<br />
mit dem Grundstück während der Laufzeit des<br />
Crown Lease aufkommen. Bei den vorgenannten<br />
bzw. bestehenden laufenden Zusicherungen handelt<br />
es sich um übliche Zusicherungen im Rahmen eines<br />
Crown Lease im Australian Capital Territory.<br />
Sollte der Nutzungsberechtigte die Miete oder jegliche<br />
andere Zahlungsverpflichtung unter dem Crown<br />
Lease nach Anforderung nicht innerhalb von drei<br />
Monaten nach deren Fälligkeit bezahlen oder die<br />
laufenden Zusicherungen nicht einhalten bzw. verletzen<br />
und diesen Zustand nicht innerhalb von sechs