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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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Renovierung zur Erhaltung bzw. Verbesserung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit (Verkauf / Anschlussvermietung)<br />

des Fondsobjekts entstehen. Im Rahmen der<br />

Prognoserechnung ist angenommen, die Fondsimmobilie<br />

zum Ende des Jahres 2022 zu veräußern. Der<br />

Mietvertrag mit dem Hauptmieter, der nationalen<br />

australischen Finanzbehörde, läuft im Jahr 2022<br />

prognosegemäß aus. In der Prognoserechnung sind<br />

bzgl. der Verkaufsannahmen bzw. des projizierten<br />

Veräußerungserlöses Ansätze bzw. Kosten für Anschluss-<br />

bzw. Wiedervermietung und Revitalisierung<br />

berücksichtigt, die von lokalen Experten aus heutiger<br />

Sicht für plausibel gehalten werden. Es ist jedoch<br />

nicht auszuschließen, dass die in der Prognoserechnung<br />

berücksichtigten Kosten für die Wieder- bzw.<br />

Weitervermietung bzw. Revitalisierung tatsächlich<br />

nicht ausreichen. Sollten die berücksichtigten Kosten<br />

nicht ausreichen oder sollte die Fondsgesellschaft<br />

das Fondsobjekt über den projizierten Veräußerungszeitpunkt<br />

hinaus halten, können ungeplante zusätzliche<br />

Kosten für Wiedervermietung, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung bzw. Revitalisierung entstehen.<br />

Der Veräußerungserlös bzw. die Liquidität auf Ebene<br />

des Treuhandvermögens und damit der Fondsgesellschaft<br />

können niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />

Sollten derartige Abweichungen zum Prognoseszenario<br />

eintreten, können sich für die Anleger negative<br />

Abweichungen bzgl. der Rentabilität der Beteiligung<br />

bis hin zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage<br />

nebst Agio ergeben.<br />

3.2.4 Versicherungen / zufälliger Untergang<br />

Unter dem maßgeblichen Mietvertrag mit dem<br />

Hauptmieter bestehen für den Vermieter (und in<br />

bestimmtem Umfang für den Mieter) Pflichten zum<br />

Abschluss und zur Aufrechterhaltung bestimmter<br />

Versicherungen. Es besteht das Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft<br />

ihre Verpflichtungen aus den<br />

Versicherungsverträgen nicht erfüllt. Dem Vermieter<br />

kann hieraus ein nicht bezifferbarer Schaden entstehen.<br />

Auch können Lücken bei der Versicherung, Ausschlussgründe<br />

oder unterschiedliche Auslegung der<br />

Versicherungsbestimmungen dazu führen, dass im<br />

Schadensfall Ansprüche des Vermieters nicht durchgesetzt<br />

werden können und dem Vermieter ein Schaden<br />

verbleibt. Auch ist nicht auszuschließen, dass ein<br />

Versicherungsschutz am Markt nicht erhältlich ist.<br />

Der Vermieter ist zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung<br />

von Versicherungen im marktüblichen<br />

Umfang verpflichtet. Der Vermieter muss eine<br />

Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens<br />

27<br />

AUD 20 Mio. (je Einzelereignis), eine Glasversicherung<br />

und eine „all-risk“-Sachversicherung für das<br />

Grundstück / Fondsobjekt abschließen und aufrechterhalten.<br />

Die Sachversicherung muss alle vernünftigerweise<br />

zu versichernden bzw. versicherbaren<br />

Risiken zum jeweiligen Wiederherstellungswert<br />

abdecken. Die Kostenschätzungen für die vom<br />

Vermieter zu unterhaltenden Versicherungen sind<br />

in der Prognoserechnung auf Basis sorgfältiger<br />

Schätzungen lokaler Experten berücksichtigt. Es ist<br />

jedoch nicht auszuschließen, dass tatsächlich höhere<br />

Versicherungsbeiträge zu entrichten sind.<br />

Sollten im Schadensfall – in allen vorstehend genannten<br />

Fällen – Versicherungsleistungen gleich welchen<br />

Grundes nicht ausreichen, hat ggf. der australische<br />

Trust und damit die Fondsgesellschaft die Differenz<br />

zu tragen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass nach den Versicherungsverträgen Ausschlussgründe<br />

greifen und im Ergebnis hinsichtlich<br />

einzelner Risiken entweder kein oder nur teilweiser<br />

Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen ist für<br />

die Anleger auch ein Totalverlust ihrer Kapitaleinlage<br />

nebst Agio nicht auszuschließen. Das ggf. nicht<br />

versicherbare Risiko des zufälligen Untergangs sowie<br />

das Risiko der vollständigen oder teilweisen Zerstörung<br />

des Fondsobjekts und des langfristigen Nutzungs-<br />

und Einnahmeausfalls aus dem Fondsobjekt<br />

trägt letztlich die Fondsgesellschaft. Auch in einem<br />

solchen Fall ist für die Anleger der Totalverlust der<br />

gesamten Kapitaleinlage nebst Agio nicht auszuschließen.<br />

3.2.5 Altlasten / Baumängel / Ausfall von<br />

Gewährleistungsansprüchen<br />

Trotz Prüfung im Rahmen der Ankaufsprüfung (sog.<br />

Due Diligence) lässt sich nicht ausschließen, dass<br />

der australische Trust und damit wirtschaftlich die<br />

Fondsgesellschaft unter dem erbbaurechtsähnlichen<br />

Vertrag und den Mietverträgen für bestehende und<br />

künftige Umweltbelastungen des Fondsobjekts, z. B.<br />

aus Altlasten oder schädlichen Baustoffen, einzustehen<br />

hat. Insbesondere können den australischen<br />

Trust Beseitigungskosten für Umweltschäden treffen.<br />

Im Rahmen der rechtlichen und der technischen<br />

Ankaufsprüfung wurden Altlasten an nachbarschaftlichen<br />

Grundstücken festgestellt. Auch auf dem<br />

Grundstück, auf dem sich das Fondsobjekt befindet,<br />

wurden vor Baubeginn Schadstoffe gefunden, die<br />

jedoch im Zuge der Entwicklung und des Baus des<br />

Fondsobjekts vollständig beseitigt wurden. Von den

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