Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Renovierung zur Erhaltung bzw. Verbesserung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit (Verkauf / Anschlussvermietung)<br />
des Fondsobjekts entstehen. Im Rahmen der<br />
Prognoserechnung ist angenommen, die Fondsimmobilie<br />
zum Ende des Jahres 2022 zu veräußern. Der<br />
Mietvertrag mit dem Hauptmieter, der nationalen<br />
australischen Finanzbehörde, läuft im Jahr 2022<br />
prognosegemäß aus. In der Prognoserechnung sind<br />
bzgl. der Verkaufsannahmen bzw. des projizierten<br />
Veräußerungserlöses Ansätze bzw. Kosten für Anschluss-<br />
bzw. Wiedervermietung und Revitalisierung<br />
berücksichtigt, die von lokalen Experten aus heutiger<br />
Sicht für plausibel gehalten werden. Es ist jedoch<br />
nicht auszuschließen, dass die in der Prognoserechnung<br />
berücksichtigten Kosten für die Wieder- bzw.<br />
Weitervermietung bzw. Revitalisierung tatsächlich<br />
nicht ausreichen. Sollten die berücksichtigten Kosten<br />
nicht ausreichen oder sollte die Fondsgesellschaft<br />
das Fondsobjekt über den projizierten Veräußerungszeitpunkt<br />
hinaus halten, können ungeplante zusätzliche<br />
Kosten für Wiedervermietung, Instandhaltung<br />
und Instandsetzung bzw. Revitalisierung entstehen.<br />
Der Veräußerungserlös bzw. die Liquidität auf Ebene<br />
des Treuhandvermögens und damit der Fondsgesellschaft<br />
können niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />
Sollten derartige Abweichungen zum Prognoseszenario<br />
eintreten, können sich für die Anleger negative<br />
Abweichungen bzgl. der Rentabilität der Beteiligung<br />
bis hin zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage<br />
nebst Agio ergeben.<br />
3.2.4 Versicherungen / zufälliger Untergang<br />
Unter dem maßgeblichen Mietvertrag mit dem<br />
Hauptmieter bestehen für den Vermieter (und in<br />
bestimmtem Umfang für den Mieter) Pflichten zum<br />
Abschluss und zur Aufrechterhaltung bestimmter<br />
Versicherungen. Es besteht das Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft<br />
ihre Verpflichtungen aus den<br />
Versicherungsverträgen nicht erfüllt. Dem Vermieter<br />
kann hieraus ein nicht bezifferbarer Schaden entstehen.<br />
Auch können Lücken bei der Versicherung, Ausschlussgründe<br />
oder unterschiedliche Auslegung der<br />
Versicherungsbestimmungen dazu führen, dass im<br />
Schadensfall Ansprüche des Vermieters nicht durchgesetzt<br />
werden können und dem Vermieter ein Schaden<br />
verbleibt. Auch ist nicht auszuschließen, dass ein<br />
Versicherungsschutz am Markt nicht erhältlich ist.<br />
Der Vermieter ist zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung<br />
von Versicherungen im marktüblichen<br />
Umfang verpflichtet. Der Vermieter muss eine<br />
Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens<br />
27<br />
AUD 20 Mio. (je Einzelereignis), eine Glasversicherung<br />
und eine „all-risk“-Sachversicherung für das<br />
Grundstück / Fondsobjekt abschließen und aufrechterhalten.<br />
Die Sachversicherung muss alle vernünftigerweise<br />
zu versichernden bzw. versicherbaren<br />
Risiken zum jeweiligen Wiederherstellungswert<br />
abdecken. Die Kostenschätzungen für die vom<br />
Vermieter zu unterhaltenden Versicherungen sind<br />
in der Prognoserechnung auf Basis sorgfältiger<br />
Schätzungen lokaler Experten berücksichtigt. Es ist<br />
jedoch nicht auszuschließen, dass tatsächlich höhere<br />
Versicherungsbeiträge zu entrichten sind.<br />
Sollten im Schadensfall – in allen vorstehend genannten<br />
Fällen – Versicherungsleistungen gleich welchen<br />
Grundes nicht ausreichen, hat ggf. der australische<br />
Trust und damit die Fondsgesellschaft die Differenz<br />
zu tragen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass nach den Versicherungsverträgen Ausschlussgründe<br />
greifen und im Ergebnis hinsichtlich<br />
einzelner Risiken entweder kein oder nur teilweiser<br />
Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen ist für<br />
die Anleger auch ein Totalverlust ihrer Kapitaleinlage<br />
nebst Agio nicht auszuschließen. Das ggf. nicht<br />
versicherbare Risiko des zufälligen Untergangs sowie<br />
das Risiko der vollständigen oder teilweisen Zerstörung<br />
des Fondsobjekts und des langfristigen Nutzungs-<br />
und Einnahmeausfalls aus dem Fondsobjekt<br />
trägt letztlich die Fondsgesellschaft. Auch in einem<br />
solchen Fall ist für die Anleger der Totalverlust der<br />
gesamten Kapitaleinlage nebst Agio nicht auszuschließen.<br />
3.2.5 Altlasten / Baumängel / Ausfall von<br />
Gewährleistungsansprüchen<br />
Trotz Prüfung im Rahmen der Ankaufsprüfung (sog.<br />
Due Diligence) lässt sich nicht ausschließen, dass<br />
der australische Trust und damit wirtschaftlich die<br />
Fondsgesellschaft unter dem erbbaurechtsähnlichen<br />
Vertrag und den Mietverträgen für bestehende und<br />
künftige Umweltbelastungen des Fondsobjekts, z. B.<br />
aus Altlasten oder schädlichen Baustoffen, einzustehen<br />
hat. Insbesondere können den australischen<br />
Trust Beseitigungskosten für Umweltschäden treffen.<br />
Im Rahmen der rechtlichen und der technischen<br />
Ankaufsprüfung wurden Altlasten an nachbarschaftlichen<br />
Grundstücken festgestellt. Auch auf dem<br />
Grundstück, auf dem sich das Fondsobjekt befindet,<br />
wurden vor Baubeginn Schadstoffe gefunden, die<br />
jedoch im Zuge der Entwicklung und des Baus des<br />
Fondsobjekts vollständig beseitigt wurden. Von den