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Architekt Dipl - termosfassade.info

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Attiken bei Flachdächern<br />

Das sind hochgehende Mauerstücke oder Betonüberzüge am Flachdachrand, die<br />

deswegen geplant werden, weil es gut aussieht, wenn die Vorderkanten des<br />

Flachdachs abgedeckt sind. Sie verhelfen auch zu konstruktiv leicht<br />

herstellbaren Rändern des Flachdachs. Allerdings sind sie auch Problembauteile,<br />

da sie energetisch wie Kühlrippen wirken. Da hilft auch nicht eine noch so dicke<br />

und allseitige Dämmung. Bei Neukonstruktionen sollte man daher die Attika<br />

energetisch von der darunter liegenden Decke mit einem Dämmstoff trennen.<br />

Hierfür stellt die Schaumglasindustrie druckbelastbare Materialien bereit, die<br />

nicht billig aber wirksam sind.<br />

Durchgänge bei Flachdächern<br />

Rat an meine Kollegen: Machen Sie einen eigenen Werk- und Detailplan nur für<br />

das Dach. Sie werden – wie ich – immer wieder überrascht sein, wie viele<br />

Durchgänge von allen möglichen Bauteilen, die durchwegs auch Wärmebrücken<br />

sind, sorgfältig konstruiert werden müssen. Die Konstruktion dieser Details<br />

verleidet einem regelrecht die Freude am Flachdach. Denken Sie im Interesse<br />

Ihres Bauherrn auch an folgendes:<br />

Flachdächer sind hervorragende und vollständig erschlossene Baugrundstücke.<br />

Planen Sie die Aufstockung über dem Flachdach gleich mit ein. Denken Sie<br />

daran, dass Dachterrassen, die dann meistens gewünscht werden, für eine<br />

Verkehrslast von 3,5 kN/m² ausgelegt werden müssen. Sagen Sie das dem<br />

Statiker. Das alles kostet nicht viel. Auch wenn Sie die Aufstockung des<br />

Flachdachs selbst nicht mehr erleben sollten, sollten Sie sich des späten Danks<br />

der Enkel Ihres Bauherrn versichern. Ein kleines Dankgebet ist auch etwas<br />

Schönes, weil es die Aufenthaltsdauer im Fegefeuer verkürzt.<br />

Hierzu auch ein wichtiger baurechtlicher Hinweis. Wenn Sie eine<br />

Flachdachsanierung vernünftiger Weise durch die Errichtung eines geneigten<br />

Daches durchführen wollen, kann es Ihnen passieren, dass der brave<br />

Baubeamte Ihnen einen Bebauungsplan vorlegt, wonach nur Flachdächer<br />

zulässig seien. Bleiben Sie dennoch freundlich und ganz ruhig. Das<br />

Bundesverwaltungsgericht hat nämlich unter dem Az: 4 C 14.98 am 11.05.2000<br />

ein für allemal entschieden, dass derartige Festsetzungen in Bebauungsplanen<br />

rechtswidrig und nichtig sind. Im § 9(1) BauGB fehlt nämlich im Katalog der<br />

festsetzbaren Gebäudeeigenschaften eine Aussage zu Dachneigungen. Auch bei<br />

Planungen, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, also in Bereichen ohne<br />

Bebauungsplan, gilt das Gleiche. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich<br />

den Grundsatz aufgestellt, dass eine Gemeinde durch das Unterlassen eines<br />

Bebauungsplanverfahrens nicht besser gestellt sein darf als sie es wäre, hätte<br />

sie einen Bebauungsplan aufgestellt. Sollte der Baubeamte noch Widerstand<br />

zeigen, kündigen Sie eine Normenkontrollklage an, bei der die Nichtigkeit des<br />

gesamten Bebauungsplans festgestellt werden soll. Das hilft immer.<br />

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