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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Privatkorrespondenz<br />

Briefwechsel zwischen Mieter <strong>und</strong> Vermieter<br />

Erhöhung der Nebenkosten<br />

Der Brief, in dem der Vermieter dem Mieter mitteilt, dass die Nebenkosten<br />

erhöht werden, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es genügt<br />

nicht, wenn der Vermieter nur mitteilt: »Vom 01. 10. 2006 ab beträgt<br />

die Miete wegen der gestiegenen Nebenkosten 600,00 Euro.«<br />

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 556 ff. BGB) muss der Vermieter<br />

die Erhöhung der Nebenkosten erläutern <strong>und</strong> die Gründe angeben.<br />

Schreiben Sie deshalb genau in den Brief, welche Nebenkosten<br />

erhöht worden sind <strong>und</strong> um wie viel. Außerdem ist der genaue Erhöhungsbetrag<br />

auszuweisen.

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