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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Justiz<br />

Bei allen Gerichtspräsidenten, allen hohen Richtern <strong>und</strong> Anwälten verwendet<br />

man die Amtsbezeichnung in Anschrift <strong>und</strong> Anrede, z. B.<br />

Anschrift: Frau<br />

Vorname, Zuname<br />

Oberb<strong>und</strong>esanwältin<br />

Anrede: Sehr geehrte Frau Oberb<strong>und</strong>esanwältin<br />

Anschrift: Herrn<br />

Vorname, Zuname<br />

Oberstaatsanwalt<br />

Anrede: Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt<br />

Anschrift: Frau<br />

Vorname, Zuname<br />

Rechtsanwältin<br />

Anrede: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin<br />

oder:<br />

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin + Zuname<br />

Mehrere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte können Sie in der Anschrift<br />

einzeln aufführen, Sie können sie aber auch über den Kanzleinamen<br />

an<strong>schreiben</strong>. Die Anrede hingegen sollte keine Sammelanrede<br />

sein, da hier Einzelpersonen direkt angesprochen werden:<br />

Anschrift: Kanzlei Wagner, Müller <strong>und</strong> Schmitt<br />

Anrede: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Wagner,<br />

sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Müller,<br />

sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Schmitt<br />

Justiz<br />

65<br />

Oberb<strong>und</strong>esanwalt/Oberb<strong>und</strong>esanwältin<br />

Oberstaatsanwalt/<br />

Oberstaatsanwältin<br />

Rechtsanwalt/<br />

Rechtsanwältin<br />

Mehrere<br />

Rechtsanwälte

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