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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Briefwechsel zwischen Mieter <strong>und</strong> Vermieter 147<br />

Die ordentliche (fristgerechte) Kündigung<br />

Beide Vertragspartner, Vermieter <strong>und</strong> Mieter, können den Mietvertrag<br />

kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden, wobei eine<br />

Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen ist.<br />

Aus dem Brief muss die Kündigungsabsicht des Vertragspartners eindeutig<br />

hervorgehen. Ich kann mit Ihnen nicht mehr unter einem Dach<br />

wohnen ist keine unmissverständliche Kündigung. Hier eine Auswahl<br />

möglicher Kündigungssätze für Mieter <strong>und</strong> Vermieter:<br />

■ Ich kündige den Mietvertrag vom 01. 09. 2001.<br />

■ Kündigung des Mietvertrages vom 01. 09. 2001 (als Text der Betreffzeile)<br />

■ Hiermit spreche ich die Kündigung des Mietvertrags vom 01. 09. 2001<br />

aus.<br />

■ Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen die Kündigung des Mietvertrags<br />

vom 01. 09. 2001 mit.<br />

Solange der Mieter bei der Kündigung die gesetzliche oder vertraglich<br />

geregelte Kündigungsfrist einhält, muss er keinen Gr<strong>und</strong> für die Kündigung<br />

angeben. Es genügt, dass das Schreiben des Mieters einen der oben<br />

genannten Kündigungssätze enthält. Gibt er nicht einen Termin an, zu<br />

dem er das Mietverhältnis beenden möchte, endet das Mietverhältnis<br />

nach Ablauf der gesetzlichen Frist.<br />

Anders verhält es sich bei der Kündigung durch den Vermieter. Er<br />

muss im Kündigungs<strong>schreiben</strong> seine Kündigung begründen, da diese<br />

nur dann wirksam ist, wenn er in seinem Kündigungs<strong>schreiben</strong> ein »berechtigtes<br />

Interesse« an der Kündigung nachweisen kann. Andere als<br />

die im Kündigungs<strong>schreiben</strong> angegebenen Gründe werden nur berücksichtigt,<br />

wenn sie nachträglich entstanden sind.<br />

Wann von einem berechtigten Interesse des Vermieters auszugehen<br />

ist, wird durch das BGB bestimmt. Drei Gründe werden dort anerkannt:<br />

■ wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht<br />

unerheblich verletzt hat (z. B. weil der Mieter ohne Erlaubnis des<br />

Vermieters die Wohnung untervermietet, mit der Zahlung des<br />

Mietzinses im Verzug ist oder sich schwere Verstöße gegen die<br />

Hausordnung zuschulden kommen lässt),<br />

■ wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, die Räume als Wohnung<br />

also für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines<br />

Haushaltes benötigt,<br />

■ wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an<br />

einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

gehindert <strong>und</strong> dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.<br />

Kündigungen<br />

bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

Die Kündigungsabsicht<br />

muss eindeutig<br />

aus dem<br />

Brief hervorgehen.<br />

Kündigung durch<br />

den Mieter<br />

Kündigung durch<br />

den Vermieter<br />

Der Vermieter<br />

muss ein berechtigtes<br />

Interesse<br />

an der Kündigung<br />

nachweisen.

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