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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Das Zeugnis<br />

Das Zeugnis<br />

Zeugnisarten<br />

Jeder Arbeitnehmer kann nach den gesetzlichen Bestimmungen bei<br />

Beendigung eines dauernden Beschäftigungsverhältnisses von seinem<br />

Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis verlangen.<br />

Es gibt – je nach Anlass <strong>und</strong> Bedarf – verschiedene Zeugnisarten:<br />

1. Einfaches Zeugnis:<br />

■ Angaben zur Person (Vorname, Name, Geburtsdatum <strong>und</strong><br />

Geburtsort, Wohnort)<br />

■ Art der Beschäftigung<br />

■ Dauer der Beschäftigung<br />

Das einfache Zeugnis enthält keine Beurteilung.<br />

2. Qualifiziertes Zeugnis:<br />

■ Angaben zur Person (Vorname, Name,<br />

Geburtsdatum <strong>und</strong> Geburtsort, Wohnort)<br />

■ Art der Beschäftigung<br />

■ Dauer der Beschäftigung<br />

■ Leistungs- <strong>und</strong> Verhaltensbeurteilung:<br />

– Beurteilung des Fachwissens<br />

– Beurteilung der Arbeitsbereitschaft, Bereitschaft zur<br />

Weiterbildung<br />

– Beurteilung der Kooperation mit Kollegen <strong>und</strong> Vorgesetzten<br />

■ Wünsche für die Zukunft oder anderer Schlusssatz<br />

Anspruch auf ein Zeugnis hat der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis<br />

endet. In vielen Fällen wird das Zeugnis jedoch auf Verlangen des<br />

Arbeitnehmers vorzeitig ausgehändigt, damit er sich um eine neue Stelle<br />

bewerben kann, oder er erhält ein Zwischenzeugnis.<br />

Abstufung der Beurteilung<br />

Wenig einfallsreich <strong>und</strong> häufig der individuellen Leistung eines Arbeitnehmers<br />

nicht gerecht werdend ist die Abstufung mit Schulnoten:<br />

sehr <strong>gut</strong> – <strong>gut</strong> – befriedigend / zufriedenstellend – ausreichend. Für diese<br />

Wörter lassen sich andere, einprägsamere ohne große Mühe finden, die<br />

zugleich dem modernen Anspruch an ein Zeugnis genügen, nicht zu<br />

pauschal zu urteilen, den beurteilten Mitarbeiter nicht »in eine Schublade<br />

zu stecken«. Zum Beispiel für sehr <strong>gut</strong>: hervorragend, vortrefflich,<br />

305<br />

Jeder Arbeitnehmer<br />

hat das Recht<br />

auf ein schriftliches<br />

Zeugnis.

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