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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Briefwechsel zwischen Mieter <strong>und</strong> Vermieter 157<br />

Wie im Falle von Frau Oberstedt muss der Mieter die Absicht zur Mietminderung<br />

nicht vorher anzeigen. Er muss auch nicht dem Vermieter eine<br />

Frist einräumen, innerhalb deren die Mängel zu beseitigen sind. Der<br />

Mieter ist lediglich dazu verpflichtet, die Mängel anzuzeigen, so wie es<br />

Frau Oberstedt in ihrem ersten Brief getan hat.<br />

Fristlose Kündigung<br />

Der Mieter kann in bestimmten Fällen auch fristlos kündigen. Zum Beispiel,<br />

wenn der Vermieter schuldhaft den Vertrag verletzt <strong>und</strong> dem Mieter<br />

nicht zugemutet werden kann, weiter in der Wohnung zu wohnen,<br />

oder wenn für den Mieter Gefahr für seine Ges<strong>und</strong>heit besteht. Vor der<br />

Kündigung muss der Mieter aber dem Vermieter eine angemessene Frist<br />

zur Beseitigung der Mängel gesetzt haben.<br />

Für eine fristlose<br />

Kündigung müssen<br />

bestimmte<br />

Voraussetzungen<br />

erfüllt sein.

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