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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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Briefwechsel zwischen Mieter <strong>und</strong> Vermieter 153<br />

Widerspruch gegen die Erhöhung der Miete<br />

Wie bereits erwähnt, können Mieterhöhungen nicht einseitig vom Vermieter<br />

angeordnet werden, sie bedürfen der Zustimmung des Mieters;<br />

erst dann wird die Mieterhöhung wirksam.<br />

Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit.<br />

Er kann in dem Monat, in dem er die Mieterhöhung erhält, <strong>und</strong> den beiden<br />

darauf folgenden Monaten abklären, inwiefern die Mieterhöhung<br />

gerechtfertigt ist. Der Mieter kann auch nur zum Teil zustimmen. Will<br />

der Vermieter die Mieterhöhung trotz des Widerspruchs des Mieters<br />

durchsetzen, muss er klagen. Das Gericht kann den Mieter dann u. U.<br />

verurteilen, der Mieterhöhung zuzustimmen, vor allem dann, wenn die<br />

Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die<br />

ortsübliche Vergleichsmiete fordert <strong>und</strong> sowohl Jahressperrfrist als auch<br />

Kappungsgrenze eingehalten sind. Unterstützung bietet in solchen Fällen<br />

z. B. der örtliche Mieterverein.

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