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Briefe gut und richtig schreiben! - Duden - LehrerRaum

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148<br />

Die Begründung<br />

sollte so genau<br />

wie möglich sein.<br />

Der Vermieter<br />

muss den Mieter<br />

auf sein Widerspruchsrecht<br />

hinweisen.<br />

Vergessen Sie<br />

nicht die<br />

Unterschrift.<br />

Privatkorrespondenz<br />

Der Vermieter sollte seine Kündigungsgründe so deutlich wie möglich<br />

nennen <strong>und</strong> sich nicht mit allgemeinen Äußerungen begnügen. Zu ungenau<br />

wäre beispielsweise die Begründung Ich kündige den Mietvertrag<br />

wegen Eigenbedarf. Eine <strong>gut</strong>e Erklärung hingegen wäre die folgende:<br />

»Im Mai erwarten wir unser drittes Kind <strong>und</strong> benötigen deshalb<br />

zwei Kinderzimmer. Außerdem wird aufgr<strong>und</strong> meiner beruflichen<br />

Veränderung ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung dringend<br />

erforderlich. Deshalb muss ich den Mietvertrag wegen Eigenbedarf<br />

kündigen.«<br />

Der Vermieter muss – entweder am Ende seines Kündigungs<strong>schreiben</strong>s<br />

oder in einem gesonderten Brief – darauf hinweisen, dass der Mieter der<br />

Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist<br />

widersprechen kann. In diesem Hinweis muss stehen: 1. dass<br />

der Mieter Widerspruch erheben kann, 2. dass er dies schriftlich tun<br />

muss <strong>und</strong> 3. bis zu welchem Termin der Widerspruch beim Vermieter<br />

eingegangen sein muss. Beispiel:<br />

»Beachten Sie, dass Sie gegen diese Kündigung schriftlich Widerspruch<br />

einlegen können. Ihr Widerspruch muss spätestens 2 Monate<br />

vor Ablauf der Kündigungsfrist bei mir eingehen.«<br />

Die Kündigung muss unterschrieben sein. Achten Sie darauf, dass alle<br />

im Mietvertrag genannten Vertragspartner im Brief stehen: die einen<br />

als Empfänger, die anderen als Absender (mit Unterschrift). Wird die<br />

Kündigung nicht vom Mieter oder Vermieter selbst, sondern von einem<br />

Bevollmächtigten ausgesprochen, dann legt man zur Sicherheit eine<br />

schriftliche Vollmacht bei.<br />

{{Kündigung Mietverhältnis}}

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