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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

Marcus Weinberg (Hamburg)<br />

(A)<br />

fährden. Das heißt, es wird festgestellt, ob die Ampel auf<br />

„Grün“, „Gelb“ oder „Rot“ gestellt ist.<br />

licherweise der bessere Weg; so wird wahrscheinlich verfahren.<br />

Deswegen werden wir Ihren Vorschlag ablehnen.<br />

(C)<br />

(B)<br />

Wenn es darüber hinaus sozusagen individuelle Problemlagen<br />

der Frau gibt, dann gibt es selbstverständlich<br />

immer noch die Möglichkeit, den Arzt zu konsultieren.<br />

Ich glaube, das stärkt noch weiter die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

Ich weise Ihre Unterstellung ganz klar zurück. Wir haben<br />

den Gesundheitsschutz als allererste Priorität sichergestellt.<br />

Darüber hinaus haben wir die Regelungen aus<br />

Achtung vor der Selbstbestimmtheit der Arbeitnehmerin<br />

dahin gehend flexibilisiert, darüber zu entscheiden, wann<br />

und wie sie arbeitet.<br />

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das sieht<br />

leider anders aus!)<br />

– Vielen Dank, Herr Wunderlich.<br />

Ich will aber noch auf wichtige Punkte kommen, die<br />

die Ministerin schon angesprochen hat. Denn es gibt Regelungen,<br />

die bereits vor dem 1. Januar 2018 umgesetzt<br />

werden müssen. Wir haben den 1. Januar 2018 deshalb<br />

festgelegt, weil Unternehmen wie auch Verwaltungseinheiten<br />

darauf angewiesen sind, dass noch Konkretisierungen<br />

für die Umsetzung erfolgen.<br />

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN]: Genau! Die wissen nicht, was<br />

eine unverantwortbare Gefährdung ist!)<br />

In diesem Zusammenhang ist es unsere Forderung als<br />

Parlament an das Ministerium, dass das geleistet wird.<br />

Die Unternehmen müssen wissen, was sie zu tun haben.<br />

Deswegen ist es richtig, dass wir grundsätzlich das Inkrafttreten<br />

des Gesetzes zum 1. Januar 2018 festgelegt<br />

haben.<br />

Aber für gewisse Gruppen gilt das nicht. Das ist etwa<br />

dann der Fall, wenn ein Kind eine Behinderung hat. Die<br />

verlängerte Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes<br />

mit einer Behinderung tritt ebenso wie der Kündigungsschutz<br />

nach einer Fehlgeburt sofort in Kraft. Das war uns<br />

wichtig; wir wollten, dass das sofort gilt. Das ist, glaube<br />

ich, auch für die Betroffenen das richtige Signal.<br />

In dem Zusammenhang gab es in der Diskussion einen<br />

Gedanken der Opposition, den ich gerne aufgreifen<br />

möchte. Sie fordern die Mutterschutzfristen auch für<br />

Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche<br />

erlitten haben. Auch wir haben uns darüber<br />

Gedanken gemacht. Wir haben uns aber dagegen<br />

entschieden. Ich spreche das an, weil das ein wichtiger<br />

Punkt ist, und ich finde, man sollte auch darstellen, warum<br />

man sich dagegen ausspricht.<br />

Wir sind der Auffassung, dass die Frau selbst entscheiden<br />

sollte, ob sie ihren Arbeitgeber über eine Fehlgeburt<br />

informiert. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung<br />

müsste sie das aber tun, weil es sich bei der nachgeburtlichen<br />

Mutterschutzfrist um ein absolutes Beschäftigungsverbot<br />

handelt. In diesem Fall einer Fehlgeburt ist – ich<br />

glaube, das kann man sagen – die Krankschreibung mög-<br />

Ich kann zusammenfassend feststellen: In neun Monaten<br />

entsteht, wie gesagt, viel Gutes. Wir haben jetzt einen<br />

guten Gesetzentwurf, finde ich, der Schutzfunktionen auf<br />

der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite, aber<br />

auch den Schutz der Wirtschaft zusammenbringt. Deswegen<br />

war es richtig, dass wir jetzt nach über 60 Jahren<br />

endlich das Mutterschutzgesetz reformiert und auf einen<br />

vernünftigen Weg gebracht haben. Deswegen bitte ich<br />

herzlich um Unterstützung.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<br />

Vizepräsidentin Petra Pau:<br />

Das Wort hat die Kollegin Beate Müller-Gemmeke für<br />

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.<br />

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN):<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau<br />

Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir<br />

Grünen wollen einen modernen und diskriminierungsfreien<br />

Mutterschutz. Wir wollen schwangere und stillende<br />

Frauen schützen. Was wir aber nicht wollen, sind unsinnige<br />

Beschäftigungsverbote. Darin sind wir uns also<br />

einig.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und<br />

der SPD)<br />

Und doch ist der Mutterschutz nichts anderes als Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutz. Deshalb brauchen wir einheitliche<br />

Regelungen. Genau das ist an manchen Stellen<br />

nicht wirklich gut gelungen. Das hätten Sie vermeiden<br />

müssen.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

sowie der Abg. Matthias W. Birkwald [DIE<br />

LINKE])<br />

Bei der Arbeitszeit beispielsweise geht es im Mutterschutzgesetz<br />

vor allem darum, wann Frauen arbeiten<br />

dürfen und wann nicht. Im Arbeitsschutzgesetz aber sind<br />

die Arbeitszeitbedingungen ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilungen.<br />

Da gibt es einen Unterschied.<br />

Ganz abstrus ist – das wurde schon angesprochen –<br />

der neue Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“.<br />

Was bitte schön ist das? Gibt es jetzt auch verantwortbare<br />

Gefährdungen? Eine solche Unterscheidung kennt das<br />

Arbeitsschutzgesetz bisher nicht.<br />

Es wird jetzt lange dauern, bis der Ausschuss für Mutterschutz<br />

diesen neuen Begriff definiert und mit Leben<br />

füllt. Bis dahin ist die Rechtslage unklar, und das wird<br />

nicht zu weniger, sondern, im Gegenteil, wieder zu mehr<br />

Beschäftigungsverboten führen. Denn welcher Betrieb<br />

wird es schon wagen, eine Gefährdung als verantwortbar<br />

zu beurteilen? Natürlich keiner.<br />

Gefährdungen müssen vermieden oder beseitigt werden,<br />

und wenn das nicht gelingt, dann müssen Schutz-<br />

(D)

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