Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
Marcus Weinberg (Hamburg)<br />
(A)<br />
fährden. Das heißt, es wird festgestellt, ob die Ampel auf<br />
„Grün“, „Gelb“ oder „Rot“ gestellt ist.<br />
licherweise der bessere Weg; so wird wahrscheinlich verfahren.<br />
Deswegen werden wir Ihren Vorschlag ablehnen.<br />
(C)<br />
(B)<br />
Wenn es darüber hinaus sozusagen individuelle Problemlagen<br />
der Frau gibt, dann gibt es selbstverständlich<br />
immer noch die Möglichkeit, den Arzt zu konsultieren.<br />
Ich glaube, das stärkt noch weiter die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU)<br />
Ich weise Ihre Unterstellung ganz klar zurück. Wir haben<br />
den Gesundheitsschutz als allererste Priorität sichergestellt.<br />
Darüber hinaus haben wir die Regelungen aus<br />
Achtung vor der Selbstbestimmtheit der Arbeitnehmerin<br />
dahin gehend flexibilisiert, darüber zu entscheiden, wann<br />
und wie sie arbeitet.<br />
(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das sieht<br />
leider anders aus!)<br />
– Vielen Dank, Herr Wunderlich.<br />
Ich will aber noch auf wichtige Punkte kommen, die<br />
die Ministerin schon angesprochen hat. Denn es gibt Regelungen,<br />
die bereits vor dem 1. Januar 2018 umgesetzt<br />
werden müssen. Wir haben den 1. Januar 2018 deshalb<br />
festgelegt, weil Unternehmen wie auch Verwaltungseinheiten<br />
darauf angewiesen sind, dass noch Konkretisierungen<br />
für die Umsetzung erfolgen.<br />
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN]: Genau! Die wissen nicht, was<br />
eine unverantwortbare Gefährdung ist!)<br />
In diesem Zusammenhang ist es unsere Forderung als<br />
Parlament an das Ministerium, dass das geleistet wird.<br />
Die Unternehmen müssen wissen, was sie zu tun haben.<br />
Deswegen ist es richtig, dass wir grundsätzlich das Inkrafttreten<br />
des Gesetzes zum 1. Januar 2018 festgelegt<br />
haben.<br />
Aber für gewisse Gruppen gilt das nicht. Das ist etwa<br />
dann der Fall, wenn ein Kind eine Behinderung hat. Die<br />
verlängerte Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes<br />
mit einer Behinderung tritt ebenso wie der Kündigungsschutz<br />
nach einer Fehlgeburt sofort in Kraft. Das war uns<br />
wichtig; wir wollten, dass das sofort gilt. Das ist, glaube<br />
ich, auch für die Betroffenen das richtige Signal.<br />
In dem Zusammenhang gab es in der Diskussion einen<br />
Gedanken der Opposition, den ich gerne aufgreifen<br />
möchte. Sie fordern die Mutterschutzfristen auch für<br />
Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche<br />
erlitten haben. Auch wir haben uns darüber<br />
Gedanken gemacht. Wir haben uns aber dagegen<br />
entschieden. Ich spreche das an, weil das ein wichtiger<br />
Punkt ist, und ich finde, man sollte auch darstellen, warum<br />
man sich dagegen ausspricht.<br />
Wir sind der Auffassung, dass die Frau selbst entscheiden<br />
sollte, ob sie ihren Arbeitgeber über eine Fehlgeburt<br />
informiert. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung<br />
müsste sie das aber tun, weil es sich bei der nachgeburtlichen<br />
Mutterschutzfrist um ein absolutes Beschäftigungsverbot<br />
handelt. In diesem Fall einer Fehlgeburt ist – ich<br />
glaube, das kann man sagen – die Krankschreibung mög-<br />
Ich kann zusammenfassend feststellen: In neun Monaten<br />
entsteht, wie gesagt, viel Gutes. Wir haben jetzt einen<br />
guten Gesetzentwurf, finde ich, der Schutzfunktionen auf<br />
der einen Seite und Freiheit auf der anderen Seite, aber<br />
auch den Schutz der Wirtschaft zusammenbringt. Deswegen<br />
war es richtig, dass wir jetzt nach über 60 Jahren<br />
endlich das Mutterschutzgesetz reformiert und auf einen<br />
vernünftigen Weg gebracht haben. Deswegen bitte ich<br />
herzlich um Unterstützung.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)<br />
Vizepräsidentin Petra Pau:<br />
Das Wort hat die Kollegin Beate Müller-Gemmeke für<br />
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.<br />
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN):<br />
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau<br />
Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir<br />
Grünen wollen einen modernen und diskriminierungsfreien<br />
Mutterschutz. Wir wollen schwangere und stillende<br />
Frauen schützen. Was wir aber nicht wollen, sind unsinnige<br />
Beschäftigungsverbote. Darin sind wir uns also<br />
einig.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und<br />
der SPD)<br />
Und doch ist der Mutterschutz nichts anderes als Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutz. Deshalb brauchen wir einheitliche<br />
Regelungen. Genau das ist an manchen Stellen<br />
nicht wirklich gut gelungen. Das hätten Sie vermeiden<br />
müssen.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
sowie der Abg. Matthias W. Birkwald [DIE<br />
LINKE])<br />
Bei der Arbeitszeit beispielsweise geht es im Mutterschutzgesetz<br />
vor allem darum, wann Frauen arbeiten<br />
dürfen und wann nicht. Im Arbeitsschutzgesetz aber sind<br />
die Arbeitszeitbedingungen ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilungen.<br />
Da gibt es einen Unterschied.<br />
Ganz abstrus ist – das wurde schon angesprochen –<br />
der neue Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“.<br />
Was bitte schön ist das? Gibt es jetzt auch verantwortbare<br />
Gefährdungen? Eine solche Unterscheidung kennt das<br />
Arbeitsschutzgesetz bisher nicht.<br />
Es wird jetzt lange dauern, bis der Ausschuss für Mutterschutz<br />
diesen neuen Begriff definiert und mit Leben<br />
füllt. Bis dahin ist die Rechtslage unklar, und das wird<br />
nicht zu weniger, sondern, im Gegenteil, wieder zu mehr<br />
Beschäftigungsverboten führen. Denn welcher Betrieb<br />
wird es schon wagen, eine Gefährdung als verantwortbar<br />
zu beurteilen? Natürlich keiner.<br />
Gefährdungen müssen vermieden oder beseitigt werden,<br />
und wenn das nicht gelingt, dann müssen Schutz-<br />
(D)