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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 22975<br />

Beate Müller-Gemmeke<br />

(A)<br />

maßnahmen greifen. Das sind die Grundsätze im Arbeitsschutzgesetz,<br />

und genauso muss das auch beim<br />

Mutterschutz gelten.<br />

Vizepräsidentin Petra Pau:<br />

Das Wort hat die Kollegin Yüksel für die Fraktion der<br />

SPD.<br />

(C)<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

und bei der LINKEN)<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU)<br />

(B)<br />

Daran ändert auch Ihr komischer Entschließungsantrag<br />

nichts. Sie hätten den Begriff der „unverantwortbaren<br />

Gefährdungen“ einfach streichen müssen.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

und bei der LINKEN)<br />

Es gibt einen weiteren weißen bzw. blinden Fleck im<br />

Mutterschutzgesetz. Gefahrstoffe, Druckluft, Strahlung,<br />

Zwangshaltung, Hitze oder Lärm, all diese Belastungen<br />

werden aufgezählt, weil sie den Frauen nicht guttun. Die<br />

psychische Gesundheit wird aber nur an einer Stelle ganz<br />

beiläufig erwähnt. Die negativen Auswirkungen von<br />

arbeitsbedingten psychischen Belastungen auf die Gesundheit<br />

schwangerer Frauen und auf die Entwicklung<br />

ungeborener Kinder sind aber bekannt. Wir haben diese<br />

Lücke immer wieder kritisiert und einen entsprechenden<br />

Änderungsantrag im Ausschuss gestellt. Aber es bleibt<br />

dabei: Stress und psychische Belastungen werden weiterhin<br />

ignoriert. Das ist für uns nur schwer nachvollziehbar.<br />

Das entspricht vor allem in keiner Weise einem ganzheitlichen<br />

Mutterschutz.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

sowie bei Abgeordneten der LINKEN)<br />

Mit dem neuen Mutterschutzgesetz bekommen die<br />

Frauen zu Recht mehr Selbstbestimmungsrechte. Sie<br />

können selber mitentscheiden, ob sie arbeiten oder nicht.<br />

Gülistan Yüksel (SPD):<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vater und<br />

Mutter zu werden, ist etwas Wunderschönes. So schön<br />

dieses Ereignis ist, so belastend kann eine Schwangerschaft<br />

für werdende Mütter aber auch sein, sowohl körperlich<br />

als auch psychisch. Wichtig ist, Mutter und Kind<br />

bestmöglich in der Schwangerschaft und darüber hinaus<br />

zu schützen. Das geltende Mutterschutzgesetz ist nun<br />

65 Jahre alt. Es ist also an der Zeit, es an die heutige gesellschaftliche<br />

Realität anzupassen; denn Frauen gehören<br />

mittlerweile ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt,<br />

und das ist richtig und gut so.<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU)<br />

Unser Ziel war deshalb, eine Balance zu finden zwischen<br />

dem Gesundheitsschutz für die Frau und ihr Kind<br />

sowie den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf<br />

auch in Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen.<br />

Mit der Streichung der Branchenausnahmen und neuen<br />

verständlichen Regelungen können Frauen nun selbst<br />

entscheiden, ob sie sonn- oder feiertags arbeiten wollen.<br />

Dafür müssen sie sich ausdrücklich bereiterklären, und<br />

Alleinarbeit muss zu ihrem Schutz ausgeschlossen sein.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

(D)<br />

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<br />

Grundsätzlich ist das richtig. Aber wir sind auch skeptisch.<br />

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Frauen<br />

freiwillig arbeiten und nicht auf Druck der Arbeitgeber.<br />

Deshalb haben wir eine frühere und regelmäßige<br />

Evaluierung des Gesetzes im Ausschuss gefordert. Das<br />

ist aber abgelehnt worden. Hier hätten wir uns mehr Problembewusstsein<br />

gewünscht.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Für uns gibt es also Licht und Schatten bei diesem Gesetz.<br />

Es geht in die richtige Richtung. Wir haben es uns<br />

wahrlich nicht leicht gemacht und lange darüber nachgedacht,<br />

aber wir können nicht dafürstimmen. Wir werden<br />

uns enthalten. Ein wesentlicher Grund sind die ungleichen<br />

Regelungen, was den Arbeitsschutz betrifft. Als<br />

Beispiel habe ich den Begriff „unverantwortbare Gefährdung“<br />

genannt. Weil es bei diesem Gesetz um die Gesundheit<br />

der Frauen und der ungeborenen Kinder geht,<br />

werden wir aber ganz genau beobachten und nachfragen,<br />

wie das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird und wie es<br />

sich am Ende auswirkt. Der Mutterschutz ist uns wichtig.<br />

Deshalb bleiben wir dran. Das kann ich Ihnen versichern.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

sowie bei Abgeordneten der LINKEN)<br />

Für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr muss zusätzlich<br />

ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Außerdem<br />

war es uns wichtig, hier deutlich zu machen, dass es sich<br />

um keinen Regelfall handelt, und dass die Frauen, die<br />

während dieser Uhrzeit arbeiten, besonders geschützt<br />

sind. So haben wir in den Verhandlungen ein behördliches<br />

Genehmigungsverfahren durchsetzen können, bei<br />

dem die zuständige Behörde den Antrag auf Nachtarbeit<br />

prüfen muss und gegebenenfalls ablehnen kann.<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU)<br />

Bei der Mehrarbeit haben wir durchgesetzt, dass nun<br />

auch Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer vertraglich<br />

vereinbarten Arbeitszeit berücksichtigt werden, ein wichtiger<br />

Verhandlungserfolg, da gerade Frauen überdurchschnittlich<br />

häufig in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus<br />

haben wir dafür gesorgt, dass im Gesetz ein Rückkehrrecht<br />

auf einen gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz<br />

verankert wird.<br />

Ich freue mich auch, dass der Mutterschutz nun noch<br />

mehr Frauen zugutekommt; denn künftig werden auch<br />

Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen in den<br />

Mutterschutz aufgenommen.<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE<br />

LINKE]: Das ist gut!)

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