Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 22975<br />
Beate Müller-Gemmeke<br />
(A)<br />
maßnahmen greifen. Das sind die Grundsätze im Arbeitsschutzgesetz,<br />
und genauso muss das auch beim<br />
Mutterschutz gelten.<br />
Vizepräsidentin Petra Pau:<br />
Das Wort hat die Kollegin Yüksel für die Fraktion der<br />
SPD.<br />
(C)<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
und bei der LINKEN)<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
(B)<br />
Daran ändert auch Ihr komischer Entschließungsantrag<br />
nichts. Sie hätten den Begriff der „unverantwortbaren<br />
Gefährdungen“ einfach streichen müssen.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
und bei der LINKEN)<br />
Es gibt einen weiteren weißen bzw. blinden Fleck im<br />
Mutterschutzgesetz. Gefahrstoffe, Druckluft, Strahlung,<br />
Zwangshaltung, Hitze oder Lärm, all diese Belastungen<br />
werden aufgezählt, weil sie den Frauen nicht guttun. Die<br />
psychische Gesundheit wird aber nur an einer Stelle ganz<br />
beiläufig erwähnt. Die negativen Auswirkungen von<br />
arbeitsbedingten psychischen Belastungen auf die Gesundheit<br />
schwangerer Frauen und auf die Entwicklung<br />
ungeborener Kinder sind aber bekannt. Wir haben diese<br />
Lücke immer wieder kritisiert und einen entsprechenden<br />
Änderungsantrag im Ausschuss gestellt. Aber es bleibt<br />
dabei: Stress und psychische Belastungen werden weiterhin<br />
ignoriert. Das ist für uns nur schwer nachvollziehbar.<br />
Das entspricht vor allem in keiner Weise einem ganzheitlichen<br />
Mutterschutz.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
sowie bei Abgeordneten der LINKEN)<br />
Mit dem neuen Mutterschutzgesetz bekommen die<br />
Frauen zu Recht mehr Selbstbestimmungsrechte. Sie<br />
können selber mitentscheiden, ob sie arbeiten oder nicht.<br />
Gülistan Yüksel (SPD):<br />
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und<br />
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vater und<br />
Mutter zu werden, ist etwas Wunderschönes. So schön<br />
dieses Ereignis ist, so belastend kann eine Schwangerschaft<br />
für werdende Mütter aber auch sein, sowohl körperlich<br />
als auch psychisch. Wichtig ist, Mutter und Kind<br />
bestmöglich in der Schwangerschaft und darüber hinaus<br />
zu schützen. Das geltende Mutterschutzgesetz ist nun<br />
65 Jahre alt. Es ist also an der Zeit, es an die heutige gesellschaftliche<br />
Realität anzupassen; denn Frauen gehören<br />
mittlerweile ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt,<br />
und das ist richtig und gut so.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Unser Ziel war deshalb, eine Balance zu finden zwischen<br />
dem Gesundheitsschutz für die Frau und ihr Kind<br />
sowie den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf<br />
auch in Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen.<br />
Mit der Streichung der Branchenausnahmen und neuen<br />
verständlichen Regelungen können Frauen nun selbst<br />
entscheiden, ob sie sonn- oder feiertags arbeiten wollen.<br />
Dafür müssen sie sich ausdrücklich bereiterklären, und<br />
Alleinarbeit muss zu ihrem Schutz ausgeschlossen sein.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
(D)<br />
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)<br />
Grundsätzlich ist das richtig. Aber wir sind auch skeptisch.<br />
Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Frauen<br />
freiwillig arbeiten und nicht auf Druck der Arbeitgeber.<br />
Deshalb haben wir eine frühere und regelmäßige<br />
Evaluierung des Gesetzes im Ausschuss gefordert. Das<br />
ist aber abgelehnt worden. Hier hätten wir uns mehr Problembewusstsein<br />
gewünscht.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Für uns gibt es also Licht und Schatten bei diesem Gesetz.<br />
Es geht in die richtige Richtung. Wir haben es uns<br />
wahrlich nicht leicht gemacht und lange darüber nachgedacht,<br />
aber wir können nicht dafürstimmen. Wir werden<br />
uns enthalten. Ein wesentlicher Grund sind die ungleichen<br />
Regelungen, was den Arbeitsschutz betrifft. Als<br />
Beispiel habe ich den Begriff „unverantwortbare Gefährdung“<br />
genannt. Weil es bei diesem Gesetz um die Gesundheit<br />
der Frauen und der ungeborenen Kinder geht,<br />
werden wir aber ganz genau beobachten und nachfragen,<br />
wie das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird und wie es<br />
sich am Ende auswirkt. Der Mutterschutz ist uns wichtig.<br />
Deshalb bleiben wir dran. Das kann ich Ihnen versichern.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
sowie bei Abgeordneten der LINKEN)<br />
Für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr muss zusätzlich<br />
ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Außerdem<br />
war es uns wichtig, hier deutlich zu machen, dass es sich<br />
um keinen Regelfall handelt, und dass die Frauen, die<br />
während dieser Uhrzeit arbeiten, besonders geschützt<br />
sind. So haben wir in den Verhandlungen ein behördliches<br />
Genehmigungsverfahren durchsetzen können, bei<br />
dem die zuständige Behörde den Antrag auf Nachtarbeit<br />
prüfen muss und gegebenenfalls ablehnen kann.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Bei der Mehrarbeit haben wir durchgesetzt, dass nun<br />
auch Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer vertraglich<br />
vereinbarten Arbeitszeit berücksichtigt werden, ein wichtiger<br />
Verhandlungserfolg, da gerade Frauen überdurchschnittlich<br />
häufig in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus<br />
haben wir dafür gesorgt, dass im Gesetz ein Rückkehrrecht<br />
auf einen gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz<br />
verankert wird.<br />
Ich freue mich auch, dass der Mutterschutz nun noch<br />
mehr Frauen zugutekommt; denn künftig werden auch<br />
Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen in den<br />
Mutterschutz aufgenommen.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE<br />
LINKE]: Das ist gut!)