Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23061<br />
(A)<br />
(B)<br />
Unsere Bilanz beim Bürokratieabbau und bei besserer<br />
Rechtsetzung in dieser Legislaturperiode kann sich sehen<br />
lassen: Bereits mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz<br />
2015 haben wir die Wirtschaft um rund 700 Millionen<br />
Euro pro Jahr entlastet. Damals haben wir überflüssige<br />
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten oder<br />
Meldepflichten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer<br />
sowie junge Unternehmen reduziert und rund<br />
150 000 Unternehmen spürbar entlastet.<br />
Beim Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir<br />
jetzt Kleinstunternehmen mit nur zwei bis drei Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in den Blick genommen.<br />
Gerade diese Kleinstunternehmen spüren unnötige bürokratische<br />
Belastungen besonders stark. Wir müssen<br />
uns immer wieder bewusst machen: Große Unternehmen<br />
können sich eigene Steuer- oder Personalabteilungen<br />
leisten. Bei Kleinstunternehmen muss der Handwerker<br />
oder Freiberufler die Bürokratie neben der eigentlichen<br />
Arbeit selbst erledigen. Davon wollen wir sie jetzt mit<br />
dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz noch mehr<br />
entlasten, damit mehr Zeit für das Wesentliche bleibt.<br />
Laut Statistischem Bundesamt ist mehr als jedes vierte<br />
Unternehmen in Deutschland ein Kleinstunternehmen mit<br />
maximal drei Mitarbeitern. Was viele nicht wissen: Diese<br />
Kleinsten haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung<br />
für unser Land, für Beschäftigung und Wohlstand. Sie<br />
zählen etwa 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte und erwirtschaften einen Umsatz von mehr<br />
als 240 Milliarden Euro. Dazu gehören das Handwerk<br />
und die Freien Berufe und zählen vor allem Branchen<br />
wie das Baugewerbe, der Handel, das Gastgewerbe oder<br />
der Dienstleistungsbereich.<br />
Worum geht es im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz?<br />
Wir modernisieren die Handwerksordnung. Künftig<br />
sollen Handwerkskammern mit ihren Mitgliedern<br />
stärker digital kommunizieren können. Hierfür können<br />
sie elektronische Kontaktdaten erfragen und in die Handwerksrolle<br />
aufnehmen. Das Entlastungvolumen wird dabei<br />
14,2 Millionen Euro betragen.<br />
Wir vereinfachen die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Anstatt jeden Monat die Beitragshöhe zu<br />
schätzen und im darauffolgenden Monat eine Korrektur<br />
vorzunehmen, können die Unternehmen künftig den<br />
Vormonatswert verwenden. Dieses erleichterte Beitragsberechnungsverfahren<br />
werden geschätzt zusätzlich rund<br />
300 000 Unternehmen nutzen. Die Entlastung beträgt<br />
hier alleine 64 Millionen Euro.<br />
Wir erleichtern die vereinfachte Rechnungsstellung.<br />
Wir heben deshalb den Schwellenwert für Kleinbetragsrechnungen<br />
von 150 Euro auf 250 Euro Rechnungsbetrag<br />
an – Entlastung: mindestens 43 Millionen Euro.<br />
Wir verbessern das Verfahren bei den Lohnsteueranmeldungen.<br />
Die Grenze, bis zu der eine vierteljährliche<br />
anstelle der üblichen monatlichen Abgabe von Lohnsteueranmeldungen<br />
möglich ist, wird von 4 000 Euro auf<br />
5 000 Euro angehoben – Entlastung: 2 Millionen Euro.<br />
Wir stärken den Einheitlichen Ansprechpartner und das<br />
E-Government. Der Bund wird künftig Auslegungshilfen<br />
zu Gesetzen und Verordnungen auf den Internetportalen<br />
von Bund, Ländern und Kommunen bereitstellen. Hierdurch<br />
wird gewährleistet, dass auf den verschiedenen<br />
Verwaltungsebenen einheitliche, auf gemeinsamen Standards<br />
beruhende Informationen verfügbar sind.<br />
Und schließlich entlasten wir die Pflege. Künftig wird<br />
eine sichere Übermittlung aller für die Abrechnung von<br />
pflegerischen Leistungen erforderlichen Unterlagen in<br />
Form elektronischer Dokumente möglich sein – Entlastung:<br />
12,4 Millionen Euro.<br />
Die Expertenanhörung zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz<br />
hat deutlich gemacht, dass diese Entlastungen<br />
richtig sind. Sie hat aber auch gezeigt, dass wir<br />
den Abbau unnötiger bürokratischer Regelungen konsequent<br />
fortsetzen müssen. Ich bin deshalb sehr froh, dass<br />
wir uns mit der CDU/CSU-Fraktion doch noch auf eine<br />
deutliche Anhebung des Schwellenwertes für die Sofortabschreibung<br />
geringwertiger Wirtschaftsgüter einigen<br />
konnten. Zwar wird diese Entlastung nicht Teil des<br />
Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes sein, sondern auf<br />
Wunsch der Unionsfraktion in einem Steuergesetz untergebracht.<br />
Aber das Gesetz ist mir eigentlich egal. Entscheidend<br />
ist vielmehr, dass die Sofortabschreibung ab<br />
2018 dann nicht mehr nur für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
bis 410 Euro, sondern bis 800 Euro möglich wird.<br />
Darauf haben gerade die kleinen Unternehmen schon viel<br />
zu lange gewartet. Es stimmt: In der Politik braucht man<br />
oft einen langen Atem. Aber diese Anpassung hat schon<br />
eine kleine Ewigkeit gedauert.<br />
Seit 1965 sind die Schwellenwerte für die Sofortabschreibung<br />
geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 DM<br />
und jetzt umgerechnet 410 Euro netto unverändert geblieben.<br />
410 Euro sind es seit 52 Jahren! In keiner der<br />
vorherigen Legislaturperioden gab es im Deutschen <strong>Bundestag</strong><br />
eine Mehrheit für eine Anpassung des Schwellenwertes.<br />
Selbst die Erfindung des Handys oder des Tablets<br />
hat nicht zu einer Anpassung des Schwellenwertes für die<br />
Sofortabschreibung geführt. Dabei muss doch allen klar<br />
sein, dass sich die Preise für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt<br />
haben. Ich war deshalb sehr froh, als der damalige<br />
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel diesen Punkt<br />
bereits Anfang 2014 auf seine Agenda bei den Bürokratieentlastungsmaßnahmen<br />
gesetzt hat.<br />
Und ich bin sehr froh, mit meinem Kollegen von der<br />
CDU, Helmut Nowak, einen hartnäckigen Partner im politischen<br />
Streit um die Anhebung der Geringwertigen an<br />
meiner Seite zu wissen. Dafür möchte ich mich an dieser<br />
Stelle ausdrücklich und ganz herzlich bei Helmut Nowak<br />
bedanken. Gemeinsam auch mit vielen weiteren Mitstreitern<br />
ist es uns am Ende gelungen, wie gesagt, nach mehr<br />
als 50 Jahren!<br />
Der höhere Schwellenwert wird bei Freiberuflern,<br />
Handwerk und Mittelstand zu Entlastungen führen und<br />
darüber hinaus Investitionen auslösen. Alle Sachverständigen<br />
haben bei der Anhörung unterstrichen: Die Anhebung<br />
verringert Aufzeichnungspflichten und entlastet<br />
Unternehmen, Kommunen sowie Finanzverwaltungen.<br />
Der größte Vereinfachungseffekt entsteht für nicht buchführungspflichtige<br />
Unternehmen, also Gewerbetreibende<br />
mit einem Gewinn bis maximal 50 000 Euro jährlich bzw.<br />
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