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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23061<br />

(A)<br />

(B)<br />

Unsere Bilanz beim Bürokratieabbau und bei besserer<br />

Rechtsetzung in dieser Legislaturperiode kann sich sehen<br />

lassen: Bereits mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz<br />

2015 haben wir die Wirtschaft um rund 700 Millionen<br />

Euro pro Jahr entlastet. Damals haben wir überflüssige<br />

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten oder<br />

Meldepflichten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer<br />

sowie junge Unternehmen reduziert und rund<br />

150 000 Unternehmen spürbar entlastet.<br />

Beim Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir<br />

jetzt Kleinstunternehmen mit nur zwei bis drei Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in den Blick genommen.<br />

Gerade diese Kleinstunternehmen spüren unnötige bürokratische<br />

Belastungen besonders stark. Wir müssen<br />

uns immer wieder bewusst machen: Große Unternehmen<br />

können sich eigene Steuer- oder Personalabteilungen<br />

leisten. Bei Kleinstunternehmen muss der Handwerker<br />

oder Freiberufler die Bürokratie neben der eigentlichen<br />

Arbeit selbst erledigen. Davon wollen wir sie jetzt mit<br />

dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz noch mehr<br />

entlasten, damit mehr Zeit für das Wesentliche bleibt.<br />

Laut Statistischem Bundesamt ist mehr als jedes vierte<br />

Unternehmen in Deutschland ein Kleinstunternehmen mit<br />

maximal drei Mitarbeitern. Was viele nicht wissen: Diese<br />

Kleinsten haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung<br />

für unser Land, für Beschäftigung und Wohlstand. Sie<br />

zählen etwa 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte und erwirtschaften einen Umsatz von mehr<br />

als 240 Milliarden Euro. Dazu gehören das Handwerk<br />

und die Freien Berufe und zählen vor allem Branchen<br />

wie das Baugewerbe, der Handel, das Gastgewerbe oder<br />

der Dienstleistungsbereich.<br />

Worum geht es im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz?<br />

Wir modernisieren die Handwerksordnung. Künftig<br />

sollen Handwerkskammern mit ihren Mitgliedern<br />

stärker digital kommunizieren können. Hierfür können<br />

sie elektronische Kontaktdaten erfragen und in die Handwerksrolle<br />

aufnehmen. Das Entlastungvolumen wird dabei<br />

14,2 Millionen Euro betragen.<br />

Wir vereinfachen die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Anstatt jeden Monat die Beitragshöhe zu<br />

schätzen und im darauffolgenden Monat eine Korrektur<br />

vorzunehmen, können die Unternehmen künftig den<br />

Vormonatswert verwenden. Dieses erleichterte Beitragsberechnungsverfahren<br />

werden geschätzt zusätzlich rund<br />

300 000 Unternehmen nutzen. Die Entlastung beträgt<br />

hier alleine 64 Millionen Euro.<br />

Wir erleichtern die vereinfachte Rechnungsstellung.<br />

Wir heben deshalb den Schwellenwert für Kleinbetragsrechnungen<br />

von 150 Euro auf 250 Euro Rechnungsbetrag<br />

an – Entlastung: mindestens 43 Millionen Euro.<br />

Wir verbessern das Verfahren bei den Lohnsteueranmeldungen.<br />

Die Grenze, bis zu der eine vierteljährliche<br />

anstelle der üblichen monatlichen Abgabe von Lohnsteueranmeldungen<br />

möglich ist, wird von 4 000 Euro auf<br />

5 000 Euro angehoben – Entlastung: 2 Millionen Euro.<br />

Wir stärken den Einheitlichen Ansprechpartner und das<br />

E-Government. Der Bund wird künftig Auslegungshilfen<br />

zu Gesetzen und Verordnungen auf den Internetportalen<br />

von Bund, Ländern und Kommunen bereitstellen. Hierdurch<br />

wird gewährleistet, dass auf den verschiedenen<br />

Verwaltungsebenen einheitliche, auf gemeinsamen Standards<br />

beruhende Informationen verfügbar sind.<br />

Und schließlich entlasten wir die Pflege. Künftig wird<br />

eine sichere Übermittlung aller für die Abrechnung von<br />

pflegerischen Leistungen erforderlichen Unterlagen in<br />

Form elektronischer Dokumente möglich sein – Entlastung:<br />

12,4 Millionen Euro.<br />

Die Expertenanhörung zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz<br />

hat deutlich gemacht, dass diese Entlastungen<br />

richtig sind. Sie hat aber auch gezeigt, dass wir<br />

den Abbau unnötiger bürokratischer Regelungen konsequent<br />

fortsetzen müssen. Ich bin deshalb sehr froh, dass<br />

wir uns mit der CDU/CSU-Fraktion doch noch auf eine<br />

deutliche Anhebung des Schwellenwertes für die Sofortabschreibung<br />

geringwertiger Wirtschaftsgüter einigen<br />

konnten. Zwar wird diese Entlastung nicht Teil des<br />

Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes sein, sondern auf<br />

Wunsch der Unionsfraktion in einem Steuergesetz untergebracht.<br />

Aber das Gesetz ist mir eigentlich egal. Entscheidend<br />

ist vielmehr, dass die Sofortabschreibung ab<br />

2018 dann nicht mehr nur für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

bis 410 Euro, sondern bis 800 Euro möglich wird.<br />

Darauf haben gerade die kleinen Unternehmen schon viel<br />

zu lange gewartet. Es stimmt: In der Politik braucht man<br />

oft einen langen Atem. Aber diese Anpassung hat schon<br />

eine kleine Ewigkeit gedauert.<br />

Seit 1965 sind die Schwellenwerte für die Sofortabschreibung<br />

geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 DM<br />

und jetzt umgerechnet 410 Euro netto unverändert geblieben.<br />

410 Euro sind es seit 52 Jahren! In keiner der<br />

vorherigen Legislaturperioden gab es im Deutschen <strong>Bundestag</strong><br />

eine Mehrheit für eine Anpassung des Schwellenwertes.<br />

Selbst die Erfindung des Handys oder des Tablets<br />

hat nicht zu einer Anpassung des Schwellenwertes für die<br />

Sofortabschreibung geführt. Dabei muss doch allen klar<br />

sein, dass sich die Preise für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt<br />

haben. Ich war deshalb sehr froh, als der damalige<br />

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel diesen Punkt<br />

bereits Anfang 2014 auf seine Agenda bei den Bürokratieentlastungsmaßnahmen<br />

gesetzt hat.<br />

Und ich bin sehr froh, mit meinem Kollegen von der<br />

CDU, Helmut Nowak, einen hartnäckigen Partner im politischen<br />

Streit um die Anhebung der Geringwertigen an<br />

meiner Seite zu wissen. Dafür möchte ich mich an dieser<br />

Stelle ausdrücklich und ganz herzlich bei Helmut Nowak<br />

bedanken. Gemeinsam auch mit vielen weiteren Mitstreitern<br />

ist es uns am Ende gelungen, wie gesagt, nach mehr<br />

als 50 Jahren!<br />

Der höhere Schwellenwert wird bei Freiberuflern,<br />

Handwerk und Mittelstand zu Entlastungen führen und<br />

darüber hinaus Investitionen auslösen. Alle Sachverständigen<br />

haben bei der Anhörung unterstrichen: Die Anhebung<br />

verringert Aufzeichnungspflichten und entlastet<br />

Unternehmen, Kommunen sowie Finanzverwaltungen.<br />

Der größte Vereinfachungseffekt entsteht für nicht buchführungspflichtige<br />

Unternehmen, also Gewerbetreibende<br />

mit einem Gewinn bis maximal 50 000 Euro jährlich bzw.<br />

(C)<br />

(D)

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