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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23027<br />

(A)<br />

(B)<br />

kolliert nicht mehr den Verlauf der Beratung, sondern<br />

wird verpflichtet, die Gründe für die Empfehlung eines<br />

Produktes darzulegen. Mit der Geeignetheitserklärung<br />

wird mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das Anlegerschutzniveau<br />

wird erhöht, indem eine fehlerhafte Anlageberatung<br />

künftig besser nachzuweisen sein wird.<br />

Zu den beiden Anträgen sind nur ein paar kurze Worte<br />

nötig. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurden die<br />

Befugnisse der BaFin bereits erweitert und der Schutz<br />

der kollektiven Verbraucherinteressen als weiteres Aufsichtsziel<br />

in den Statuten der BaFin verankert. Mit dem<br />

vorliegenden Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz<br />

wird der Verbraucherschutz an den sinnvollen Stellen<br />

verbessert. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.<br />

Christian Petry (SPD): Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz<br />

verankert vier europäische Rechtsakte<br />

im deutschen Recht: die europäische Richtlinie „Market<br />

in Financial Instruments“ (MiFID II), die dazugehörige<br />

Durchführungsverordnung MiFIR, die Verordnung über<br />

die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften<br />

sowie die Benchmark-Verordnung.<br />

Die Regelungen des Gesetzes haben umfangreiche<br />

Auswirkungen auf die Struktur der Finanzmärkte in Europa.<br />

Die Schaffung einer weiteren Kategorie für den<br />

organisierten Wertpapierhandel und die Ausweitung von<br />

Transparenzpflichten wird die Marktransparenz für Anlegerinnen<br />

und Anleger dabei spürbar erhöhen.<br />

Daneben werden durch europaeinheitliche Regelungen<br />

der Hochfrequenzhandel sowie der außerbörsliche<br />

OTC-Handel umfassender reguliert und eingeschränkt.<br />

Besonders die EU-weite Regulierung des Hochfrequenzhandels<br />

ist überfällig. Diese Art des „Handels“ erfüllt<br />

keinen sittlichen Mehrwert. Die ökonomische Sinnhaftigkeit<br />

dieser Zockerei darf mehr als bezweifelt werden.<br />

Die jetzt umzusetzenden Regeln sind ein erster wichtiger<br />

Schritt zur Eindämmung des Hochfrequenzhandels. Weitere<br />

Schritte müssen folgen.<br />

Vertriebsseitig stärkt das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz<br />

den Schutz der Anlegerinnen und Anleger<br />

deutlich. Durch die EU-weit zu erstellende Geeignetheitserklärung<br />

muss Kunden zukünftig im Rahmen der<br />

Anlageberatung eine Erklärung zur Geeignetheit des<br />

empfohlenen Finanzproduktes übermittelt werden. Für<br />

jedes Finanzprodukt muss deshalb ein Zielmarkt definiert<br />

werden, der sicherstellt, dass das jeweilige Produkt<br />

mit den Kundenbedürfnissen übereinstimmt.<br />

Durch die Einführung des „unabhängigen Honorar-Anlageberaters“<br />

wird die Möglichkeit, Provisionen<br />

oder andere nichtmonetäre Vorteile einzubehalten, bei<br />

der unabhängigen Finanzanlageberatung stark eingeschränkt.<br />

Zudem müssen alle Passagen eines Beratungsgesprächs,<br />

die zu einer Order führen, aufgenommen und<br />

mindestens fünf Jahre dokumentiert werden.<br />

Einen wichtigen Teil der parlamentarischen Beratungen<br />

zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz nahm<br />

die Diskussion über die Regulierung von Warenderivaten<br />

ein. Auf Druck der SPD fordert der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />

in seinem Abschlussbericht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) auf, Positionslimits<br />

bei Nahrungsmittelderivaten so festzulegen, dass monopolistische<br />

Strukturen an diesen Märkten ausgeschlossen<br />

sind. Der <strong>Bundestag</strong> hat in diesem Punkt aufgrund der<br />

europäischen Vorgaben keinen Gestaltungsspielraum.<br />

Das Festlegen der Positionslimits ist Aufgabe der nationalen<br />

Aufsichtsbehörden.<br />

Die von der BaFin zu erstellenden Positionslimits<br />

werden wir sehr aufmerksam verfolgen. Die Bundesanstalt<br />

untersteht der direkten Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.<br />

Die Bundesregierung muss deshalb<br />

sicherstellen, dass das unanständige Spekulieren mit<br />

Nahrungsmittel- und Rohstoffderivaten entsprechend<br />

den europäischen Vorgaben eingedämmt wird. Der Gestaltungsspielraum,<br />

der der BaFin hierbei zur Verfügung<br />

steht, muss so genutzt werden, dass Monopole beim Derivatehandel<br />

ausgeschlossen sind.<br />

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt betrifft die<br />

deutschen Förderbanken. Die Regelungen der europäischen<br />

Finanzmarktrichtlinie MiFID II, auf denen das<br />

Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in weiten Teilen<br />

beruht, erfassen alle Wertpapiergeschäfte eines Unternehmens,<br />

das Mitglied einer Börse ist. Förderbanken in<br />

Deutschland führen an Börsen durch Wertpapiere besicherte<br />

Geschäfte des Liquiditätsmanagements durch. Sie<br />

unterfallen demnach den Regeln der MiFID II. Dieser<br />

Umstand ist innerhalb der beiden Regierungsfraktionen<br />

umstritten.<br />

Der <strong>Bundestag</strong> fordert die Bundesregierung deshalb<br />

in seinem Abschlussbericht auf, die Europäische Kommission<br />

auf die besondere Funktion der öffentlichen Förderbanken<br />

des Bundes und der Länder aufmerksam zu<br />

machen. Die risikoaversen Anlagestrategien der Förderbanken<br />

müssen bei der Regulierung berücksichtigt werden.<br />

Sowohl regulatorisch als auch aufsichtstechnisch<br />

muss man dem Förderauftrag der Banken gerecht werden.<br />

Dies hat der <strong>Bundestag</strong> in seinem Abschlussbericht<br />

noch einmal deutlich gemacht und festgeschrieben.<br />

Die parlamentarischen Beratungen zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz<br />

verliefen konstruktiv und<br />

geräuschlos. Die öffentliche Sichtbarkeit dieses Mammutgesetzes<br />

im Deutschen <strong>Bundestag</strong> entspricht aber<br />

leider nicht seiner großen Bedeutung.<br />

Sarah Ryglewski (SPD): Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz<br />

stärkt die Koalition den Anlegerschutz.<br />

Wir sorgen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit,<br />

insbesondere im Hinblick auf Vergütung,<br />

Charakter und Qualität von Finanzberatung.<br />

Provisionen können in der Beratung zu Interessenkonflikten<br />

führen, weil Berater dem Anreiz unterliegen,<br />

nicht das beste Produkt anzubieten, sondern das mit den<br />

höchsten Provisionen. Jedoch scheuen viele Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher noch davor zurück, für unabhängige<br />

Beratung zu bezahlen. Wir lassen mit dem<br />

Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz, das wir heute<br />

im <strong>Bundestag</strong> beschließen wollen, bewusst beide Wege<br />

offen – die provisionsbasierte und die unabhängige Honorarberatung.<br />

Wir stellen jedoch sicher, dass die Kos-<br />

(C)<br />

(D)

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