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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23059<br />

(A)<br />

Damen und Herren von der Großen Koalition, soll offenbar<br />

niemand mitbekommen.<br />

(Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt<br />

4)<br />

(C)<br />

(B)<br />

Aber zum Glück wirkt das Gesetz in der Praxis, und<br />

damit wird es demnächst konkret spürbar für alle Betroffenen.<br />

Alle zivilen Expertinnen und Experten erhalten<br />

demnächst einen regulären Arbeitsvertrag. Damit sind<br />

sie erstmals versicherungsrechtlich abgesichert. Dadurch<br />

verschwindet das Risiko von internationalen Einsätzen<br />

zwar nicht; aber es lässt sich besser abschätzen und obliegt<br />

nicht mehr gänzlich den jeweiligen Betroffenen. Die<br />

Bundesregierung übernimmt also die Verantwortung, die<br />

ihr zukommt, wenn sie Menschen in ihrem Auftrag zur<br />

Friedensarbeit in der Welt entsendet. Endlich!<br />

Auch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze<br />

wird das neue Gesetz spüren, wenn es demnächst eine<br />

vollständige Entsendeorganisation ist und ihre Aufgabe<br />

als Arbeitgeberin noch besser wahrnehmen kann. Es sind<br />

und werden spannende Zeiten für das ZIF, die hoffentlich<br />

zum Ergebnis haben werden, dass wir in Zukunft mehr<br />

deutsche Expertise in weltweiten Einsätzen erleben werden.<br />

Trotz der Verbesserungen, die erreicht wurden: Das,<br />

was wir heute hier abschließend beraten, könnte für die<br />

Sekundierten noch besser sein. Ich denke da an simple,<br />

aber wichtige Dinge wie Beschränkungen des Reisegepäcks,<br />

keine regelmäßigen Heimatflüge, keine Regelung<br />

für den Familiennachzug. Kurzum: Da ist noch Luft nach<br />

oben!<br />

So wenig die Öffentlichkeit offenbar von den Verbesserungen<br />

erfahren soll, so unklar bleibt die Bundesregierung<br />

auch bei ihren Zielen in den zukünftigen Leitlinien<br />

zur zivilen Krisenprävention. Unsere Anträge wurden<br />

routinemäßig abgelehnt. Dabei vergibt die Bundesregierung<br />

eine Chance, die zivile Konfliktbearbeitung kontrovers<br />

zu diskutieren und nach bestmöglichen Lösungen zu<br />

suchen. Wo ist denn das neue Grundsatzdokument zur zivilen<br />

Krisenprävention, das ursprünglich für Anfang des<br />

Jahres angekündigt war? Gibt es etwa – auch bei diesem<br />

Thema – koalitionsinternen Zoff? Oder wissen Sie nicht,<br />

worum es gehen soll? Wir geben Ihnen gern Nachhilfe.<br />

Warum brauchen Sie so lange? Greifen Sie einfach unsere<br />

Ideen auf! Gerade wir Grünen haben uns intensiv mit<br />

den Möglichkeiten und Grenzen der zivilen Krisenprävention<br />

auseinandergesetzt. Dieses Thema gehörte und<br />

gehört immer zum Kern unserer Außenpolitik.<br />

Wer im Bereich „zivile Krisenprävention, Menschenrechts-<br />

und Entwicklungszusammenarbeit“ eine so<br />

schlechte Bilanz hat, der muss sich nicht feiern lassen –<br />

oder er weiß genau, warum er zu nachtschlafender Zeit<br />

darüber debattieren lässt.<br />

Anlage 12<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung des von der Bundesregierung<br />

eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes<br />

zur Entlastung insbesondere der mittelständischen<br />

Wirtschaft von Bürokratie<br />

Helmut Nowak (CDU/CSU): Ein hochentwickeltes<br />

staatliches Gemeinwesen wie die Bundesrepublik<br />

Deutschland benötigt eine leistungsfähige Bürokratie.<br />

Dennoch müssen wir uns fragen, ob es bei uns seit längerem<br />

nicht ein Zuviel des Guten gibt.<br />

Allein zwischen Juli 2015 und Juli 2016 sind die jährlichen<br />

Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft<br />

und Verwaltung insgesamt um 453 Millionen Euro angestiegen.<br />

Der hohe Anstieg in diesem Zeitraum ist vor<br />

allem auf ein Regelungsvorhaben zurückzuführen: Allein<br />

das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verursacht<br />

139 Millionen Euro Folgekosten, jährlich! Von dem<br />

Anstieg besonders betroffen ist, wie auch in den vergangenen<br />

Jahren, die Wirtschaft. Hier erhöhten sich die Folgekosten<br />

im Vergleich zur Vorperiode um 299 Millionen<br />

Euro, vor allem durch die Umsetzung von EU-Recht.<br />

Wir müssen zusehen, dass wir die derzeitigen Erfolge<br />

der deutschen Wirtschaft auch noch in Zukunft feiern<br />

können. Nur eine erfolgreiche Wirtschaft sichert unseren<br />

sozialen Wohlstand. Unternehmer und Freiberufler sollen<br />

sich doch in erster Linie um ihre Unternehmung kümmern<br />

und nicht primär um die Befriedigung der Statistik.<br />

Schaut man sich einmal die Unzahl an Berichtspflichten<br />

und Meldungen an staatliche Stellen an, die bereits kleine<br />

Firmen heute zu bewerkstelligen haben, so lässt sich<br />

durchaus nachvollziehen, dass viele Menschen in unserem<br />

Land schlicht keine Lust haben, sich selbstständig<br />

zu machen. Wir sollten daher als Politik dringend handeln<br />

und sehen, wo wir denjenigen, die in Deutschland<br />

im besten Sinne des Wortes etwas „unternehmen“, Steine<br />

aus dem Weg räumen können.<br />

Die Rahmenbedingungen, die die Politik setzen will<br />

und muss, dürfen nicht mehr Bürokratie aufbauen, als erforderlich<br />

ist. Dieser Leitspruch hat uns auch in dieser Legislaturperiode<br />

begleitet. Das führte zu zwei erfolgreich<br />

verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetzen. Das erste<br />

wies einen reduzierten jährlichen wirtschaftsseitigen<br />

Erfüllungsaufwand von rund 744 Millionen Euro auf.<br />

Mit dem vorliegenden erreichen wir erneut eine große<br />

Entlastung für die Wirtschaft, circa 365 Millionen Euro<br />

pro Jahr. Zusammen mit der Modernisierung im Vergaberecht<br />

kommen wir damit auf eine Entlastung von bis zu<br />

2 Milliarden. Ein wirklich erfreuliches Ergebnis!<br />

Der aktuelle Gesetzentwurf ist also wieder ein Schritt<br />

in die richtige Richtung. Er enthält viele gute Ansätze,<br />

insbesondere in der Schwerpunktsetzung für die mittelständische<br />

Wirtschaft. So müssen künftig Unternehmen<br />

Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, nicht<br />

mehr zwingend aufbewahren. In einem zukünftigen<br />

Schritt wäre es wünschenswert, die Aufbewahrungsfristen<br />

insgesamt zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu<br />

definieren bzw. deutlich zu verkürzen. Die unterschiedlichen<br />

Aufbewahrungsfristen führen bei manchen Firmen<br />

dazu, vorsichtshalber nahezu alles aufzubewahren, sodass<br />

auch die von uns gutgemeinten Verkürzungen teilweise<br />

ins Leere laufen.<br />

(D)

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