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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

Kathrin Rösel<br />

(A)<br />

Wir sind der Überzeugung, dass Menschen zu selbstbestimmten<br />

Entscheidungen durchaus fähig sind, und wir<br />

trauen ihnen etwas zu, ohne sie alleinzulassen.<br />

Bibliotheken stärker als bislang digitale Medien zur Nutzung<br />

bereitzustellen und deren Verleihbarkeit entsprechend<br />

analoger Werke sicherzustellen.<br />

(C)<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

Das, meine Damen und Herren, verstehen wir Christdemokraten<br />

unter verantwortungsvollem Verbraucherschutz.<br />

Lassen Sie mich bitte eines zum Schluss sagen. Sie,<br />

liebe Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, müssten<br />

spätestens seit letztem Sonntag wissen, dass allein<br />

die Fähigkeit, die Schilder „Dagegen“ und „Verbieten“<br />

wechselseitig hochzuhalten, nicht ausreicht, um die Verantwortung<br />

für unser Land und seine Menschen zu übernehmen.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast<br />

[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor vier Wochen<br />

hätten Sie sich noch nicht getraut, die<br />

Rede so zu beenden, aber jetzt! – Zurufe vom<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)<br />

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Konstantin von<br />

Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr<br />

gute Forderung!)<br />

– Na ja, da waren wir ja auch dabei. – Auch wenn der<br />

EuGH in seinem Urteil vom November 2016 entschieden<br />

hat, dass die Regeln für das Ausleihen von Büchern<br />

grundsätzlich auch für E-Books gelten sollen, braucht es<br />

eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht, um öffentliche<br />

Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie<br />

in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern<br />

ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und das zu einem<br />

fairen Preis und fairen Lizenzkonditionen.<br />

Meine Fraktion hat dies bereits vor zwei Jahren – übrigens<br />

vor fast genau zwei Jahren – in einem Antrag zur<br />

Sicherstellung der Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend<br />

analoger Werke in öffentlichen Bibliotheken<br />

konkretisiert.<br />

(B)<br />

Vizepräsidentin Petra Pau:<br />

Das Wort hat die Kollegin Dr. Petra Sitte für die Fraktion<br />

Die Linke.<br />

(Beifall bei der LINKEN – Renate Künast<br />

[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was reden<br />

wir denn dann nach NRW: Schilder rauf oder<br />

runter?)<br />

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):<br />

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es soll<br />

hier noch Kollegen bzw. Abgeordnete geben, die sich gut<br />

daran erinnern, als Henne Gensfleisch zum Gutenberg<br />

den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfand. Zu seiner<br />

Zeit war die Vervielfältigung von Texten revolutionär<br />

und hatte bedeutenden kulturellen Einfluss auf die Kommunikation<br />

und auf die Informationswege. Mit nur einer<br />

Vorlage konnte man damals schnell und mit niedrigen<br />

Kosten Tausende Exemplare herstellen und weitergeben.<br />

Sechs Jahrhunderte später reden wir nun wieder über<br />

einen demokratischen und partizipativen Umgang mit<br />

kulturellen, diesmal digitalen Gütern. Digitale Güter<br />

wie elektronische Bücher, Musikdateien, Fotografien,<br />

Texte und Software sind im Unterschied zu körperlichen<br />

Gütern nicht einfach öffentlich verleih- oder tauschbar,<br />

zu vererben oder weiterzuverkaufen. Es war schon die<br />

Rede davon. Was für den einen oder die andere private<br />

Anwenderin ärgerlich ist, wird für öffentliche Bibliotheken<br />

richtig kompliziert. Viele Lesende fragen elektronische<br />

Bücher immer stärker nach. Doch die rechtlichen<br />

und finanziellen Hürden für die elektronische Ausleihe<br />

sind immer höher geworden. Es können nur diejenigen<br />

elektronischen Bücher zur Ausleihe angeboten werden,<br />

für die der Verlag mit der jeweiligen Bibliothek einen Lizenzvertrag<br />

ausgehandelt hat.<br />

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“<br />

hat damals die Handlungsempfehlung ausgesprochen,<br />

neben einer höheren Grundfinanzierung der<br />

(Beifall bei der LINKEN)<br />

Zudem würde aber auch eine allgemeine Bildungsund<br />

Wissenschaftsschranke Studierenden, Forschenden,<br />

Schülerinnen und Schülern erleichtern, publizierte Werke<br />

für den nichtgewerblichen, für den wissenschaftlichen<br />

Gebrauch genehmigungsfrei und ohne Einschränkung zu<br />

nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warte auf<br />

den Referentenentwurf zu § 52a Urheberrechtsgesetz.<br />

Dort könnten wir endlich alles klären.<br />

(Beifall bei der LINKEN)<br />

Ganz grundsätzlich sind wir der Meinung, dass digitales<br />

Secondhand, also der temporäre Verleih oder der Weiterverkauf,<br />

möglich sein muss.<br />

Auf den zweiten Antrag, zu dem Renate Künast als<br />

Erste gesprochen hat, möchte ich nur kurz eingehen. Zu<br />

Recht wird in diesem Antrag auf die Studie der EU-Kommission<br />

aus dem Jahr 2014 verwiesen. Fast zwei Drittel<br />

der Verbraucherinnen und Verbraucher hatten bereits<br />

Probleme bei der Nutzung von Vergleichsplattformen,<br />

meist verursacht durch unvollständige Information.<br />

Wenn man nicht wahrnehmen kann, dass ein Portal bestimmte<br />

Anbieter durch eine Provision bevorzugt, wird<br />

eine Neutralität nur vorgespiegelt, die tatsächlich gar<br />

nicht gegeben ist.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und<br />

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />

Das Gleiche gilt natürlich, wenn es sich bei dem Angebot<br />

um ungekennzeichnete Werbung handelt. Hierfür<br />

klare Kriterien zu schaffen, wäre ein ganz wichtiger<br />

Schritt, um Kundinnen und Kunden vor Fehlentscheidungen<br />

zugunsten der Anbieter zu schützen. Wir unterstützen<br />

daher den Antrag, den Sie dazu gestellt haben.<br />

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten<br />

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />

(D)

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