Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
Kathrin Rösel<br />
(A)<br />
Wir sind der Überzeugung, dass Menschen zu selbstbestimmten<br />
Entscheidungen durchaus fähig sind, und wir<br />
trauen ihnen etwas zu, ohne sie alleinzulassen.<br />
Bibliotheken stärker als bislang digitale Medien zur Nutzung<br />
bereitzustellen und deren Verleihbarkeit entsprechend<br />
analoger Werke sicherzustellen.<br />
(C)<br />
(Beifall bei der CDU/CSU)<br />
Das, meine Damen und Herren, verstehen wir Christdemokraten<br />
unter verantwortungsvollem Verbraucherschutz.<br />
Lassen Sie mich bitte eines zum Schluss sagen. Sie,<br />
liebe Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, müssten<br />
spätestens seit letztem Sonntag wissen, dass allein<br />
die Fähigkeit, die Schilder „Dagegen“ und „Verbieten“<br />
wechselseitig hochzuhalten, nicht ausreicht, um die Verantwortung<br />
für unser Land und seine Menschen zu übernehmen.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast<br />
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor vier Wochen<br />
hätten Sie sich noch nicht getraut, die<br />
Rede so zu beenden, aber jetzt! – Zurufe vom<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)<br />
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Konstantin von<br />
Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr<br />
gute Forderung!)<br />
– Na ja, da waren wir ja auch dabei. – Auch wenn der<br />
EuGH in seinem Urteil vom November 2016 entschieden<br />
hat, dass die Regeln für das Ausleihen von Büchern<br />
grundsätzlich auch für E-Books gelten sollen, braucht es<br />
eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht, um öffentliche<br />
Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie<br />
in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern<br />
ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und das zu einem<br />
fairen Preis und fairen Lizenzkonditionen.<br />
Meine Fraktion hat dies bereits vor zwei Jahren – übrigens<br />
vor fast genau zwei Jahren – in einem Antrag zur<br />
Sicherstellung der Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend<br />
analoger Werke in öffentlichen Bibliotheken<br />
konkretisiert.<br />
(B)<br />
Vizepräsidentin Petra Pau:<br />
Das Wort hat die Kollegin Dr. Petra Sitte für die Fraktion<br />
Die Linke.<br />
(Beifall bei der LINKEN – Renate Künast<br />
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was reden<br />
wir denn dann nach NRW: Schilder rauf oder<br />
runter?)<br />
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):<br />
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es soll<br />
hier noch Kollegen bzw. Abgeordnete geben, die sich gut<br />
daran erinnern, als Henne Gensfleisch zum Gutenberg<br />
den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfand. Zu seiner<br />
Zeit war die Vervielfältigung von Texten revolutionär<br />
und hatte bedeutenden kulturellen Einfluss auf die Kommunikation<br />
und auf die Informationswege. Mit nur einer<br />
Vorlage konnte man damals schnell und mit niedrigen<br />
Kosten Tausende Exemplare herstellen und weitergeben.<br />
Sechs Jahrhunderte später reden wir nun wieder über<br />
einen demokratischen und partizipativen Umgang mit<br />
kulturellen, diesmal digitalen Gütern. Digitale Güter<br />
wie elektronische Bücher, Musikdateien, Fotografien,<br />
Texte und Software sind im Unterschied zu körperlichen<br />
Gütern nicht einfach öffentlich verleih- oder tauschbar,<br />
zu vererben oder weiterzuverkaufen. Es war schon die<br />
Rede davon. Was für den einen oder die andere private<br />
Anwenderin ärgerlich ist, wird für öffentliche Bibliotheken<br />
richtig kompliziert. Viele Lesende fragen elektronische<br />
Bücher immer stärker nach. Doch die rechtlichen<br />
und finanziellen Hürden für die elektronische Ausleihe<br />
sind immer höher geworden. Es können nur diejenigen<br />
elektronischen Bücher zur Ausleihe angeboten werden,<br />
für die der Verlag mit der jeweiligen Bibliothek einen Lizenzvertrag<br />
ausgehandelt hat.<br />
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“<br />
hat damals die Handlungsempfehlung ausgesprochen,<br />
neben einer höheren Grundfinanzierung der<br />
(Beifall bei der LINKEN)<br />
Zudem würde aber auch eine allgemeine Bildungsund<br />
Wissenschaftsschranke Studierenden, Forschenden,<br />
Schülerinnen und Schülern erleichtern, publizierte Werke<br />
für den nichtgewerblichen, für den wissenschaftlichen<br />
Gebrauch genehmigungsfrei und ohne Einschränkung zu<br />
nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warte auf<br />
den Referentenentwurf zu § 52a Urheberrechtsgesetz.<br />
Dort könnten wir endlich alles klären.<br />
(Beifall bei der LINKEN)<br />
Ganz grundsätzlich sind wir der Meinung, dass digitales<br />
Secondhand, also der temporäre Verleih oder der Weiterverkauf,<br />
möglich sein muss.<br />
Auf den zweiten Antrag, zu dem Renate Künast als<br />
Erste gesprochen hat, möchte ich nur kurz eingehen. Zu<br />
Recht wird in diesem Antrag auf die Studie der EU-Kommission<br />
aus dem Jahr 2014 verwiesen. Fast zwei Drittel<br />
der Verbraucherinnen und Verbraucher hatten bereits<br />
Probleme bei der Nutzung von Vergleichsplattformen,<br />
meist verursacht durch unvollständige Information.<br />
Wenn man nicht wahrnehmen kann, dass ein Portal bestimmte<br />
Anbieter durch eine Provision bevorzugt, wird<br />
eine Neutralität nur vorgespiegelt, die tatsächlich gar<br />
nicht gegeben ist.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und<br />
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />
Das Gleiche gilt natürlich, wenn es sich bei dem Angebot<br />
um ungekennzeichnete Werbung handelt. Hierfür<br />
klare Kriterien zu schaffen, wäre ein ganz wichtiger<br />
Schritt, um Kundinnen und Kunden vor Fehlentscheidungen<br />
zugunsten der Anbieter zu schützen. Wir unterstützen<br />
daher den Antrag, den Sie dazu gestellt haben.<br />
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten<br />
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)<br />
(D)