Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 22921<br />
Ulrich Lange<br />
(A)<br />
wie ein privater Nachrichtensender berichtet, ein Gesetz<br />
zum autonomen Fahren; es geht vielmehr um das automatisierte<br />
Fahren. Es ist schon ein paarmal angesprochen<br />
worden, dass immer wieder Dinge durcheinandergehen<br />
bzw. dem einen oder anderen nicht klar ist, worüber wir<br />
reden.<br />
Wir haben bei den Pflichten der Automobilhersteller<br />
parlamentarisch nachgeschärft. Wir haben bei den Regelungen<br />
zur Rücknahme nachgeschärft. Wir haben beim<br />
Datenschutz nachgeschärft. Ich denke, wir haben nach<br />
intensiver Diskussion insgesamt einen innovativen Gesetzentwurf<br />
geschaffen.<br />
(C)<br />
(B)<br />
(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das kann<br />
bei Gesetzen sehr gefährlich sein!)<br />
Wir reden darüber, dass der Fahrer jederzeit wieder<br />
eingreifen können muss. Wir reden noch nicht über die<br />
übernächste Stufe: vom Fahrer zum Passagier.<br />
Wir reden aber beim automatisierten Fahren über das<br />
Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine, und<br />
wir meinen, dass das in diesem Gesetzentwurf gut austariert<br />
ist.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />
der SPD)<br />
Ja, wir können es: Wir können technisch innovativ<br />
sein. Die deutsche Industrie nimmt eine Vorreiterstellung<br />
bei der Anmeldung von Patenten zum autonomen und automatisierten<br />
Fahren ein.<br />
Ja, wir können auch beim Rechtsrahmen innovativ<br />
sein. Man traut es Juristen gar nicht zu, lieber Bundesminister,<br />
dass auch ein Rechtsrahmen innovativ sein kann,<br />
statt nur zu verhindern.<br />
Ja, wir brauchen uns vor dem Silicon Valley und den<br />
Techniken dort nicht zu verstecken. Wir haben keine Innovationsskepsis,<br />
und wir warten auch nicht verzagt ab,<br />
was in der EU oder international geregelt wird.<br />
Nein, wir können mutig voranschreiten, lieber Bundesminister.<br />
Dieser Gesetzentwurf, den wir heute in<br />
zweiter und dritter Lesung beraten, ist ein Leuchtturm.<br />
Wir haben damit einen Meilenstein geschaffen.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />
der SPD)<br />
Wir befinden uns in einem technisch hochinnovativen<br />
Umfeld.<br />
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Es fehlt noch der Begriff „Hochlauf“!)<br />
Deswegen werden wir, wie schon angesprochen, dieses<br />
Gesetz auch immer wieder anpassen. Technik und Gesetz<br />
werden in einem, wie ich meine, interessanten Wechselspiel<br />
weiterentwickelt.<br />
Insofern, lieber Kollege Kühn, ist die Generalkritik<br />
wirklich nicht angebracht. Ich verweise nur auf § 1 der<br />
Straßenverkehrsordnung, der übrigens für Fahrrad und<br />
Droschke genauso gilt wie für das automatisierte Fahren:<br />
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige<br />
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.<br />
Genau diesem Grundsatz folgt auch dieser Gesetzentwurf.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />
der SPD)<br />
Sie können also ganz beruhigt zustimmen.<br />
Die Änderungen erhöhen die Rechtssicherheit für den<br />
Fahrer weiter und schaffen gleichzeitig Klarheit für die<br />
Entwickler. Das bedeutet zusammengefasst innovative<br />
Technik in einem innovativen Rechtsrahmen mit den<br />
richtigen Leitplanken.<br />
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN]: Es fehlt noch der Hochlauf!)<br />
Der heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf<br />
hat den ersten TÜV bestanden und ist straßentauglich.<br />
Danke schön.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />
der SPD)<br />
Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />
Damit schließe ich die Aussprache.<br />
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung<br />
eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung<br />
des Straßenverkehrsgesetzes. Der Ausschuss für Verkehr<br />
und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung<br />
auf Drucksache 18/11776, den Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung auf Drucksachen 18/11300<br />
und 18/11534 in der Ausschussfassung anzunehmen.<br />
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die<br />
Linke auf Drucksache 18/11786 vor, über den wir zuerst<br />
abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag der<br />
Fraktion Die Linke? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen?<br />
– Der Änderungsantrag ist damit mit den Stimmen<br />
von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion<br />
Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.<br />
Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in<br />
der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen.<br />
– Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –<br />
Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den<br />
Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen<br />
der Fraktion Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen<br />
angenommen.<br />
Jetzt kommen wir zur<br />
dritten Beratung<br />
und Schlussabstimmung. Ich bitte nun diejenigen, die<br />
dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.<br />
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf<br />
ist damit angenommen mit den Stimmen von<br />
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die<br />
Linke und von Bündnis 90/Die Grünen.<br />
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 11 auf:<br />
Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole<br />
Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,<br />
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE<br />
LINKE<br />
(D)