Deutscher Bundestag
2nCLeRm
2nCLeRm
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23071<br />
(A)<br />
(EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit umgesetzt,<br />
die die bereits genannte Richtlinie 2004/49/EG<br />
ablöst.<br />
Diese Richtlinie lässt wie auch ihre Vorgängerin für<br />
bestimmte Infrastrukturen Ausnahmen von den Bestimmungen<br />
der Richtlinie zu. Dies betrifft zum Beispiel vom<br />
übrigen Eisenbahnsystem der Union funktional getrennte<br />
Netze, Gleisanschlüsse, Infrastrukturen und Fahrzeuge<br />
für den lokal begrenzten Einsatz oder historische oder<br />
touristische Zwecke. Diese Möglichkeit wurde genutzt,<br />
soweit die gefährlichen Ereignisse sich nicht auf Eisenbahninfrastrukturen<br />
des Bundes ereignen. Damit wird<br />
die Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung für<br />
gefährliche Ereignisse zuständig, die sich auf Infrastrukturen<br />
der Eisenbahnen des Bundes ereignen. Für die<br />
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen bleibt es bei der Zuständigkeit<br />
der von den Ländern bestimmten Behörden<br />
für Eisenbahnaufsicht.<br />
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs werden die<br />
Unabhängigkeit der Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />
Bundes gestärkt und Möglichkeiten zur Steigerung der<br />
Effizienz eröffnet. Auch wird der Kritik der EU an der<br />
Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EU entgegengewirkt.<br />
Gleichwohl möchte ich die Hoffnung äußern, dass sich<br />
nicht viele Anlässe ergeben, bei denen die Behörde tätig<br />
werden muss.<br />
nommen. Die Änderung betrifft die Kostenverteilung für<br />
Betrieb und Einrichtung von NATO-Hauptquartieren in<br />
Deutschland bzw. in anderen Gastgeberländern. Um diese<br />
Reformen umzusetzen, beschloss die Bundesrepublik<br />
zusammen mit dem Hauptquartier der Alliierten Mächte<br />
in Europa, die Änderung eines Abkommens aus dem Jahre<br />
1967. Diese Änderung bedarf eines Gesetzes, welches<br />
wir nun heute beschließen wollen.<br />
Grundsätzlich ist erst einmal zu erwähnen, dass wir<br />
mit dieser Regelung nun eine sehr faire Kostenverteilung<br />
vorliegen haben. Gastgeberland und NATO teilen<br />
sich hälftig die anfallenden Kosten für die militärischen<br />
Einrichtungen. Die finanziellen Aufwendungen, die der<br />
Bundesrepublik durch diese Regelung anfallen, werden<br />
in der Gesetzesbegründung mit 200 000 Euro angegeben.<br />
Vonseiten des Ministeriums heißt es, dass weitere<br />
600 000 Euro pro Jahr für personalbezogene liegenschaftsbezogene<br />
Leistungen eingeplant seien. Interessanterweise<br />
stehen diesen neuen Ausgaben jedoch Entlastungen<br />
in Höhe von 1,72 Millionen Euro entgegen,<br />
die sich aus dieser Kostenteilung zwischen NATO und<br />
Bundesrepublik ergeben; denn da sich die Gesamtaufwendungen<br />
für den Betrieb von NATO-Hauptquartieren<br />
durch die Kostenverteilung von 23,6 Millionen Euro auf<br />
11,8 Millionen Euro verringern, senkt sich auch der Betrag,<br />
mit dem sich Deutschland an diesen Kosten beteiligt.<br />
Somit spart die Bundesrepublik durch die Änderung<br />
des Abkommens Kosten ein.<br />
(C)<br />
(B)<br />
Anlage 15<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zur Beratung und Schlussabstimmung des von der<br />
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines<br />
Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwischen<br />
der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />
Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa<br />
zur Änderung des Abkommens vom 13. März<br />
1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />
und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />
Mächte Europa über die besonderen Bedingungen<br />
für die Einrichtung und den Betrieb internationaler<br />
militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik<br />
Deutschland (Tagesordnungspunkt 32)<br />
Dr. Mathias Edwin Höschel (CDU/CSU): Die<br />
Grundziele der NATO, die Verteidigung der eigenen Sicherheit<br />
und die der Partnerstaaten sowie die Gewährleistung<br />
globaler Stabilität, sind im Laufe des 68-jährigen<br />
Bestehens im Prinzip gleich geblieben. Doch die<br />
Organisation musste im Laufe dieser Jahrzehnte immer<br />
wieder ihre Struktur anpassen. Die Gründe hierfür liegen<br />
in den großen sicherheitspolitischen Umbrüchen wie<br />
der Weiterentwicklung der Waffensysteme, dem Ende<br />
des Kalten Krieges, dem Aufkommen neuer Akteure, der<br />
asymmetrischen Kriegsführung und zuletzt der Möglichkeiten<br />
und Etablierung des Cyberwars.<br />
Zuletzt wurde im Jahr 2011 eine solche Reform der<br />
Kommandostrukturen der NATO beschlossen. Im Zuge<br />
dessen wurden auch haushalterische Änderungen vorge-<br />
Dass wir überhaupt von dieser Regelung betroffen<br />
sind, verdanken wir dem Umstand, dass SHAPE, wie<br />
die englische Abkürzung des europäischen NATO-Kommandos<br />
lautet, in der Bundesrepublik drei Kommandobehördeneinrichtungen<br />
betreibt: das Fernmeldebataillon<br />
der NATO CIS Group in Wesel, das Combined Air Operations<br />
Centre in Uedem und natürlich das Hauptquartier<br />
des Allied Air Command in Ramstein. Darauf können<br />
wir stolz sein; denn als Gastgebernation für unser Verteidigungsbündnis<br />
zu dienen, hat wichtige politische und<br />
militärische Synergieeffekte.<br />
Es liegen daher gute Gründe für die Beschließung<br />
dieses Gesetzes vor: die Beteiligung an der finanziellen<br />
Verantwortlichkeit der NATO Einrichtungen als<br />
Gastgebernation, die Würdigung der Standortwahl der<br />
Einrichtungen in Deutschland und natürlich die daraus<br />
resultierende faktische finanzielle Entlastung der Bundesrepublik.<br />
Karin Strenz (CDU/CSU): Stettin in Polen, Lille in<br />
Frankreich, Neapel in Italien und auch Wesel am Rhein –<br />
was haben diese Städte gemeinsam? An jedem dieser<br />
Orte befinden sich internationale Liegenschaften der<br />
NATO. Die NATO hat, wie wir wissen, derzeit 28 Mitgliedsländer<br />
auf drei verschiedenen Kontinenten. Dementsprechend<br />
viele Hauptquartiere und Liegenschaften<br />
müssen jedes Jahr umgebaut bzw. renoviert werden;<br />
dementsprechend viele neue Gebäude müssen errichtet<br />
werden. Das Abkommen vom 13. März 1967 zwischen<br />
Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />
Mächte in Europa hat bisher bestimmt: Die NATO<br />
trägt alleine die regelmäßig anfallenden Kosten für NA-<br />
TO-Hauptquartiere auf deutschem Gebiet.<br />
(D)