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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23071<br />

(A)<br />

(EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit umgesetzt,<br />

die die bereits genannte Richtlinie 2004/49/EG<br />

ablöst.<br />

Diese Richtlinie lässt wie auch ihre Vorgängerin für<br />

bestimmte Infrastrukturen Ausnahmen von den Bestimmungen<br />

der Richtlinie zu. Dies betrifft zum Beispiel vom<br />

übrigen Eisenbahnsystem der Union funktional getrennte<br />

Netze, Gleisanschlüsse, Infrastrukturen und Fahrzeuge<br />

für den lokal begrenzten Einsatz oder historische oder<br />

touristische Zwecke. Diese Möglichkeit wurde genutzt,<br />

soweit die gefährlichen Ereignisse sich nicht auf Eisenbahninfrastrukturen<br />

des Bundes ereignen. Damit wird<br />

die Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung für<br />

gefährliche Ereignisse zuständig, die sich auf Infrastrukturen<br />

der Eisenbahnen des Bundes ereignen. Für die<br />

Nichtbundeseigenen Eisenbahnen bleibt es bei der Zuständigkeit<br />

der von den Ländern bestimmten Behörden<br />

für Eisenbahnaufsicht.<br />

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs werden die<br />

Unabhängigkeit der Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />

Bundes gestärkt und Möglichkeiten zur Steigerung der<br />

Effizienz eröffnet. Auch wird der Kritik der EU an der<br />

Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EU entgegengewirkt.<br />

Gleichwohl möchte ich die Hoffnung äußern, dass sich<br />

nicht viele Anlässe ergeben, bei denen die Behörde tätig<br />

werden muss.<br />

nommen. Die Änderung betrifft die Kostenverteilung für<br />

Betrieb und Einrichtung von NATO-Hauptquartieren in<br />

Deutschland bzw. in anderen Gastgeberländern. Um diese<br />

Reformen umzusetzen, beschloss die Bundesrepublik<br />

zusammen mit dem Hauptquartier der Alliierten Mächte<br />

in Europa, die Änderung eines Abkommens aus dem Jahre<br />

1967. Diese Änderung bedarf eines Gesetzes, welches<br />

wir nun heute beschließen wollen.<br />

Grundsätzlich ist erst einmal zu erwähnen, dass wir<br />

mit dieser Regelung nun eine sehr faire Kostenverteilung<br />

vorliegen haben. Gastgeberland und NATO teilen<br />

sich hälftig die anfallenden Kosten für die militärischen<br />

Einrichtungen. Die finanziellen Aufwendungen, die der<br />

Bundesrepublik durch diese Regelung anfallen, werden<br />

in der Gesetzesbegründung mit 200 000 Euro angegeben.<br />

Vonseiten des Ministeriums heißt es, dass weitere<br />

600 000 Euro pro Jahr für personalbezogene liegenschaftsbezogene<br />

Leistungen eingeplant seien. Interessanterweise<br />

stehen diesen neuen Ausgaben jedoch Entlastungen<br />

in Höhe von 1,72 Millionen Euro entgegen,<br />

die sich aus dieser Kostenteilung zwischen NATO und<br />

Bundesrepublik ergeben; denn da sich die Gesamtaufwendungen<br />

für den Betrieb von NATO-Hauptquartieren<br />

durch die Kostenverteilung von 23,6 Millionen Euro auf<br />

11,8 Millionen Euro verringern, senkt sich auch der Betrag,<br />

mit dem sich Deutschland an diesen Kosten beteiligt.<br />

Somit spart die Bundesrepublik durch die Änderung<br />

des Abkommens Kosten ein.<br />

(C)<br />

(B)<br />

Anlage 15<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung und Schlussabstimmung des von der<br />

Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines<br />

Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwischen<br />

der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />

Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa<br />

zur Änderung des Abkommens vom 13. März<br />

1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />

und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />

Mächte Europa über die besonderen Bedingungen<br />

für die Einrichtung und den Betrieb internationaler<br />

militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Tagesordnungspunkt 32)<br />

Dr. Mathias Edwin Höschel (CDU/CSU): Die<br />

Grundziele der NATO, die Verteidigung der eigenen Sicherheit<br />

und die der Partnerstaaten sowie die Gewährleistung<br />

globaler Stabilität, sind im Laufe des 68-jährigen<br />

Bestehens im Prinzip gleich geblieben. Doch die<br />

Organisation musste im Laufe dieser Jahrzehnte immer<br />

wieder ihre Struktur anpassen. Die Gründe hierfür liegen<br />

in den großen sicherheitspolitischen Umbrüchen wie<br />

der Weiterentwicklung der Waffensysteme, dem Ende<br />

des Kalten Krieges, dem Aufkommen neuer Akteure, der<br />

asymmetrischen Kriegsführung und zuletzt der Möglichkeiten<br />

und Etablierung des Cyberwars.<br />

Zuletzt wurde im Jahr 2011 eine solche Reform der<br />

Kommandostrukturen der NATO beschlossen. Im Zuge<br />

dessen wurden auch haushalterische Änderungen vorge-<br />

Dass wir überhaupt von dieser Regelung betroffen<br />

sind, verdanken wir dem Umstand, dass SHAPE, wie<br />

die englische Abkürzung des europäischen NATO-Kommandos<br />

lautet, in der Bundesrepublik drei Kommandobehördeneinrichtungen<br />

betreibt: das Fernmeldebataillon<br />

der NATO CIS Group in Wesel, das Combined Air Operations<br />

Centre in Uedem und natürlich das Hauptquartier<br />

des Allied Air Command in Ramstein. Darauf können<br />

wir stolz sein; denn als Gastgebernation für unser Verteidigungsbündnis<br />

zu dienen, hat wichtige politische und<br />

militärische Synergieeffekte.<br />

Es liegen daher gute Gründe für die Beschließung<br />

dieses Gesetzes vor: die Beteiligung an der finanziellen<br />

Verantwortlichkeit der NATO Einrichtungen als<br />

Gastgebernation, die Würdigung der Standortwahl der<br />

Einrichtungen in Deutschland und natürlich die daraus<br />

resultierende faktische finanzielle Entlastung der Bundesrepublik.<br />

Karin Strenz (CDU/CSU): Stettin in Polen, Lille in<br />

Frankreich, Neapel in Italien und auch Wesel am Rhein –<br />

was haben diese Städte gemeinsam? An jedem dieser<br />

Orte befinden sich internationale Liegenschaften der<br />

NATO. Die NATO hat, wie wir wissen, derzeit 28 Mitgliedsländer<br />

auf drei verschiedenen Kontinenten. Dementsprechend<br />

viele Hauptquartiere und Liegenschaften<br />

müssen jedes Jahr umgebaut bzw. renoviert werden;<br />

dementsprechend viele neue Gebäude müssen errichtet<br />

werden. Das Abkommen vom 13. März 1967 zwischen<br />

Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />

Mächte in Europa hat bisher bestimmt: Die NATO<br />

trägt alleine die regelmäßig anfallenden Kosten für NA-<br />

TO-Hauptquartiere auf deutschem Gebiet.<br />

(D)

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