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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23065<br />

(A)<br />

(B)<br />

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen<br />

greifen wir einen sinnvollen Vorschlag des Bundesrates<br />

auf. Alle Bekanntmachungen und Veröffentlichungen,<br />

die das Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz betreffen,<br />

werden nicht nur im Bundesanzeiger, sondern auch im<br />

Verkehrsblatt veröffentlicht. Die betroffenen Schiffseigner,<br />

Reedereien, Makler und Kapitäne haben das Verkehrsblatt<br />

ohnehin auf dem Schirm. Es handelt sich damit<br />

um eine praxisnahe Ergänzung des Gesetzentwurfes.<br />

Außerdem weisen wir der Berufsgenossenschaft<br />

Verkehr zusätzliche Aufgaben beim Abwracken von<br />

Seeschiffen zu. Die BG Verkehr soll zukünftig Besichtigungen<br />

durchführen und Zeugnisse ausstellen bzw. verlängern.<br />

Das ist eine wichtige Vorbereitung für die noch<br />

ausstehende Ratifizierung des Übereinkommens von<br />

Hongkong über das umweltfreundliche Recycling von<br />

Schiffen. Gleichzeitig setzen wir eine europarechtliche<br />

Vorgabe um.<br />

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Mosaiksteinchen<br />

eines größeren Bildes: Die Koalition steht zur maritimen<br />

Branche. Wir stellen uns den vielen Aufgaben und<br />

Herausforderungen, um die maritime Wirtschaft durch<br />

unruhige See zu begleiten; denn wir wissen um ihre Bedeutung<br />

für unser Land. Und eines möchte ich noch einmal<br />

betonen: Auch in Zukunft findet die maritime Branche<br />

bei der Union immer ein offenes Ohr!<br />

Im Ausschuss haben wir uns einstimmig für dieses<br />

Gesetz ausgesprochen. Ich bitte Sie auch heute um breite<br />

Unterstützung für dieses Vorhaben.<br />

Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Wir beraten heute<br />

den Regierungsentwurf eines Gesetzes über das Verfahren<br />

für die elektronische Abgabe von Meldungen für<br />

Schiffe im Seeverkehr. In Zukunft erfolgt diese Abgabe<br />

von Meldungen über das Zentrale Meldeportal des Bundes.<br />

Gleichzeitig wird das Gesetz zur Durchführung der<br />

Internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV-Durchführungsgesetz,<br />

neu gefasst. Dieses regelt Verpflichtungen<br />

zur elektronischen Abgabe der Seegesundheitserklärung.<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die<br />

europäische Richtlinie 2010/65/EU vom 20. Oktober<br />

2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen<br />

in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten<br />

um. Es war dringend notwendig, dass wir auch in<br />

Deutschland die gesetzliche Grundlage für die elektronische<br />

Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr<br />

schaffen. Nach der EU-Richtlinie sollten zum 1. Juni<br />

2015 Meldungen in der Schifffahrt nur noch auf elektronischem<br />

Weg akzeptiert werden. Bisher wurden Meldungen<br />

in der Seeschifffahrt an mehrere Behörden einzeln<br />

gemeldet. Das war umständlich und ineffizient. Mit dem<br />

Zentralen Meldeportal erreichen wir eine erhebliche Vereinfachung<br />

des innereuropäischen Warenverkehrs und<br />

verbessern das Meldewesen für die Seeschifffahrt. Dies<br />

erhöht zusätzlich die Konkurrenzfähigkeit in Hinblick<br />

auf die europäischen Nachbarstaaten. Es ermöglicht der<br />

Wirtschaft, Meldungen in der Seeschifffahrt über ein modernes<br />

einzelnes zentrales Meldeportal abzugeben. Dies<br />

führt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der<br />

Arbeitsvorgänge. Besonders in Zeiten der Digitalisierung<br />

ist das unabdingbar!<br />

Das Zentrale Meldeportal nimmt alle Meldungen entgegen<br />

und leitet sie an die zuständigen datenverarbeitenden<br />

Stellen weiter. Damit dient es als Eingangsschnittstelle,<br />

das Meldungen automatisiert an verschiedene<br />

Empfängerbehörden wie Bundes- und Landesbehörden<br />

weiterleitet.<br />

In Deutschland hat das neue System bereits am 27. Mai<br />

2015 seine Arbeit aufgenommen. Mit dem vorliegenden<br />

Gesetz schaffen wir nun endlich auch die gesetzlichen<br />

Grundlagen. Die Zielsetzung ist klar: Die zusätzlichen<br />

Regelungen sind notwendig, um Daten rechtssicher und<br />

geschützt weiterleiten zu können. Das Gesetz regelt das<br />

Verfahren der elektronischen Abgabe von Meldungen für<br />

Schiffe beim Einlaufen in Häfen. Darüber hinaus wird<br />

über das Zentrale Meldeportal der Aufenthalt in und/oder<br />

das Auslaufen aus deutschen Gewässern oder Seehäfen<br />

sowie das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals geregelt.<br />

Gleichzeitig mit diesem Gesetz wird das IGV-Durchführungsgesetz<br />

geändert, welches die Angabe von<br />

Gesundheitserklärungen regelt. Die Neufassung des<br />

Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften<br />

regelt nun die Verpflichtungen zur elektronischen<br />

Abgabe der Seegesundheitserklärung. Insbesondere<br />

aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dieses<br />

Gesetz notwendig. Das ist deshalb sinnvoll und zielführend,<br />

da wir bei Fragen zur Gesundheit eine hohe Sensibilität<br />

und Vertraulichkeit benötigen.<br />

Abschließend kann man sagen, dass wir mit dem vorliegenden<br />

Gesetz unserer Verpflichtung als Mitgliedstaat<br />

nachkommen, die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 umzusetzen.<br />

Nachdem die technische Umsetzung bereits<br />

2015 vollzogen wurde, wird hiermit die ergänzende Ermächtigung<br />

zur Datendurchleitung aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen in Form eines Gesetzes erteilt.<br />

Wir begrüßen, dass der Bund eine Koordinierungsstelle<br />

im Bundesverkehrsministerium schafft, die datenschutzrechtlich<br />

das Zentrale Meldeportal betreibt.<br />

Die Einrichtung des Zentralen Meldeportals verursacht<br />

jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 241 027 Euro.<br />

Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell<br />

im Haushalt des Verkehrsetats ausgeglichen.<br />

Das Zentrale Meldeportal ist ein weiterer zentraler<br />

Schritt im Zeitalter der Digitalisierung, der dringend notwendig<br />

war. Besonders im Hinblick auf die Gefahr von<br />

Cyberkriminalität ist die gesetzliche Grundlage für Datenschutz<br />

und den Schutz der Persönlichkeitsrechte im<br />

Seeverkehr von entscheidender Bedeutung.<br />

Herbert Behrens (DIE LINKE): An dem vorliegenden<br />

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat auch die<br />

Fraktion Die Linke wenig auszusetzen; denn damit wird<br />

nur die Richtlinie 2010/65/EU des Europaparlaments<br />

und des Europäischen Rates vom 20. Oktober 2010 über<br />

Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und<br />

Auslaufen aus EU-Häfen in nationales Recht umgesetzt.<br />

Das Ziel dabei ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen<br />

Schiffsverkehrs.<br />

(C)<br />

(D)

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