Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23065<br />
(A)<br />
(B)<br />
Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen<br />
greifen wir einen sinnvollen Vorschlag des Bundesrates<br />
auf. Alle Bekanntmachungen und Veröffentlichungen,<br />
die das Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz betreffen,<br />
werden nicht nur im Bundesanzeiger, sondern auch im<br />
Verkehrsblatt veröffentlicht. Die betroffenen Schiffseigner,<br />
Reedereien, Makler und Kapitäne haben das Verkehrsblatt<br />
ohnehin auf dem Schirm. Es handelt sich damit<br />
um eine praxisnahe Ergänzung des Gesetzentwurfes.<br />
Außerdem weisen wir der Berufsgenossenschaft<br />
Verkehr zusätzliche Aufgaben beim Abwracken von<br />
Seeschiffen zu. Die BG Verkehr soll zukünftig Besichtigungen<br />
durchführen und Zeugnisse ausstellen bzw. verlängern.<br />
Das ist eine wichtige Vorbereitung für die noch<br />
ausstehende Ratifizierung des Übereinkommens von<br />
Hongkong über das umweltfreundliche Recycling von<br />
Schiffen. Gleichzeitig setzen wir eine europarechtliche<br />
Vorgabe um.<br />
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Mosaiksteinchen<br />
eines größeren Bildes: Die Koalition steht zur maritimen<br />
Branche. Wir stellen uns den vielen Aufgaben und<br />
Herausforderungen, um die maritime Wirtschaft durch<br />
unruhige See zu begleiten; denn wir wissen um ihre Bedeutung<br />
für unser Land. Und eines möchte ich noch einmal<br />
betonen: Auch in Zukunft findet die maritime Branche<br />
bei der Union immer ein offenes Ohr!<br />
Im Ausschuss haben wir uns einstimmig für dieses<br />
Gesetz ausgesprochen. Ich bitte Sie auch heute um breite<br />
Unterstützung für dieses Vorhaben.<br />
Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Wir beraten heute<br />
den Regierungsentwurf eines Gesetzes über das Verfahren<br />
für die elektronische Abgabe von Meldungen für<br />
Schiffe im Seeverkehr. In Zukunft erfolgt diese Abgabe<br />
von Meldungen über das Zentrale Meldeportal des Bundes.<br />
Gleichzeitig wird das Gesetz zur Durchführung der<br />
Internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV-Durchführungsgesetz,<br />
neu gefasst. Dieses regelt Verpflichtungen<br />
zur elektronischen Abgabe der Seegesundheitserklärung.<br />
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die<br />
europäische Richtlinie 2010/65/EU vom 20. Oktober<br />
2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen<br />
in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten<br />
um. Es war dringend notwendig, dass wir auch in<br />
Deutschland die gesetzliche Grundlage für die elektronische<br />
Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr<br />
schaffen. Nach der EU-Richtlinie sollten zum 1. Juni<br />
2015 Meldungen in der Schifffahrt nur noch auf elektronischem<br />
Weg akzeptiert werden. Bisher wurden Meldungen<br />
in der Seeschifffahrt an mehrere Behörden einzeln<br />
gemeldet. Das war umständlich und ineffizient. Mit dem<br />
Zentralen Meldeportal erreichen wir eine erhebliche Vereinfachung<br />
des innereuropäischen Warenverkehrs und<br />
verbessern das Meldewesen für die Seeschifffahrt. Dies<br />
erhöht zusätzlich die Konkurrenzfähigkeit in Hinblick<br />
auf die europäischen Nachbarstaaten. Es ermöglicht der<br />
Wirtschaft, Meldungen in der Seeschifffahrt über ein modernes<br />
einzelnes zentrales Meldeportal abzugeben. Dies<br />
führt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der<br />
Arbeitsvorgänge. Besonders in Zeiten der Digitalisierung<br />
ist das unabdingbar!<br />
Das Zentrale Meldeportal nimmt alle Meldungen entgegen<br />
und leitet sie an die zuständigen datenverarbeitenden<br />
Stellen weiter. Damit dient es als Eingangsschnittstelle,<br />
das Meldungen automatisiert an verschiedene<br />
Empfängerbehörden wie Bundes- und Landesbehörden<br />
weiterleitet.<br />
In Deutschland hat das neue System bereits am 27. Mai<br />
2015 seine Arbeit aufgenommen. Mit dem vorliegenden<br />
Gesetz schaffen wir nun endlich auch die gesetzlichen<br />
Grundlagen. Die Zielsetzung ist klar: Die zusätzlichen<br />
Regelungen sind notwendig, um Daten rechtssicher und<br />
geschützt weiterleiten zu können. Das Gesetz regelt das<br />
Verfahren der elektronischen Abgabe von Meldungen für<br />
Schiffe beim Einlaufen in Häfen. Darüber hinaus wird<br />
über das Zentrale Meldeportal der Aufenthalt in und/oder<br />
das Auslaufen aus deutschen Gewässern oder Seehäfen<br />
sowie das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals geregelt.<br />
Gleichzeitig mit diesem Gesetz wird das IGV-Durchführungsgesetz<br />
geändert, welches die Angabe von<br />
Gesundheitserklärungen regelt. Die Neufassung des<br />
Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften<br />
regelt nun die Verpflichtungen zur elektronischen<br />
Abgabe der Seegesundheitserklärung. Insbesondere<br />
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dieses<br />
Gesetz notwendig. Das ist deshalb sinnvoll und zielführend,<br />
da wir bei Fragen zur Gesundheit eine hohe Sensibilität<br />
und Vertraulichkeit benötigen.<br />
Abschließend kann man sagen, dass wir mit dem vorliegenden<br />
Gesetz unserer Verpflichtung als Mitgliedstaat<br />
nachkommen, die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 umzusetzen.<br />
Nachdem die technische Umsetzung bereits<br />
2015 vollzogen wurde, wird hiermit die ergänzende Ermächtigung<br />
zur Datendurchleitung aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen in Form eines Gesetzes erteilt.<br />
Wir begrüßen, dass der Bund eine Koordinierungsstelle<br />
im Bundesverkehrsministerium schafft, die datenschutzrechtlich<br />
das Zentrale Meldeportal betreibt.<br />
Die Einrichtung des Zentralen Meldeportals verursacht<br />
jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 241 027 Euro.<br />
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell<br />
im Haushalt des Verkehrsetats ausgeglichen.<br />
Das Zentrale Meldeportal ist ein weiterer zentraler<br />
Schritt im Zeitalter der Digitalisierung, der dringend notwendig<br />
war. Besonders im Hinblick auf die Gefahr von<br />
Cyberkriminalität ist die gesetzliche Grundlage für Datenschutz<br />
und den Schutz der Persönlichkeitsrechte im<br />
Seeverkehr von entscheidender Bedeutung.<br />
Herbert Behrens (DIE LINKE): An dem vorliegenden<br />
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat auch die<br />
Fraktion Die Linke wenig auszusetzen; denn damit wird<br />
nur die Richtlinie 2010/65/EU des Europaparlaments<br />
und des Europäischen Rates vom 20. Oktober 2010 über<br />
Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und<br />
Auslaufen aus EU-Häfen in nationales Recht umgesetzt.<br />
Das Ziel dabei ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen<br />
Schiffsverkehrs.<br />
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(D)