01.04.2017 Aufrufe

Deutscher Bundestag

2nCLeRm

2nCLeRm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

23052<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

(A)<br />

Besonders hervorheben möchte ich noch drei weitere<br />

Erneuerungen, welche aus der Arbeit im Ausschuss für<br />

Verkehr und digitale Infrastruktur resultieren:<br />

ger, welche weiterhin die am stärksten unfallgefährdete<br />

Gruppe aller Verkehrsteilnehmer darstellen. Dagegen<br />

wollen wir mit diesem Gesetz etwas tun.<br />

(C)<br />

(B)<br />

Erstens. Die nicht erforderliche Übergangsfrist im<br />

§ 69 Fahrschullehrgesetz für Kooperationen und Zweigstellen<br />

aus dem ersten Entwurf des Fahrlehrergesetzes<br />

konnte gestrichen werde; denn die Fahrschulunternehmen<br />

sind schon jetzt bereit, die Erneuerungen umzusetzen.<br />

Es bedurfte folglich keinerlei Übergangsfrist für<br />

diese Regelung.<br />

Zweitens. Die seit Jahren bestehende Beschränkung<br />

auf drei Zweigstellen, welche mit dazu beigetragen hat,<br />

dass das Fahrschulgewerbe kleinstbetrieblich strukturiert<br />

ist, ist nicht mehr länger als zeitgemäß anzusehen. Die<br />

Anzahl künftig möglicher Zweigstellen wird auf zehn<br />

Zweigstellen angehoben. Einerseits wird damit dem<br />

auch wirtschaftlichen Wunsch nach größeren Unternehmenseinheiten<br />

Rechnung getragen. Anderseits zeigt die<br />

Beibehaltung der gesetzlichen Beschränkung und keine<br />

grenzenlose Lockerung der Zweistellenanzahl, dass die<br />

Inhaber einer Fahrschulerlaubnis bzw. die verantwortliche<br />

Leitung von Ausbildungsfahrschulen die im Fahrlehrergesetz<br />

festgelegten Pflichten in Bezug zur Ausbildung<br />

der Fahrschüler nach den Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung<br />

und zur Überwachung der Ausbildung<br />

ausreichend nachkommen können. Dies ist gerade wegen<br />

der hohen Bedeutung einer ordnungsgemäßen Ausbildung<br />

der Fahrschüler für die Verkehrssicherheit und für<br />

die Unfallbekämpfung als sachgerecht zu sehen.<br />

Die Anhebung der Zahl möglicher Zweigstellen ist<br />

allein mit Blick auf die heute bestehenden Möglichkeiten<br />

der modernen Kommunikation und Unternehmensführung<br />

geboten. Sie ist im ersten Schritt mit einer Beschränkung<br />

auf zehn Zweigstellen, was einer spürbaren,<br />

aber gleichwohl noch maßvollen Steigerung entspricht,<br />

auch ausreichend. Damit wird allen Fahrschulen, die sich<br />

an die gesetzlich vorgegebene Zweigstellenbeschränkung<br />

gehalten haben, unter Beibehaltung des Lehrauftrags<br />

ein fließender Übergang von der kleinstgewerblichen<br />

Struktur zu anderen Unternehmensstrukturen und<br />

anderen Formen der Zusammenarbeit, wie den neu geschaffenen<br />

Kooperationen, erleichtert. Umgekehrt werden<br />

Unternehmen, die wachsen wollen und können, nicht<br />

darin behindert.<br />

Drittens. Die Arbeitszeitbegrenzung des praktischen<br />

Unterrichts wurde auf 495 Minuten begrenzt. Diese Regelung<br />

gilt für den angestellten Fahrlehrer wie auch für<br />

den selbstständigen Fahrlehrer. Dies ist sehr im Sinne der<br />

Verkehrssicherheit.<br />

Damit kommen wir zu einem Punkt, der mir sehr am<br />

Herzen liegt: Die Verkehrssicherheit. Der aktuelle Unfallverhütungsbericht<br />

macht wieder einmal deutlich, dass<br />

wir immer mehr Mittel einsetzen müssen, um die Zahl<br />

der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr weiter<br />

zu reduzieren. Das größte Unfallrisiko bleibt laut diesem<br />

Bericht in unserem Straßenverkehr der Faktor Mensch.<br />

Diesem Faktor können wir mit einem verbesserten Fahrschullehrerwesen<br />

entgegenwirken. Gut qualifizierte<br />

Fahrlehrer produzieren auch gut qualifizierte Fahranfänger.<br />

Bedauerlicherweise sind es gerade die Fahranfän-<br />

Bitte stimmen Sie mit Freude für diesen Gesetzesentwurf<br />

und unseren Änderungsantrag; denn dies dient der<br />

Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Fahrschulbranchen<br />

in Deutschland.<br />

Stefan Zierke (SPD): Zuerst möchte ich drei Stichworte<br />

nennen, von denen man sagen kann, dass sie im<br />

Jahre 1969 – im Jahr der Verabschiedung des Fahrlehrergesetzes<br />

in seiner ursprünglichen Version – wohl wie<br />

eine Zukunftsvision geklungen haben müssen: automatisiertes<br />

Fahren, selbstfahrende Autos und Elektromobilität.<br />

Nun reformieren wir mit dem heute zu verabschiedenden<br />

Fahrlehrergesetz und der entsprechenden Verordnung<br />

weder das automatisierte Fahren noch die E-Mobilität.<br />

Dafür haben wir parallel laufende Gesetzesvorhaben<br />

bzw. Förderprogramme. Aber ich möchte mit diesen<br />

Stichworten verdeutlichen, dass die Mobilitätsbranche<br />

durch viele technische Neuerungen und eine hohe Innovationsrate<br />

gekennzeichnet ist. Von vielem, was uns heute<br />

alltäglich erscheint, konnte vor etwa 50 Jahren noch<br />

keine Rede sein. Autos von früher sind nicht mit denen<br />

von heute zu vergleichen.<br />

Ebenso hat sich die pädagogische Wissensvermittlung<br />

sowohl in der Ausbildung als auch in der praktischen Anwendung<br />

weiterentwickelt. So ging es früher, ob in Schule,<br />

Ausbildung, Universität oder Fahrschule, verstärkt<br />

um Wissensvermittlung, oft auch als Frontalunterricht<br />

für Schüler oder Auszubildende. Heute rückt das Thema<br />

Kompetenzen in den Vordergrund. Das „Lernen lernen“<br />

ist hier zum geflügelten Wort geworden.<br />

Auch vor der Ausbildung der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen<br />

haben technische Innovationen und veränderte<br />

Ansprüche an pädagogische Konzepte nicht haltgemacht.<br />

Und da im Fahrlehrergesetz über die Jahre Reformbedarf<br />

in den gerade kurz skizzierten Bereichen entstanden ist,<br />

haben sich die Koalitionsfraktionen diesem Thema auch<br />

im Koalitionsvertrag von 2013 gewidmet, zwar nur in<br />

einem kleinen Satz, aber dieser Satz führt nun zu der notwendigen<br />

Reform, über die wir heute abstimmen werden.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium, mit den<br />

Fahrschulverbänden und nicht zuletzt mit dem Koalitionspartner<br />

haben wir über einen langen Zeitraum in sehr<br />

guter und sachlicher Art und Weise einen Gesetzestext<br />

zusammengebracht. Wir als SPD-Fraktion haben schon<br />

allein zwei Runde Tische mit Fahrlehrerverbänden und<br />

einzelnen Fahrschulen organisiert, ganz abgesehen von<br />

den vielen Hintergrund- und Expertengesprächen. Das<br />

Gesetz, das nun als Entwurf vorliegt, und der von unserer<br />

Fraktion und der CDU/CSU eingebrachte Änderungsantrag<br />

enthalten natürlich Kompromisse. In seiner<br />

Gänze wird aber das eingelöst, was SPD und CDU/CSU<br />

in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, und auch<br />

vieles von dem, was aus der Fahrschulbranche im Gesetzgebungsverfahren<br />

an uns herangetragen wurde.<br />

(D)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!