Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
(A)<br />
Besonders hervorheben möchte ich noch drei weitere<br />
Erneuerungen, welche aus der Arbeit im Ausschuss für<br />
Verkehr und digitale Infrastruktur resultieren:<br />
ger, welche weiterhin die am stärksten unfallgefährdete<br />
Gruppe aller Verkehrsteilnehmer darstellen. Dagegen<br />
wollen wir mit diesem Gesetz etwas tun.<br />
(C)<br />
(B)<br />
Erstens. Die nicht erforderliche Übergangsfrist im<br />
§ 69 Fahrschullehrgesetz für Kooperationen und Zweigstellen<br />
aus dem ersten Entwurf des Fahrlehrergesetzes<br />
konnte gestrichen werde; denn die Fahrschulunternehmen<br />
sind schon jetzt bereit, die Erneuerungen umzusetzen.<br />
Es bedurfte folglich keinerlei Übergangsfrist für<br />
diese Regelung.<br />
Zweitens. Die seit Jahren bestehende Beschränkung<br />
auf drei Zweigstellen, welche mit dazu beigetragen hat,<br />
dass das Fahrschulgewerbe kleinstbetrieblich strukturiert<br />
ist, ist nicht mehr länger als zeitgemäß anzusehen. Die<br />
Anzahl künftig möglicher Zweigstellen wird auf zehn<br />
Zweigstellen angehoben. Einerseits wird damit dem<br />
auch wirtschaftlichen Wunsch nach größeren Unternehmenseinheiten<br />
Rechnung getragen. Anderseits zeigt die<br />
Beibehaltung der gesetzlichen Beschränkung und keine<br />
grenzenlose Lockerung der Zweistellenanzahl, dass die<br />
Inhaber einer Fahrschulerlaubnis bzw. die verantwortliche<br />
Leitung von Ausbildungsfahrschulen die im Fahrlehrergesetz<br />
festgelegten Pflichten in Bezug zur Ausbildung<br />
der Fahrschüler nach den Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung<br />
und zur Überwachung der Ausbildung<br />
ausreichend nachkommen können. Dies ist gerade wegen<br />
der hohen Bedeutung einer ordnungsgemäßen Ausbildung<br />
der Fahrschüler für die Verkehrssicherheit und für<br />
die Unfallbekämpfung als sachgerecht zu sehen.<br />
Die Anhebung der Zahl möglicher Zweigstellen ist<br />
allein mit Blick auf die heute bestehenden Möglichkeiten<br />
der modernen Kommunikation und Unternehmensführung<br />
geboten. Sie ist im ersten Schritt mit einer Beschränkung<br />
auf zehn Zweigstellen, was einer spürbaren,<br />
aber gleichwohl noch maßvollen Steigerung entspricht,<br />
auch ausreichend. Damit wird allen Fahrschulen, die sich<br />
an die gesetzlich vorgegebene Zweigstellenbeschränkung<br />
gehalten haben, unter Beibehaltung des Lehrauftrags<br />
ein fließender Übergang von der kleinstgewerblichen<br />
Struktur zu anderen Unternehmensstrukturen und<br />
anderen Formen der Zusammenarbeit, wie den neu geschaffenen<br />
Kooperationen, erleichtert. Umgekehrt werden<br />
Unternehmen, die wachsen wollen und können, nicht<br />
darin behindert.<br />
Drittens. Die Arbeitszeitbegrenzung des praktischen<br />
Unterrichts wurde auf 495 Minuten begrenzt. Diese Regelung<br />
gilt für den angestellten Fahrlehrer wie auch für<br />
den selbstständigen Fahrlehrer. Dies ist sehr im Sinne der<br />
Verkehrssicherheit.<br />
Damit kommen wir zu einem Punkt, der mir sehr am<br />
Herzen liegt: Die Verkehrssicherheit. Der aktuelle Unfallverhütungsbericht<br />
macht wieder einmal deutlich, dass<br />
wir immer mehr Mittel einsetzen müssen, um die Zahl<br />
der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr weiter<br />
zu reduzieren. Das größte Unfallrisiko bleibt laut diesem<br />
Bericht in unserem Straßenverkehr der Faktor Mensch.<br />
Diesem Faktor können wir mit einem verbesserten Fahrschullehrerwesen<br />
entgegenwirken. Gut qualifizierte<br />
Fahrlehrer produzieren auch gut qualifizierte Fahranfänger.<br />
Bedauerlicherweise sind es gerade die Fahranfän-<br />
Bitte stimmen Sie mit Freude für diesen Gesetzesentwurf<br />
und unseren Änderungsantrag; denn dies dient der<br />
Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Fahrschulbranchen<br />
in Deutschland.<br />
Stefan Zierke (SPD): Zuerst möchte ich drei Stichworte<br />
nennen, von denen man sagen kann, dass sie im<br />
Jahre 1969 – im Jahr der Verabschiedung des Fahrlehrergesetzes<br />
in seiner ursprünglichen Version – wohl wie<br />
eine Zukunftsvision geklungen haben müssen: automatisiertes<br />
Fahren, selbstfahrende Autos und Elektromobilität.<br />
Nun reformieren wir mit dem heute zu verabschiedenden<br />
Fahrlehrergesetz und der entsprechenden Verordnung<br />
weder das automatisierte Fahren noch die E-Mobilität.<br />
Dafür haben wir parallel laufende Gesetzesvorhaben<br />
bzw. Förderprogramme. Aber ich möchte mit diesen<br />
Stichworten verdeutlichen, dass die Mobilitätsbranche<br />
durch viele technische Neuerungen und eine hohe Innovationsrate<br />
gekennzeichnet ist. Von vielem, was uns heute<br />
alltäglich erscheint, konnte vor etwa 50 Jahren noch<br />
keine Rede sein. Autos von früher sind nicht mit denen<br />
von heute zu vergleichen.<br />
Ebenso hat sich die pädagogische Wissensvermittlung<br />
sowohl in der Ausbildung als auch in der praktischen Anwendung<br />
weiterentwickelt. So ging es früher, ob in Schule,<br />
Ausbildung, Universität oder Fahrschule, verstärkt<br />
um Wissensvermittlung, oft auch als Frontalunterricht<br />
für Schüler oder Auszubildende. Heute rückt das Thema<br />
Kompetenzen in den Vordergrund. Das „Lernen lernen“<br />
ist hier zum geflügelten Wort geworden.<br />
Auch vor der Ausbildung der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen<br />
haben technische Innovationen und veränderte<br />
Ansprüche an pädagogische Konzepte nicht haltgemacht.<br />
Und da im Fahrlehrergesetz über die Jahre Reformbedarf<br />
in den gerade kurz skizzierten Bereichen entstanden ist,<br />
haben sich die Koalitionsfraktionen diesem Thema auch<br />
im Koalitionsvertrag von 2013 gewidmet, zwar nur in<br />
einem kleinen Satz, aber dieser Satz führt nun zu der notwendigen<br />
Reform, über die wir heute abstimmen werden.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium, mit den<br />
Fahrschulverbänden und nicht zuletzt mit dem Koalitionspartner<br />
haben wir über einen langen Zeitraum in sehr<br />
guter und sachlicher Art und Weise einen Gesetzestext<br />
zusammengebracht. Wir als SPD-Fraktion haben schon<br />
allein zwei Runde Tische mit Fahrlehrerverbänden und<br />
einzelnen Fahrschulen organisiert, ganz abgesehen von<br />
den vielen Hintergrund- und Expertengesprächen. Das<br />
Gesetz, das nun als Entwurf vorliegt, und der von unserer<br />
Fraktion und der CDU/CSU eingebrachte Änderungsantrag<br />
enthalten natürlich Kompromisse. In seiner<br />
Gänze wird aber das eingelöst, was SPD und CDU/CSU<br />
in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, und auch<br />
vieles von dem, was aus der Fahrschulbranche im Gesetzgebungsverfahren<br />
an uns herangetragen wurde.<br />
(D)