Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
Dirk Heidenblut<br />
(A)<br />
Aber wir werden den Verbraucherschutz, auch bezogen<br />
auf Onlineportale, selbstverständlich weiterhin hoch<br />
schätzen und aufrechterhalten.<br />
Wenn jetzt alle die Plätze eingenommen haben, eröffne<br />
ich die Aussprache. – Das Wort hat Herr Bundesminister<br />
Dobrindt für die Bundesregierung.<br />
(C)<br />
(B)<br />
Danke schön.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:<br />
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte.<br />
Tagesordnungspunkt 17 a. Interfraktionell wird die<br />
Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/11416 an<br />
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.<br />
Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das<br />
ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.<br />
Tagesordnungspunkt 17 b. Wir kommen zur Beschlussempfehlung<br />
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz<br />
zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/<br />
Die Grünen mit dem Titel „Mehr Transparenz und Klarheit<br />
bei Buchungs- und Vergleichsportalen schaffen“.<br />
Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung<br />
auf Drucksache 18/11471, den Antrag der Fraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/10043 abzulehnen.<br />
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –<br />
Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Das ist die<br />
Opposition. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die<br />
Beschlussempfehlung angenommen.<br />
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 18 a und 18 b auf:<br />
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung<br />
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes<br />
zur Bevorrechtigung des Carsharing<br />
(Carsharinggesetz – CsgG)<br />
Drucksache 18/11285<br />
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses<br />
für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />
(15. Ausschuss)<br />
Drucksache 18/11770<br />
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts<br />
des Ausschusses für Verkehr und digitale<br />
Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der<br />
Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn<br />
(Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter<br />
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN<br />
Intelligente Mobilität fördern – Rechtssichere<br />
Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen<br />
schaffen<br />
Drucksachen 18/7652, 18/11770<br />
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für<br />
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Hier höre ich<br />
keinen Widerspruch von Ihnen. Dann ist das so beschlossen.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />
der SPD)<br />
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr<br />
und digitale Infrastruktur:<br />
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und<br />
Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir nutzen die<br />
Stärken der Sharing Economy und bringen die intelligente<br />
Mobilität in unsere Städte und Regionen. Mit unserem<br />
Gesetz fördern wir den Trend zum Teilen und nutzen die<br />
enormen Potenziale des Carsharing für noch mehr individuelle<br />
Mobilität. Was wir derzeit erleben, ist mit Sicherheit<br />
die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung<br />
des Automobils. Dazu gehören die Elektromobilität, das<br />
automatisierte Fahren und die vernetzten Verkehre.<br />
Shared Mobility ist heute ja längst keine Vision mehr,<br />
sondern sie ist spätestens mit dem Siegeszug von Smartphones<br />
und Apps voll in der Mitte der Gesellschaft angekommen.<br />
Immer mehr Menschen wollen den Komfort<br />
der individuellen Mobilität durch das Auto, aber ohne<br />
selber eines zu besitzen. Die Potenziale dieser Entwicklung<br />
sind enorm. Carsharing bringt mehr Mobilität bei<br />
weniger Emissionen und kann – das zeigen alle Studien –<br />
den CO 2 -Ausstoß erheblich reduzieren. Ein Carsharingfahrzeug<br />
kann bis zu 20 private Pkws ersetzen und macht<br />
100 Meter Parkplätze am Straßenrand frei.<br />
Es gibt auch eine Reihe von neuen Geschäftsmodellen,<br />
die damit verbunden sind. Deutschland geht hier<br />
seit langem voran. Wir sind heute schon Europameister<br />
im Carsharing. Mehr als die Hälfte aller Carsharingnutzer<br />
und mehr als die Hälfte der Carsharingautos fahren<br />
in Deutschland. Dabei gibt es immer noch ein enormes<br />
Wachstum. Im Jahre 2011 gab es 50 000 Nutzer von<br />
Carsharingautos in Deutschland. Heute sind es mehr als<br />
1,7 Millionen. Allein im letzten Jahr ist die Zahl der Nutzer<br />
noch einmal um 36 Prozent gestiegen, und die Zahl<br />
der am Carsharing teilnehmenden Städte und Gemeinden<br />
ist um weitere 60 gewachsen. Wir wollen, dass diese Dynamik<br />
noch weiter ausgebaut wird. Dafür haben wir das<br />
Carsharinggesetz erarbeitet. Dabei geht es um drei zentrale<br />
Punkte.<br />
Erstens. Wir definieren erstmals Carsharing und schaffen<br />
damit die Grundlage für eine Bevorrechtigung. Dabei<br />
beziehen wir alle mit ein, sowohl die stationsgebundenen<br />
als auch die stationsunabhängigen Carsharinganbieter.<br />
Zweitens. Wir machen Parkbevorrechtigungen möglich.<br />
Das heißt, wir schaffen die Grundlage, damit die<br />
Straßenverkehrsbehörden vor Ort Sonderparkplätze für<br />
Carsharingfahrzeuge ausweisen können. Stationsbasierten<br />
Carsharinganbietern geben wir die Möglichkeit, spezielle<br />
reservierte Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten<br />
Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu<br />
verlagern. Durch das Vernetzen der Carsharingangebote<br />
mit dem öffentlichen Personennahverkehr, mit Rad- und<br />
Fußgängerverkehr und vielem mehr schaffen wir auch<br />
lokale Mobilitätshubs.<br />
(D)