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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

(A)<br />

(B)<br />

Umsatz bis maximal 500 000 Euro jährlich und Freiberufler.<br />

Damit ist diese Anhebung eine Vereinfachung für<br />

die mehrheitlich kleinen Unternehmen. Der DIHK geht<br />

von wenigstens 3 Millionen betroffenen Unternehmen<br />

und zusätzlich 15 Millionen Wirtschaftsgütern aus und<br />

beziffert die Entlastung auf sogar rund 385 Millionen<br />

Euro.<br />

Mit den beiden Bürokratieentlastungsgesetzen und<br />

dem neuen Vergaberecht haben wir in dieser Legislaturperiode<br />

den Erfüllungsaufwand für Unternehmen<br />

um 2 Milliarden Euro gesenkt. Das ist erheblich. Hinzu<br />

kommt die One-in-one-out-Regelung, die bereits seit<br />

1. Juli 2015 in Kraft ist und die Bundesregierung dazu<br />

verpflichtet, wenn durch neue Regelungen Belastungen<br />

für die Wirtschaft entstehen, sie an anderer Stelle abzubauen.<br />

Das hat zusätzlichen Druck in die Ministerien<br />

gebracht, die eigenen Regelungen auf das Notwendige<br />

zu beschränken und immer wieder kritisch zu verfolgen.<br />

Ich finde, wir haben mit unseren Maßnahmen zum Abbau<br />

von unnötiger Bürokratie und besserer Rechtsetzung<br />

in dieser Legislaturperiode einen guten Weg eingeschlagen,<br />

der vom kommenden <strong>Bundestag</strong> fortgesetzt werden<br />

muss; denn Abbau von unnötiger Bürokratie und bessere<br />

Rechtsetzung sind und bleiben eine Daueraufgabe von<br />

Regierung und Parlament.<br />

Michael Schlecht (DIE LINKE): Es ist bemerkenswert,<br />

dass die Koalition beim Ersten Bürokratieentlastungsgesetz<br />

noch die ganz große Bühne in der Kerndebattenzeit<br />

des Parlaments gesucht hat und nun mehr das<br />

Thema gleich sehr weit nach hinten gerutscht ist. Offensichtlich<br />

haben Sie auch erkannt, dass das Thema nur begrenzt<br />

begeistern kann.<br />

Ich will es kurz halten: Ich hatte Ihnen, den Damen<br />

und Herren der Regierungsparteien, beim ersten Bürokratieentlastungsgesetz<br />

einen Tipp gegeben, wie sie mit<br />

dem Thema Bürokratieabbau massenhaft Jubelstürme<br />

auslösen könnten. Schaffen Sie das Bürokratiemonster<br />

Hartz IV ab. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-<br />

Haushalts bei der Agentur für Arbeit ist etwa 650 Seiten<br />

dick. Das ist und bleibt Bürokratieunfug.<br />

Jetzt liegt uns also das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz<br />

vor. Und wieder geht es um bürokratische Entlastungen<br />

ausschließlich für Unternehmen. Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer dürfen sich freuen, für alle anderen<br />

bringt dieses Bürokratieentlastungsgesetz wieder nichts.<br />

In den Gesetzesbegründungen nehmen Sie wieder<br />

Bezug auf die sogenannte One-in-one-out-Regelung,<br />

nach der bei einer zusätzlichen bürokratischen Belastung<br />

durch ein neues Gesetz eine zwingende Entlastung für<br />

Unternehmen vorzusehen ist. Mit der One-in-one-out-<br />

Regelung entscheidet nicht mehr Sach- und Fachpolitik<br />

über Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Regelungen, sondern<br />

das Gebot, dass die Kostenbelastung der Unternehmen<br />

nicht durch Regelungstatbestände – auch wenn sie<br />

sinnvoll sind – erhöht werden darf. Das lehnen wir weiterhin<br />

ab. Notwendige soziale oder ökologische Regulierungen<br />

werden so nur künstlich erschwert.<br />

Den meisten einzelnen konkreten Maßnahmen im<br />

vorliegenden Gesetz könnten wir durchaus zustimmen,<br />

allerdings halten wir den Grundansatz des Gesetzes für<br />

falsch. Daher können wir uns hier nur enthalten.<br />

Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN): Bürokratieentlastung – wer von uns fordert dies<br />

nicht, wenn Steuererklärungen ausgefüllt, eine Bestellung<br />

aufgegeben oder ein Anmeldeformular ausgefüllt<br />

werden muss. Auch wenn wir die Sinnhaftigkeit mancher<br />

Information in Zweifel ziehen, so müssen wir aber immer<br />

wieder zugeben: Viele der Informationen sind unabdingbar<br />

für ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben.<br />

Aber spätestens bei zum Beispiel dem Schriftverkehr<br />

zu einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr oder der<br />

Einladung zu einem Gerichtstermin, der Beantragung einer<br />

Zahnbehandlung oder eines neuen Personalausweises<br />

ist man erschrocken, in welch geringem Umfang die modernen<br />

Methoden der digitalen Wirtschaft Einzug in Verwaltungshandeln<br />

gefunden haben. Was im persönlichen<br />

Bereich lästig ist, kostet im Bereich der Unternehmen<br />

aber schlicht Geld und mindert die Wettbewerbsfähigkeit<br />

von Unternehmen.<br />

Damit komme ich zu einem zentralen Vorwurf an die<br />

Regierungsfraktionen gleich vorab: Viel zu gering sind<br />

Ihre Bemühungen, die Chancen für einen substanziellen<br />

Bürokratieabbau durch Digitalisierung zu nutzen. Mir ist<br />

schon klar, dass dies nicht im Vorbeigehen zu erledigen<br />

ist, umso mehr kritisiere ich, dass die Bundesregierung<br />

weder in der Zusammensetzung entsprechender Gremien<br />

noch im Projektmanagement die Herausforderungen<br />

der Digitalisierung angenommen hat. Das hat mindestens<br />

die Dimension des Versagens der Aufsicht beim Berliner<br />

Flughafen BER – mit dem Unterschied, dass das Versagen<br />

der Regierung hier nicht offenkundig, aber Abhilfe<br />

noch weniger in Sicht ist als beim Berliner Flughafen.<br />

So sind wir im Bereich der Digitalisierung bald deutlich<br />

mehr als fünf Jahre hintendran – und das wird zunehmend<br />

ein Wettbewerbsnachteil für Deutschland.<br />

Aber schauen wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf<br />

genauer an. Ja, es ist ja richtig: Bei Bürokratieentlastung<br />

geht es nicht um den ganz großen Wurf. Vielmehr sind<br />

viele kleine Schritte nötig, um bürokratische Belastungen<br />

abzubauen. Mit dieser Perspektive ist zunächst auch das<br />

heute vorliegende Gesetz zu bewerten. So die positive<br />

Feststellung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in<br />

die richtige Richtung und sorgen für punktuelle Erleichterungen.<br />

Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch<br />

zustimmen.<br />

Gleichzeitig müssen wir aber auch massive Kritik anmelden.<br />

Einige Maßnahmen sind definitiv nicht weitführend<br />

genug. Und viele Maßnahmen fehlen gänzlich.<br />

Ich will das gerne näher ausführen:<br />

Wenn wir die Änderungen schon anpacken, dann bitte<br />

schön auch so, dass wir den Rahmen der möglichen Entlastung<br />

auch voll ausschöpfen. Das betrifft vor allem die<br />

Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge. Ich<br />

komme darauf gleich noch mal darauf zurück.<br />

(C)<br />

(D)

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