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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23045<br />

(A)<br />

(B)<br />

hier: Stellungnahme gemäß Protokoll Nr. 2 zum<br />

Vertrag von Lissabon (Grundsätze der<br />

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung)<br />

(Tagesordnungspunkt 26)<br />

Thomas Bareiß (CDU/CSU): Die Europäische Union<br />

hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen<br />

die Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens<br />

40 Prozent reduziert werden, die Energieeffizienz soll<br />

um bis zu 30 Prozent gesteigert werden, und die erneuerbaren<br />

Energien auf einen Mindestanteil von 27 Prozent<br />

am europäischen Stromverbrauch ausgebaut werden.<br />

Diese Ziele machen deutlich: Unsere Energieversorgung<br />

wird sich auch auf europäischer Ebene radikal wandeln.<br />

Volatile erneuerbare Erzeugung wird zunehmen,<br />

konventionelle Kraftwerke kommen weniger zum Einsatz,<br />

Energieeffizienz muss angereizt und Instrumente<br />

zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsund<br />

Wärmesektor müssen entwickelt werden. Uns sind<br />

diese Herausforderungen aus der Umsetzung der deutschen<br />

Energiewende teils gut bekannt.<br />

Mit dem Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“<br />

hat die Europäische Kommission ein umfassendes<br />

und teils komplexes Rechts- und Regelungspaket<br />

vorgelegt, das diese Herausforderungen adressiert. Die<br />

ambitionierten Ziele werden mit einem konkreten regulatorischen<br />

Rahmen für die ganze EU hinterlegt, um so<br />

gemeinsam den Wandel unserer Energieversorgung zu<br />

meistern. Das ist zu begrüßen; denn die Energie- und<br />

Stromversorgung macht an den Staatsgrenzen nicht halt.<br />

Der europäische Energiebinnenmarkt ist eine große<br />

Errungenschaft der Europäischen Union. Eine rein nationale<br />

Energieversorgung ist kaum noch denkbar. Der<br />

gemeinsame Binnenmarkt sichert unsere Energieversorgung<br />

und sorgt für ausreichend Wettbewerb. Das kommt<br />

den Verbrauchern in Form von wirtschaftlichen Energiepreisen<br />

zugute. Diesen Binnenmarkt weiterzuentwickeln,<br />

ist richtig, und sieben Jahre nach Verabschiedung<br />

des dritten Energiebinnenmarktpakets auch notwendig.<br />

Die Grundausrichtung des europäischen Marktdesigns,<br />

die von der Kommission vorgeschlagen wird,<br />

findet sich bereits in unserer energiepolitischen Gesetzgebung<br />

wieder, wie zum Beispiel die freie Preisbildung,<br />

der Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen und die schrittweise<br />

Heranführung der erneuerbaren Energien an den<br />

Markt.<br />

Ebene bisher erfolgreich, auch mit unseren europäischen<br />

Partnern, geregelt werden konnten.<br />

Besonders hervorheben möchte ich die neuen Verfahren<br />

zur Festlegung von Gebotszonen. Deutschland hat<br />

bisher eine Preiszone. Bislang kann diese nur mit unserer<br />

Zustimmung aufgeteilt werden. Zukünftig soll die<br />

EU-Kommission die Entscheidungskompetenz erhalten.<br />

Das geht aus unserer Sicht zu weit. Gerade als Bundespolitiker<br />

ist es unsere Pflicht, zu gewährleisten, dass innerhalb<br />

Deutschlands ähnliche Lebens- und Wettbewerbsbedingungen<br />

herrschen. Eine Aufteilung Deutschlands in<br />

zwei oder mehrere Strompreiszonen würde dies massiv<br />

konterkarieren. In Süddeutschland würden die Strompreise<br />

erheblich steigen. Im Norden würden erhebliche<br />

Überkapazitäten am Strommarkt entstehen. Die Kompetenz<br />

zum Erhalt der Strompreiszonen muss daher in der<br />

Hand der Nationalstaaten bleiben. Nur so gibt es auch<br />

ausreichend Anreize für einen schnellen Netzausbau innerhalb<br />

unseres Landes.<br />

Die primäre Aufgabe der ACER ist es, die Arbeit der<br />

nationalen Energieregulierungsbehörden zu ergänzen<br />

und zu koordinieren. Sie soll bewusst nicht die Arbeit der<br />

nationalen Regulierer übernehmen. Aus unserer Sicht<br />

hat sich die Arbeitsteilung bisher bewährt, und wir halten<br />

es für unangebracht, die Zuständigkeiten von ACER,<br />

teils ohne Zustimmung des Parlaments und des Rats, zu<br />

erweitern. Daher verstoßen bestimmte Regelungen der<br />

ACER-Verordnung klar gegen das Subsidiaritätsprinzip.<br />

Hinzu kommt, dass der Einfluss großer Mitgliedstaaten<br />

innerhalb von ACER geschwächt werden soll. Hervorzuheben<br />

ist das Abstimmungsverfahren. Zwar gilt<br />

bisher auch, dass jedes Mitgliedsland eine Stimme hat.<br />

Aber zukünftig sollen Entscheidungen mit einfacher<br />

Mehrheit getroffen werden. Bisher brauchte man dazu<br />

eine Zweidrittelmehrheit. Notwendig ist daher aus unserer<br />

Sicht eine Stimmgewichtung der Mitgliedstaaten wie<br />

im Rat; große Mitgliedstaaten brauchen ein entsprechendes<br />

Stimmgewicht.<br />

Mit der Subsidiaritätsrüge wollen wir klarmachen,<br />

dass Kompetenzerweiterungen und Verhältnismäßigkeit<br />

bei energiepolitischen Vorhaben der EU gewahrt<br />

bleiben müssen. Das bedeutet nicht, dass wir eine energiepolitische<br />

Weiterentwicklung auf europäischer Ebene<br />

verhindern wollen. Im Gegenteil: Die EU muss den<br />

Binnenmarkt weiter vertiefen. Es bedarf jedoch einer<br />

gemeinsamen europäischen Energiepolitik mit den Nationalstaaten.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Auch die ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit<br />

der Energieregulierungsbehörden, hat seit ihrer Gründung<br />

im Jahre 2009 durchaus gute und wertvolle Arbeit<br />

bei der Koordinierung der nationalen Energieregulierungsbehörden<br />

geleistet.<br />

Problematisch ist jedoch, dass in zwei zentralen<br />

Rechtsakten des Winterpakets – die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung<br />

und die ACER-Verordnung – eine<br />

Fülle von Kompetenzerweiterungen vorgesehen sind, die<br />

nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit<br />

vereinbar sind. Es werden Sachverhalte<br />

auf die europäische Ebene gezogen, die auf nationaler<br />

Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Im vergangenen<br />

November hat die Europäische Kommission umfassende<br />

Legislativvorschläge veröffentlicht, die als „Winterpaket“<br />

unter dem Namen „Saubere Energie für alle Europäer“<br />

bekannt geworden sind. Dieses Paket ist sehr umfassend.<br />

Dabei ist nicht alles in dem Paket falsch; das<br />

auszudrücken, ist nicht die Intention des vorliegenden<br />

Antrags. Aber bei manchen Punkten geht die Europäische<br />

Kommission schlicht zu weit. Sie sind mit essenziellen<br />

EU-Grundprinzipen nicht mehr vereinbar. Bestimmte<br />

Teile des Pakets verstoßen gegen das Prinzip der<br />

Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Daher haben

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