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Deutscher Bundestag

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22918<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

Stephan Kühn (Dresden)<br />

(A)<br />

Wenn es bei Ihrem Gesetz wirklich nicht nur um die<br />

Interessen der Automobilhersteller geht, sondern auch<br />

das Ziel verfolgt wird, automatisiertes Fahren für die<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv zu machen,<br />

sollten Sie von den Koalitionsfraktionen dieses Gesetz<br />

so nicht beschließen. Es reicht nicht, nur in der Begründung<br />

zum Gesetzestext zu formulieren, was der Fahrer<br />

bedenkenlos tun darf, während der Computer das Auto<br />

lenkt. Gesetzesbegründungen binden die Richter nicht.<br />

So schaffen Sie keine Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher. Das muss schon ins Gesetz<br />

selber hineingeschrieben werden.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

sowie bei Abgeordneten der LINKEN)<br />

vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgeschlagen,<br />

könnte den Datenschutz stärken und dafür sorgen,<br />

dass die Daten rechtmäßig übertragen werden. Aber<br />

auch davon liest man im Gesetzentwurf nichts.<br />

Immerhin enthält der Gesetzentwurf einen Passus,<br />

nach dem mit dem Ablauf des Jahres 2019 eine wissenschaftliche<br />

Evaluierung vorgenommen wird. Somit besteht<br />

zumindest die Chance, in der nächsten Legislaturperiode<br />

die handwerklichen Fehler in diesem Gesetz zu<br />

beseitigen und das automatisierte Fahren dann tatsächlich<br />

zum Erfolg zu führen.<br />

Danke.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

(C)<br />

Herr Dobrindt, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfes<br />

und auch heute hier großspurig die Gleichstellung<br />

von Mensch und Computer angekündigt. Warum<br />

gilt dann weiter: „Das Auto lenkt, der Fahrer haftet?“<br />

Wenn die technischen Systeme das Fahrzeug führen,<br />

dann muss die Haftung auch auf die Hersteller übertragen<br />

werden.<br />

Vizepräsident Johannes Singhammer:<br />

Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Steffen<br />

Bilger.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten<br />

der SPD)<br />

(B)<br />

(Kirsten Lühmann [SPD]: Richtig! Das ist<br />

so!)<br />

Automatisiertes Fahren soll die Verkehrssicherheit erhöhen<br />

und Schäden reduzieren. Die Haftungshöchstgrenze<br />

bei Unfällen wird aber von derzeit 5 Millionen Euro<br />

auf 10 Millionen Euro angehoben. Wer zahlt das denn?<br />

Das zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher, und<br />

zwar über höhere Haftpflichtbeiträge.<br />

Nach den Beratungen in den Ausschüssen sind weitere<br />

wichtige Fragen offengeblieben. Der Gesetzentwurf<br />

verlangt von den Fahrzeugführern, die technischen Systeme<br />

jederzeit manuell übersteuern und deaktivieren<br />

zu können. Ist die Möglichkeit der Übersteuerung und<br />

Deaktivierung durch den Fahrer überhaupt in jedem<br />

Fall sinnvoll? Eine Systemübernahme in kritischen<br />

Verkehrssituationen könnte den Fahrer wohl eher überfordern.<br />

Was muss das Auto eigentlich tun, wenn der<br />

Fahrzeugführer die Kontrolle doch nicht so schnell wie<br />

erforderlich übernehmen kann? Muss der Computer den<br />

Warnblinker anschalten und sofort rechts ranfahren und<br />

anhalten? Regelungen, wie das Auto in kritischen Situationen<br />

in einen risikominimierten Zustand versetzt wird,<br />

fehlen in diesem Gesetzentwurf.<br />

Die vorgenommenen Konkretisierungen zum Datenschutz<br />

täuschen darüber hinweg, dass auch weiterhin viel<br />

zu viele Daten zu lange, nämlich mindestens sechs Monate,<br />

gespeichert werden. Ich habe bisher keine Begründung<br />

gehört, warum das erforderlich sein soll.<br />

Ein Unding ist auch, dass viele wichtige Regelungen<br />

zur Speicherung der Daten und zum Schutz der Daten<br />

vor Hackern und Manipulationsversuchen erst später in<br />

einer Verordnung getroffen werden sollen. Diese Regelungen<br />

brauchen wir jetzt. Auch sie sind entscheidend für<br />

das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Steffen Bilger (CDU/CSU):<br />

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Von der reinen Quantität her ist das sicherlich ein recht<br />

schlanker Gesetzentwurf, über den wir heute abschließend<br />

debattieren. Auf dem Papier handelt es sich ja nur<br />

um einige wenige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz.<br />

Die Tragweite dieser Änderungen, die wir heute<br />

auf den Weg bringen werden, ist dafür umso größer. Wir<br />

stellen Mensch und Computer beim Autofahren rechtlich<br />

gleich. Damit wird sich auch die Zukunft des Automobils<br />

nachhaltig verändern.<br />

Innovationen und der technische Fortschritt im Automobilbereich<br />

sind schon lange ein wichtiger Garant für<br />

den Wohlstand unseres Landes. Wenn wir die Automobilindustrie<br />

auch in Zukunft stark halten wollen, dann<br />

muss es uns auch immer um die Arbeitsplätze gehen,<br />

die damit verbunden sind. In Zukunft werden diese Innovationen<br />

wichtiger denn je. Daher stellen wir mit dem<br />

Gesetzentwurf auch eine entscheidende Weiche für die<br />

Zukunft unseres Automobilstandortes.<br />

Ich glaube, wir können sagen: Auf dem Gebiet des<br />

automatisierten Fahrens ist Deutschland bereits jetzt<br />

Vorreiter. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter<br />

fortsetzen. Das Autoland Deutschland muss auch beim<br />

automatisierten Fahren weltweit an der Spitze stehen.<br />

Die Automobilität wird schon in einigen Jahren nicht<br />

mehr so sein, wie wir sie heute kennen. Der Computer<br />

wird immer öfter die Fahraufgabe übernehmen. Für die<br />

heute geborene Generation werden selbststeuernde Autos<br />

eine Selbstverständlichkeit sein. Die Zahl der Verkehrsunfälle<br />

wird durch diese Technologie enorm zurückgehen,<br />

aber bis zum vollständigen autonomen Fahren ist<br />

es – das wurde vorhin schon gesagt – zweifelsohne noch<br />

ein sehr weiter Weg. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen<br />

wir jetzt aber frühzeitig die Grundlagen, um diesen Weg<br />

konsequent weiterzuverfolgen.<br />

(D)<br />

Eine neutrale Stelle, die bei der Datenweitergabe zwischengeschaltet<br />

wird, ein sogenanntes Trust-Center, wie<br />

Solch große Veränderungen werfen natürlich viele<br />

Fragen auf. Die dringend erforderlichen rechtlichen

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