Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
(A)<br />
(B)<br />
Im Jahr 2010 wurde auf dem Gipfel der NATO in<br />
Lissabon die Reform der Kommandostruktur der NATO<br />
beschlossen. Das bedeutete konkret: Die Zahl der militärischen<br />
Hauptquartiere wurde reduziert. Für Deutschland<br />
bedeutete das konkret die Schließung des taktischen<br />
Kommandos der Landstreitkräfte in Heidelberg<br />
im Jahr 2013. Durch diese Reform sind aber nicht nur<br />
die Kommandostrukturen effizienter gestaltet worden.<br />
Sinn der Sache war auch eine deutliche Entlastung des<br />
gemeinsamen NATO-Militärhaushaltes.<br />
In diesem Zusammenhang können Sie auch das Abkommen<br />
vom 19. Mai 2016 verstehen. Die Außenminister<br />
der NATO-Mitgliedsländer trafen sich an diesem<br />
Tag im letzten Frühjahr in Brüssel. Grundlegendes in der<br />
Finanzierung der NATO-Liegenschaften weltweit hat<br />
sich an diesem Tag geändert. Der deutsche Botschafter<br />
bei der NATO, Hans-Dieter Lucas, und der NATO-Oberbefehlshaber<br />
für Europa, General Curtis Scaparrotti,<br />
haben in Brüssel gemeinsam ein Abkommen unterzeichnet.<br />
Zukünftig sollen die Kosten für die Instandsetzung<br />
und Instandhaltung der NATO-Liegenschaften aufgeteilt<br />
werden. Die eine Hälfte wird durch den NATO-Haushalt<br />
bestritten, die andere Hälfte wird durch den Aufnahmestaat,<br />
sozusagen den Gastgeber, getragen, in unserem Fall<br />
also die Bundesrepublik Deutschland. Damit diese sinnvolle<br />
Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der<br />
Deutsche <strong>Bundestag</strong> zustimmen. Das ist gut und wichtig.<br />
Konkret geht es bei uns um drei Stützpunkte: das<br />
Hauptquartier mit dem Luftwaffenoberkommando der<br />
NATO in Ramstein, den Gefechtsstand der NATO zur<br />
Führung von Luftstreitkräften in Uedem/Kalkar nahe der<br />
holländischen Grenze und das 1. NATO-Fernmeldebataillon<br />
in Wesel. Zur Hälfte würden wir in Zukunft die<br />
Infrastrukturkosten dieser Standorte übernehmen.<br />
Lassen Sie mich Ihnen kurz darstellen, warum wir diesem<br />
Gesetzentwurf zustimmen sollten.<br />
Mit diesem neuen Gesetz sind keine zukünftigen Ausgabenexplosionen<br />
verbunden. Ganz im Gegenteil, wir<br />
erwarten dadurch sogar Einsparungen im siebenstelligen<br />
Bereich. Kurz ein paar Zahlen zur Veranschaulichung:<br />
Durch die Aufteilung dieser sogenannten Infrastrukturkosten<br />
wird die NATO jährlich rund 11,8 Millionen<br />
Euro einsparen, und damit auch wir. Deutschland trägt<br />
einen Anteil von fast 15 Prozent am gemeinsamen NA-<br />
TO-Haushalt. Mit dem neuen Gesetz würden wir deshalb<br />
rund 1,72 Millionen Euro an NATO-Ausgaben pro Jahr<br />
einsparen. Demgegenüber stehen nur geringe Mehrausgaben<br />
für die NATO-Liegenschaften in unserem Land.<br />
Das sind jährlich rund 200 000 Euro. Sie können nun<br />
selbst die Rechnung aufstellen. Wir würden deutlich<br />
mehr als 1 Million Euro pro Jahr einsparen. Das macht<br />
für jeden Sinn. Wir stehen als Union für solide und verantwortliche<br />
Haushaltspolitik. Auch deshalb unterstütze<br />
ich diesen Entwurf ohne Vorbehalt. Ich ermutige uns,<br />
die deutschen Militärausgaben als Ganzes zu betrachten.<br />
Diese Rechnung macht Sinn für unseren Bund – egal wie<br />
man es dreht und wendet.<br />
Sie könnten jetzt vielleicht sagen: Was haben wir davon,<br />
wenn wir uns Mehrausgaben für Instandsetzung und<br />
Instandhaltung von NATO-Gebäuden in Deutschland<br />
aufhalsen? Ich sage Ihnen, das wäre zu kurz gedacht.<br />
Wir sind eben nicht nur Gastgeber der NATO in unserem<br />
Land, sondern tragen auch nicht unerhebliche Beteiligung<br />
an NATO-Einrichtungen in 27 anderen Ländern,<br />
zum Beispiel beim Multinationalen Korps Nordost in<br />
Stettin in Polen. Die Einsparungen, verbunden mit unserer<br />
starken Beteiligung am NATO-Haushalt, übersteigen<br />
die Ausgaben bei weitem.<br />
Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz ihre Zustimmung<br />
zu geben. Es macht Sinn für die Bundesrepublik<br />
Deutschland, sowohl wirtschaftlich als auch finanziell.<br />
Die Einsparungen, die wir hier erzielen, können in anderen<br />
Bereichen des Verteidigungshaushalts sehr gut<br />
genutzt werden. In einer Zeit von steigenden Verteidigungsausgaben<br />
für unser Land, auch weil wir uns stärker<br />
in der NATO engagieren und das wahrscheinlich noch<br />
zunehmen wird, müssen wir einem Gesetz zustimmen,<br />
das an den richtigen Stellen Kosten einspart. Unsere Kollegen<br />
aus dem Bundesrat haben diesem Entwurf bereits<br />
am 10. Februar ohne Einwende zugestimmt. Das ist ein<br />
sehr gutes Zeichen.<br />
Matthias Ilgen (SPD): Wie ich bereits anlässlich der<br />
ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes sagte,<br />
spiegelt dieser die Umsetzung von Teilen einer bereits<br />
im Jahre 2010 beschlossenen NATO-Reform wider.<br />
Diese Reform wiederum mündete im letzten Jahr in einem<br />
Änderungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der<br />
Alliierten Mächte in Europa. Der daraus resultierende<br />
Gesetzentwurf sieht, kurz gesprochen, eine Umschichtung<br />
der durch NATO-Hauptquartiere in Deutschland<br />
bzw. in allen NATO-Staaten entstehenden Kosten vor.<br />
Dies betrifft hierzulande beispielsweise das sogenannte<br />
Headquarters Allied Air Command oder kurz: HQ AIR-<br />
COM in Ramstein und auch das Headquarters Rapid<br />
Deployable German-Netherlands Corps in Münster. Ziel<br />
des Gesetzentwurfs respektive der NATO-Reform, die<br />
wir hier auf nationalstaatlicher Ebene umsetzen, ist eine<br />
gerechtere Verteilung der Kosten innerhalb des Nordatlantischen<br />
Bündnisses.<br />
Die bisherige Regelung, was die Unterhaltung der NA-<br />
TO-Hauptquartiere betrifft, entstammt dem Abkommen<br />
von 1967 und sieht dabei eine Übernahme der Kosten<br />
seitens der NATO zu 100 Prozent vor. Im Zuge der Reform<br />
der NATO-Kommandostruktur aus dem Jahre 2010<br />
wurde beschlossen, diesen Schlüssel dahin gehend anzupassen,<br />
dass sich künftig NATO und Gastgeberland diese<br />
Kosten hälftig teilen, also im Verhältnis 50 : 50, statt wie<br />
bisher 100 : 0.<br />
Um es noch einmal kurz zu erklären: Durch die hälftige<br />
Übernahme der Kosten für Liegenschaftsinstandsetzung<br />
und Liegenschaftsinstandhaltung entstehen im<br />
Kapitel 1408 des Bundeshaushaltes – das Kapitel im<br />
Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung, welches<br />
sich unter dem Schlagwort „Unterbringung“ auch<br />
mit den Liegenschaften beschäftigt – Mehrausgaben in<br />
Höhe von 200 000 Euro. Auf der anderen Seite reduzieren<br />
sich die Ausgaben in Kapitel 1401 – dieses Kapitel<br />
beinhaltet unter anderem die sogenannten „Verpflichtun-<br />
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(D)