01.04.2017 Aufrufe

Deutscher Bundestag

2nCLeRm

2nCLeRm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

23072<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

(A)<br />

(B)<br />

Im Jahr 2010 wurde auf dem Gipfel der NATO in<br />

Lissabon die Reform der Kommandostruktur der NATO<br />

beschlossen. Das bedeutete konkret: Die Zahl der militärischen<br />

Hauptquartiere wurde reduziert. Für Deutschland<br />

bedeutete das konkret die Schließung des taktischen<br />

Kommandos der Landstreitkräfte in Heidelberg<br />

im Jahr 2013. Durch diese Reform sind aber nicht nur<br />

die Kommandostrukturen effizienter gestaltet worden.<br />

Sinn der Sache war auch eine deutliche Entlastung des<br />

gemeinsamen NATO-Militärhaushaltes.<br />

In diesem Zusammenhang können Sie auch das Abkommen<br />

vom 19. Mai 2016 verstehen. Die Außenminister<br />

der NATO-Mitgliedsländer trafen sich an diesem<br />

Tag im letzten Frühjahr in Brüssel. Grundlegendes in der<br />

Finanzierung der NATO-Liegenschaften weltweit hat<br />

sich an diesem Tag geändert. Der deutsche Botschafter<br />

bei der NATO, Hans-Dieter Lucas, und der NATO-Oberbefehlshaber<br />

für Europa, General Curtis Scaparrotti,<br />

haben in Brüssel gemeinsam ein Abkommen unterzeichnet.<br />

Zukünftig sollen die Kosten für die Instandsetzung<br />

und Instandhaltung der NATO-Liegenschaften aufgeteilt<br />

werden. Die eine Hälfte wird durch den NATO-Haushalt<br />

bestritten, die andere Hälfte wird durch den Aufnahmestaat,<br />

sozusagen den Gastgeber, getragen, in unserem Fall<br />

also die Bundesrepublik Deutschland. Damit diese sinnvolle<br />

Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der<br />

Deutsche <strong>Bundestag</strong> zustimmen. Das ist gut und wichtig.<br />

Konkret geht es bei uns um drei Stützpunkte: das<br />

Hauptquartier mit dem Luftwaffenoberkommando der<br />

NATO in Ramstein, den Gefechtsstand der NATO zur<br />

Führung von Luftstreitkräften in Uedem/Kalkar nahe der<br />

holländischen Grenze und das 1. NATO-Fernmeldebataillon<br />

in Wesel. Zur Hälfte würden wir in Zukunft die<br />

Infrastrukturkosten dieser Standorte übernehmen.<br />

Lassen Sie mich Ihnen kurz darstellen, warum wir diesem<br />

Gesetzentwurf zustimmen sollten.<br />

Mit diesem neuen Gesetz sind keine zukünftigen Ausgabenexplosionen<br />

verbunden. Ganz im Gegenteil, wir<br />

erwarten dadurch sogar Einsparungen im siebenstelligen<br />

Bereich. Kurz ein paar Zahlen zur Veranschaulichung:<br />

Durch die Aufteilung dieser sogenannten Infrastrukturkosten<br />

wird die NATO jährlich rund 11,8 Millionen<br />

Euro einsparen, und damit auch wir. Deutschland trägt<br />

einen Anteil von fast 15 Prozent am gemeinsamen NA-<br />

TO-Haushalt. Mit dem neuen Gesetz würden wir deshalb<br />

rund 1,72 Millionen Euro an NATO-Ausgaben pro Jahr<br />

einsparen. Demgegenüber stehen nur geringe Mehrausgaben<br />

für die NATO-Liegenschaften in unserem Land.<br />

Das sind jährlich rund 200 000 Euro. Sie können nun<br />

selbst die Rechnung aufstellen. Wir würden deutlich<br />

mehr als 1 Million Euro pro Jahr einsparen. Das macht<br />

für jeden Sinn. Wir stehen als Union für solide und verantwortliche<br />

Haushaltspolitik. Auch deshalb unterstütze<br />

ich diesen Entwurf ohne Vorbehalt. Ich ermutige uns,<br />

die deutschen Militärausgaben als Ganzes zu betrachten.<br />

Diese Rechnung macht Sinn für unseren Bund – egal wie<br />

man es dreht und wendet.<br />

Sie könnten jetzt vielleicht sagen: Was haben wir davon,<br />

wenn wir uns Mehrausgaben für Instandsetzung und<br />

Instandhaltung von NATO-Gebäuden in Deutschland<br />

aufhalsen? Ich sage Ihnen, das wäre zu kurz gedacht.<br />

Wir sind eben nicht nur Gastgeber der NATO in unserem<br />

Land, sondern tragen auch nicht unerhebliche Beteiligung<br />

an NATO-Einrichtungen in 27 anderen Ländern,<br />

zum Beispiel beim Multinationalen Korps Nordost in<br />

Stettin in Polen. Die Einsparungen, verbunden mit unserer<br />

starken Beteiligung am NATO-Haushalt, übersteigen<br />

die Ausgaben bei weitem.<br />

Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz ihre Zustimmung<br />

zu geben. Es macht Sinn für die Bundesrepublik<br />

Deutschland, sowohl wirtschaftlich als auch finanziell.<br />

Die Einsparungen, die wir hier erzielen, können in anderen<br />

Bereichen des Verteidigungshaushalts sehr gut<br />

genutzt werden. In einer Zeit von steigenden Verteidigungsausgaben<br />

für unser Land, auch weil wir uns stärker<br />

in der NATO engagieren und das wahrscheinlich noch<br />

zunehmen wird, müssen wir einem Gesetz zustimmen,<br />

das an den richtigen Stellen Kosten einspart. Unsere Kollegen<br />

aus dem Bundesrat haben diesem Entwurf bereits<br />

am 10. Februar ohne Einwende zugestimmt. Das ist ein<br />

sehr gutes Zeichen.<br />

Matthias Ilgen (SPD): Wie ich bereits anlässlich der<br />

ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes sagte,<br />

spiegelt dieser die Umsetzung von Teilen einer bereits<br />

im Jahre 2010 beschlossenen NATO-Reform wider.<br />

Diese Reform wiederum mündete im letzten Jahr in einem<br />

Änderungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der<br />

Alliierten Mächte in Europa. Der daraus resultierende<br />

Gesetzentwurf sieht, kurz gesprochen, eine Umschichtung<br />

der durch NATO-Hauptquartiere in Deutschland<br />

bzw. in allen NATO-Staaten entstehenden Kosten vor.<br />

Dies betrifft hierzulande beispielsweise das sogenannte<br />

Headquarters Allied Air Command oder kurz: HQ AIR-<br />

COM in Ramstein und auch das Headquarters Rapid<br />

Deployable German-Netherlands Corps in Münster. Ziel<br />

des Gesetzentwurfs respektive der NATO-Reform, die<br />

wir hier auf nationalstaatlicher Ebene umsetzen, ist eine<br />

gerechtere Verteilung der Kosten innerhalb des Nordatlantischen<br />

Bündnisses.<br />

Die bisherige Regelung, was die Unterhaltung der NA-<br />

TO-Hauptquartiere betrifft, entstammt dem Abkommen<br />

von 1967 und sieht dabei eine Übernahme der Kosten<br />

seitens der NATO zu 100 Prozent vor. Im Zuge der Reform<br />

der NATO-Kommandostruktur aus dem Jahre 2010<br />

wurde beschlossen, diesen Schlüssel dahin gehend anzupassen,<br />

dass sich künftig NATO und Gastgeberland diese<br />

Kosten hälftig teilen, also im Verhältnis 50 : 50, statt wie<br />

bisher 100 : 0.<br />

Um es noch einmal kurz zu erklären: Durch die hälftige<br />

Übernahme der Kosten für Liegenschaftsinstandsetzung<br />

und Liegenschaftsinstandhaltung entstehen im<br />

Kapitel 1408 des Bundeshaushaltes – das Kapitel im<br />

Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung, welches<br />

sich unter dem Schlagwort „Unterbringung“ auch<br />

mit den Liegenschaften beschäftigt – Mehrausgaben in<br />

Höhe von 200 000 Euro. Auf der anderen Seite reduzieren<br />

sich die Ausgaben in Kapitel 1401 – dieses Kapitel<br />

beinhaltet unter anderem die sogenannten „Verpflichtun-<br />

(C)<br />

(D)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!