Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23067<br />
(A)<br />
(B)<br />
Lassen Sie mich schließlich noch einen Hinweis<br />
geben, da die maritime Wirtschaft aktuell unter solch<br />
großen Überkapazitäten leidet: Auch im Vorfeld von<br />
geplanten Verschrottungen von Seeschiffen müssen<br />
Meldungen an die nationalen Stellen durchgeführt werden.<br />
Sicher haben Sie hier schon eine spätere Ratifizierung<br />
des Hongkong-Abkommens für das Recycling von<br />
Seeschiffen im Auge. Sofern in den zukünftigen dafür<br />
relevanten Gesetzentwürfen eine Vorbereitung für das<br />
Hongkong-Abkommen vorgesehen ist, begrüße ich das<br />
auch. Allerdings: Machen Sie Nägel mit Köpfen, und ratifizieren<br />
Sie das Abkommen sofort. Es geht nicht nur um<br />
bessere Arbeitsbedingungen und umweltgerechtes Entsorgen,<br />
auch in europäischen Werften. Es geht bei dem<br />
Abkommen auch direkt um die Zukunft der maritimen<br />
Wirtschaft in Deutschland in Europa.<br />
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />
für Verkehr und digitale Infrastruktur: Heute<br />
beraten wir das sogenannte Meldeportalgesetz. Einfach<br />
gesagt, bildet Artikel 1 des Gesetzes die rechtliche<br />
Grundlage für ein zentrales elektronisches Meldeportal<br />
für den Schiffsverkehr in Deutschland. Das klingt erst<br />
einmal sehr abstrakt.<br />
Die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes wird erst<br />
klar, wenn man die Situation vor wenigen Jahren betrachtet:<br />
Jeder Hafen, jedes Bundesland und einzelne<br />
Behörden hatten für den Schiffsanlauf ein eigenes Meldewesen.<br />
Viele Meldungen wurden per Telefon, Telefax<br />
oder über Listen und Formulare abgegeben. Wir sprechen<br />
hier über Meldungen in 72 deutschen Anlaufhäfen,<br />
an insgesamt 240 betroffene Behörden bei aktuell circa<br />
1,3 Millionen Anläufen jährlich. Gerade in der global<br />
agierenden Seeschifffahrt ist das eine weder von den betroffenen<br />
Reedereien noch von den betroffenen Behörden<br />
zu bewältigende Herausforderung und in Zeiten der Digitalisierung<br />
nicht hinnehmbar.<br />
Der notwendige Prozess der Vereinheitlichung der<br />
Meldungen in der Schifffahrt hat in Deutschland mit<br />
der im Jahr 2012 erfolgten Umsetzung der europäischen<br />
Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe<br />
begonnen. Ziel ist es, alle von der Seeschifffahrt an<br />
Behörden an Land abzugebenden Meldungen zentralisiert<br />
elektronisch über ein einziges elektronisches Portal<br />
abgeben zu können. Die Durchleitung an die zuständigen<br />
Bundes- und Landesbehörden erfolgt automatisch.<br />
Weitere Vereinheitlichungen sind jedoch notwendig.<br />
Zudem halten die Zunahme der Datenströme und die<br />
Weiterentwicklung der Systeme weitere Herausforderungen<br />
bereit. Auf europäischer wie auf nationaler Ebene<br />
arbeiten wir deshalb an der Weiterentwicklung der Konzepte<br />
für eine effektive Digitalisierung der Schifffahrt,<br />
die alle Belange berücksichtigen.<br />
Für diesen Prozess schafft der vorliegende Gesetzentwurf<br />
den notwendigen rechtlichen Rahmen. Er ermöglicht<br />
eine klarere Zuordnung behördlicher Zuständigkeiten,<br />
technische Prozesse werden beschrieben und die<br />
datenschutzrechtliche Ermächtigung für die Erhebung<br />
sowie Verteilung aller relevanten Daten geschaffen. Ziel<br />
des Gesetzes ist es dabei insbesondere auch, die Grundlage<br />
für eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund<br />
und Ländern zu bieten. Die Digitalisierung in der Seeschifffahrt<br />
und gerade auch dieses Gesetz sind ein Beispiel<br />
für die gelebte gute Zusammenarbeit zwischen Ländern<br />
und Bund.<br />
Mit dem Gesetz, das als Entwurf vorliegt, wird gleichzeitig<br />
auch das Gesetz zur Durchführung der Internationalen<br />
Gesundheitsvorschriften an die Anforderungen<br />
des Zentralen Meldeportals angepasst. Durch die Abgabe<br />
von Informationen zum Gesundheitszustand der an Bord<br />
befindlichen Personen über das Zentrale Meldeportal soll<br />
den nationalen Gesundheitsbehörden ermöglicht werden,<br />
frühzeitig auf Gesundheitsgefahren reagieren zu können.<br />
Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
dankbar, die durch langwierige und komplexe Abstimmungsprozesse<br />
mit den Küstenländern und den betroffenen<br />
Behörden einen, so glaube ich, guten Gesetzentwurf<br />
formuliert haben. Ich danke insbesondere auch dem Bundesrat<br />
und den beiden Koalitionsfraktionen. Die eingebrachten<br />
Änderungen am Meldeportalgesetz werden den<br />
Zugang zu den für die Nutzung des Meldeportals notwendigen<br />
Informationen deutlich erleichtern.<br />
Ich möchte den Koalitionsfraktionen außerdem für<br />
den Vorschlag für einen neuen Artikel 3 danken. Die vorgeschlagene<br />
Änderung des Seeaufgabengesetzes schafft<br />
die Grundlage dafür, dass Deutschland zu den internationalen<br />
und europäischen Bemühungen zur Verbesserung<br />
der Situation beim Recycling von Schiffen beitragen und<br />
die entsprechenden Regelungen zügig umsetzen kann.<br />
Im Interesse der Umwelt und der Arbeitssicherheit sollte<br />
Deutschland seine Verantwortung auch hier wahrnehmen.<br />
Insgesamt haben wir – da bin ich mir sicher – einen<br />
guten Gesetzentwurf. Die Digitalisierung der Schifffahrt<br />
und Schiffsrecycling sind wichtige Herausforderungen.<br />
Hier werden die notwendigen Schritte für die dazugehörige<br />
Rechtssicherheit gemacht.<br />
Anlage 14<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung<br />
der Eisenbahnunfalluntersuchung (Tagesordnungspunkt<br />
31)<br />
Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Mit dem<br />
Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung<br />
werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden<br />
die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die bisherigen<br />
Kompetenzen des Bundes im Bereich der Untersuchung<br />
gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb auf bundeseigenen<br />
Schienenwegen auf eine neue selbstständige<br />
Bundesoberbehörde zu übertragen, der Bundesstelle für<br />
Eisenbahn-Unfalluntersuchung. Diese wird dem Bundesministerium<br />
für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstehen.<br />
(C)<br />
(D)