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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017 23067<br />

(A)<br />

(B)<br />

Lassen Sie mich schließlich noch einen Hinweis<br />

geben, da die maritime Wirtschaft aktuell unter solch<br />

großen Überkapazitäten leidet: Auch im Vorfeld von<br />

geplanten Verschrottungen von Seeschiffen müssen<br />

Meldungen an die nationalen Stellen durchgeführt werden.<br />

Sicher haben Sie hier schon eine spätere Ratifizierung<br />

des Hongkong-Abkommens für das Recycling von<br />

Seeschiffen im Auge. Sofern in den zukünftigen dafür<br />

relevanten Gesetzentwürfen eine Vorbereitung für das<br />

Hongkong-Abkommen vorgesehen ist, begrüße ich das<br />

auch. Allerdings: Machen Sie Nägel mit Köpfen, und ratifizieren<br />

Sie das Abkommen sofort. Es geht nicht nur um<br />

bessere Arbeitsbedingungen und umweltgerechtes Entsorgen,<br />

auch in europäischen Werften. Es geht bei dem<br />

Abkommen auch direkt um die Zukunft der maritimen<br />

Wirtschaft in Deutschland in Europa.<br />

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

für Verkehr und digitale Infrastruktur: Heute<br />

beraten wir das sogenannte Meldeportalgesetz. Einfach<br />

gesagt, bildet Artikel 1 des Gesetzes die rechtliche<br />

Grundlage für ein zentrales elektronisches Meldeportal<br />

für den Schiffsverkehr in Deutschland. Das klingt erst<br />

einmal sehr abstrakt.<br />

Die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes wird erst<br />

klar, wenn man die Situation vor wenigen Jahren betrachtet:<br />

Jeder Hafen, jedes Bundesland und einzelne<br />

Behörden hatten für den Schiffsanlauf ein eigenes Meldewesen.<br />

Viele Meldungen wurden per Telefon, Telefax<br />

oder über Listen und Formulare abgegeben. Wir sprechen<br />

hier über Meldungen in 72 deutschen Anlaufhäfen,<br />

an insgesamt 240 betroffene Behörden bei aktuell circa<br />

1,3 Millionen Anläufen jährlich. Gerade in der global<br />

agierenden Seeschifffahrt ist das eine weder von den betroffenen<br />

Reedereien noch von den betroffenen Behörden<br />

zu bewältigende Herausforderung und in Zeiten der Digitalisierung<br />

nicht hinnehmbar.<br />

Der notwendige Prozess der Vereinheitlichung der<br />

Meldungen in der Schifffahrt hat in Deutschland mit<br />

der im Jahr 2012 erfolgten Umsetzung der europäischen<br />

Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe<br />

begonnen. Ziel ist es, alle von der Seeschifffahrt an<br />

Behörden an Land abzugebenden Meldungen zentralisiert<br />

elektronisch über ein einziges elektronisches Portal<br />

abgeben zu können. Die Durchleitung an die zuständigen<br />

Bundes- und Landesbehörden erfolgt automatisch.<br />

Weitere Vereinheitlichungen sind jedoch notwendig.<br />

Zudem halten die Zunahme der Datenströme und die<br />

Weiterentwicklung der Systeme weitere Herausforderungen<br />

bereit. Auf europäischer wie auf nationaler Ebene<br />

arbeiten wir deshalb an der Weiterentwicklung der Konzepte<br />

für eine effektive Digitalisierung der Schifffahrt,<br />

die alle Belange berücksichtigen.<br />

Für diesen Prozess schafft der vorliegende Gesetzentwurf<br />

den notwendigen rechtlichen Rahmen. Er ermöglicht<br />

eine klarere Zuordnung behördlicher Zuständigkeiten,<br />

technische Prozesse werden beschrieben und die<br />

datenschutzrechtliche Ermächtigung für die Erhebung<br />

sowie Verteilung aller relevanten Daten geschaffen. Ziel<br />

des Gesetzes ist es dabei insbesondere auch, die Grundlage<br />

für eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund<br />

und Ländern zu bieten. Die Digitalisierung in der Seeschifffahrt<br />

und gerade auch dieses Gesetz sind ein Beispiel<br />

für die gelebte gute Zusammenarbeit zwischen Ländern<br />

und Bund.<br />

Mit dem Gesetz, das als Entwurf vorliegt, wird gleichzeitig<br />

auch das Gesetz zur Durchführung der Internationalen<br />

Gesundheitsvorschriften an die Anforderungen<br />

des Zentralen Meldeportals angepasst. Durch die Abgabe<br />

von Informationen zum Gesundheitszustand der an Bord<br />

befindlichen Personen über das Zentrale Meldeportal soll<br />

den nationalen Gesundheitsbehörden ermöglicht werden,<br />

frühzeitig auf Gesundheitsgefahren reagieren zu können.<br />

Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

dankbar, die durch langwierige und komplexe Abstimmungsprozesse<br />

mit den Küstenländern und den betroffenen<br />

Behörden einen, so glaube ich, guten Gesetzentwurf<br />

formuliert haben. Ich danke insbesondere auch dem Bundesrat<br />

und den beiden Koalitionsfraktionen. Die eingebrachten<br />

Änderungen am Meldeportalgesetz werden den<br />

Zugang zu den für die Nutzung des Meldeportals notwendigen<br />

Informationen deutlich erleichtern.<br />

Ich möchte den Koalitionsfraktionen außerdem für<br />

den Vorschlag für einen neuen Artikel 3 danken. Die vorgeschlagene<br />

Änderung des Seeaufgabengesetzes schafft<br />

die Grundlage dafür, dass Deutschland zu den internationalen<br />

und europäischen Bemühungen zur Verbesserung<br />

der Situation beim Recycling von Schiffen beitragen und<br />

die entsprechenden Regelungen zügig umsetzen kann.<br />

Im Interesse der Umwelt und der Arbeitssicherheit sollte<br />

Deutschland seine Verantwortung auch hier wahrnehmen.<br />

Insgesamt haben wir – da bin ich mir sicher – einen<br />

guten Gesetzentwurf. Die Digitalisierung der Schifffahrt<br />

und Schiffsrecycling sind wichtige Herausforderungen.<br />

Hier werden die notwendigen Schritte für die dazugehörige<br />

Rechtssicherheit gemacht.<br />

Anlage 14<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />

Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung<br />

der Eisenbahnunfalluntersuchung (Tagesordnungspunkt<br />

31)<br />

Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Mit dem<br />

Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung<br />

werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden<br />

die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die bisherigen<br />

Kompetenzen des Bundes im Bereich der Untersuchung<br />

gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb auf bundeseigenen<br />

Schienenwegen auf eine neue selbstständige<br />

Bundesoberbehörde zu übertragen, der Bundesstelle für<br />

Eisenbahn-Unfalluntersuchung. Diese wird dem Bundesministerium<br />

für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstehen.<br />

(C)<br />

(D)

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