01.04.2017 Aufrufe

Deutscher Bundestag

2nCLeRm

2nCLeRm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

22976<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

Gülistan Yüksel<br />

(A)<br />

(B)<br />

Außerdem gibt es mehr Schutz schon ab dem 1. Juli dieses<br />

Jahres für Frauen, die Kinder mit einer Behinderung<br />

zur Welt bringen. Ihr nachgeburtlicher Mutterschutz wird<br />

von acht auf zwölf Wochen verlängert.<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU)<br />

Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der<br />

zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden,<br />

wird verbessert: Er gilt mindestens vier Monate<br />

nach der Geburt. Generell sind kündigungsvorbereitende<br />

Handlungen durch den Arbeitgeber während der<br />

Schwangerschaft und Schutzfrist verboten.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen, Schwangerschaft, Geburt und Stillen,<br />

das sind natürliche Dinge. Sie sind ein Teil des Lebens.<br />

Dadurch, dass sich Betriebe frühzeitig mit dem Thema<br />

Mutterschutz beschäftigen und diesen in ihren Alltag integrieren<br />

müssen, werden Schwangerschaft und Stillzeit<br />

entstigmatisiert. Mit der Reform des Mutterschutzgesetzes<br />

gehen wir heute deshalb auch einen wichtigen Schritt<br />

hin zu mehr Gleichberechtigung und Partizipation.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />

der CDU/CSU)<br />

Vizepräsidentin Petra Pau:<br />

Das Wort hat die Kollegin Bettina Hornhues für die<br />

CDU/CSU-Fraktion.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU)<br />

Bettina Hornhues (CDU/CSU):<br />

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits während der<br />

ersten Lesung haben wir einstimmig festgestellt, dass<br />

die Novellierung des Mutterschutzgesetzes ein wichtiges<br />

und mehr als überfälliges Vorhaben ist. Umso mehr freue<br />

ich mich, dass wir dieses wichtige Gesetz heute verabschieden<br />

können. Für uns als CDU/CSU-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

standen während der Gesetzesberatungen immer<br />

zwei Dinge im Vordergrund:<br />

Erstens. Der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen<br />

Lebens stehen an vorderster Stelle.<br />

Zweitens. Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für<br />

die Praxis. Das heißt, es muss verständlich und anwenderfreundlich<br />

sowohl für die betroffenen Frauen als auch<br />

für ihre Arbeitgeber sein.<br />

(Beifall der Abg. Nadine Schön [St. Wendel]<br />

[CDU/CSU])<br />

Darum haben wir uns während der Gesetzesberatungen<br />

dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit<br />

zu schaffen. Schließlich soll das Gesetz für<br />

schwangere und stillende Frauen kein Hemmnis sein, zu<br />

arbeiten; wir wollen vielmehr, dass die Frauen selbstbestimmt<br />

entscheiden, möglichst lange im Beruf zu bleiben.<br />

Schwangerschaft ist eben keine Krankheit, Frau<br />

Krellmann, sondern eine besonders schöne und aufregende<br />

Zeit im Leben einer Frau.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –<br />

Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN]: Trotzdem gilt der Arbeitsschutz!<br />

Das eine schließt das andere nicht aus!)<br />

Wenn das Wort „Mutterschutz“ fällt, denken viele zunächst<br />

nur an die Schutzfristen von sechs Wochen vor<br />

und acht Wochen nach der Geburt. Aber beim Mutterschutz<br />

geht es um so viel mehr. Das Mutterschutzgesetz<br />

greift ab dem Zeitpunkt, wo eine Frau ihrem Arbeitgeber<br />

von der Schwangerschaft berichtet. Dementsprechend<br />

sind sowohl viele Aspekte des Arbeitsschutzes beinhaltet<br />

als auch die Frage, wie Arbeitgeber und Frauen während<br />

dieser Zeit miteinander umzugehen haben.<br />

Zwischen allen Beteiligten die richtige Balance zu finden,<br />

war die große Herausforderung bei diesem Gesetz,<br />

welche wir meiner Meinung nach sehr gut gelöst und einer<br />

modernen Arbeitswelt angepasst haben.<br />

Ich möchte im Folgenden auf drei wichtige Aspekte<br />

eingehen, die für uns als CDU/CSU-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

besonders wichtig sind.<br />

Erstens: das Verbot der Nachtarbeit. Aus einem umgestalteten<br />

Paragrafen zur Nachtarbeit, § 5 Mutterschutzgesetz,<br />

geht nun deutlich hervor, dass Ausnahmen vom<br />

Nachtarbeitsverbot, also auch Arbeit nach 20 Uhr, branchenunabhängig<br />

möglich sind. Arbeit nach 20 Uhr muss<br />

zwar von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Ein<br />

großer Erfolg für uns ist hierbei aber, dass die Frau während<br />

dieser Zeit der Prüfung, in der die Aufsichtsbehörde<br />

über den Antrag entscheidet, weiterarbeiten kann und<br />

eben nicht währenddessen im Beschäftigungsverbot landet,<br />

was der ursprüngliche Entwurf so vorgesehen hatte.<br />

Zweitens: die Gefährdungsbeurteilungen. Dieses war<br />

während der gesamten Verhandlungen für uns mit der<br />

wichtigste Punkt. Auch hier konnten wir die Vorschläge<br />

im ursprünglichen Entwurf noch ändern: Individuelle Eigenschaften<br />

und Bedürfnisse der Frauen spielen bei der<br />

Gefährdungsbeurteilung auch zukünftig keine Rolle. Natürlich<br />

hat aber der Arbeitgeber die Pflicht, Schutzmaßnahmen<br />

für die Frau festzulegen, sollten diese notwendig<br />

sein.<br />

Neu ist jetzt, dass der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch<br />

über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen<br />

anzubieten hat. Daraus folgen allerdings keine<br />

Pflichten für den Arbeitgeber. Steht also sinnbildlich die<br />

Ampel auf Grün, gehen von dem Arbeitsplatz also keine<br />

Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind<br />

aus, kann hinter die Gefährdungsbeurteilung unbürokratisch<br />

ein Haken gemacht werden.<br />

Drittens: Verbotsvorbehalt für die getaktete Arbeit.<br />

Auch der von uns stark kritisierte Punkt des Verbots der<br />

getakteten Arbeit im Gesetzentwurf konnte von uns entschärft<br />

werden: Getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem<br />

Arbeitstempo wird auch weiterhin möglich sein, sofern<br />

für die Schwangere und ihr Kind keine unverantwortbare<br />

Gefährdung vorliegt. Schließlich muss man bedenken,<br />

dass man bei getakteter Arbeit nicht immer gleich von<br />

Akkordarbeit ausgehen darf. Viele Taktungen können<br />

(C)<br />

(D)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!