Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
Gülistan Yüksel<br />
(A)<br />
(B)<br />
Außerdem gibt es mehr Schutz schon ab dem 1. Juli dieses<br />
Jahres für Frauen, die Kinder mit einer Behinderung<br />
zur Welt bringen. Ihr nachgeburtlicher Mutterschutz wird<br />
von acht auf zwölf Wochen verlängert.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der<br />
zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden,<br />
wird verbessert: Er gilt mindestens vier Monate<br />
nach der Geburt. Generell sind kündigungsvorbereitende<br />
Handlungen durch den Arbeitgeber während der<br />
Schwangerschaft und Schutzfrist verboten.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen, Schwangerschaft, Geburt und Stillen,<br />
das sind natürliche Dinge. Sie sind ein Teil des Lebens.<br />
Dadurch, dass sich Betriebe frühzeitig mit dem Thema<br />
Mutterschutz beschäftigen und diesen in ihren Alltag integrieren<br />
müssen, werden Schwangerschaft und Stillzeit<br />
entstigmatisiert. Mit der Reform des Mutterschutzgesetzes<br />
gehen wir heute deshalb auch einen wichtigen Schritt<br />
hin zu mehr Gleichberechtigung und Partizipation.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten<br />
der CDU/CSU)<br />
Vizepräsidentin Petra Pau:<br />
Das Wort hat die Kollegin Bettina Hornhues für die<br />
CDU/CSU-Fraktion.<br />
(Beifall bei der CDU/CSU)<br />
Bettina Hornhues (CDU/CSU):<br />
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits während der<br />
ersten Lesung haben wir einstimmig festgestellt, dass<br />
die Novellierung des Mutterschutzgesetzes ein wichtiges<br />
und mehr als überfälliges Vorhaben ist. Umso mehr freue<br />
ich mich, dass wir dieses wichtige Gesetz heute verabschieden<br />
können. Für uns als CDU/CSU-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />
standen während der Gesetzesberatungen immer<br />
zwei Dinge im Vordergrund:<br />
Erstens. Der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen<br />
Lebens stehen an vorderster Stelle.<br />
Zweitens. Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für<br />
die Praxis. Das heißt, es muss verständlich und anwenderfreundlich<br />
sowohl für die betroffenen Frauen als auch<br />
für ihre Arbeitgeber sein.<br />
(Beifall der Abg. Nadine Schön [St. Wendel]<br />
[CDU/CSU])<br />
Darum haben wir uns während der Gesetzesberatungen<br />
dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit<br />
zu schaffen. Schließlich soll das Gesetz für<br />
schwangere und stillende Frauen kein Hemmnis sein, zu<br />
arbeiten; wir wollen vielmehr, dass die Frauen selbstbestimmt<br />
entscheiden, möglichst lange im Beruf zu bleiben.<br />
Schwangerschaft ist eben keine Krankheit, Frau<br />
Krellmann, sondern eine besonders schöne und aufregende<br />
Zeit im Leben einer Frau.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –<br />
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN]: Trotzdem gilt der Arbeitsschutz!<br />
Das eine schließt das andere nicht aus!)<br />
Wenn das Wort „Mutterschutz“ fällt, denken viele zunächst<br />
nur an die Schutzfristen von sechs Wochen vor<br />
und acht Wochen nach der Geburt. Aber beim Mutterschutz<br />
geht es um so viel mehr. Das Mutterschutzgesetz<br />
greift ab dem Zeitpunkt, wo eine Frau ihrem Arbeitgeber<br />
von der Schwangerschaft berichtet. Dementsprechend<br />
sind sowohl viele Aspekte des Arbeitsschutzes beinhaltet<br />
als auch die Frage, wie Arbeitgeber und Frauen während<br />
dieser Zeit miteinander umzugehen haben.<br />
Zwischen allen Beteiligten die richtige Balance zu finden,<br />
war die große Herausforderung bei diesem Gesetz,<br />
welche wir meiner Meinung nach sehr gut gelöst und einer<br />
modernen Arbeitswelt angepasst haben.<br />
Ich möchte im Folgenden auf drei wichtige Aspekte<br />
eingehen, die für uns als CDU/CSU-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />
besonders wichtig sind.<br />
Erstens: das Verbot der Nachtarbeit. Aus einem umgestalteten<br />
Paragrafen zur Nachtarbeit, § 5 Mutterschutzgesetz,<br />
geht nun deutlich hervor, dass Ausnahmen vom<br />
Nachtarbeitsverbot, also auch Arbeit nach 20 Uhr, branchenunabhängig<br />
möglich sind. Arbeit nach 20 Uhr muss<br />
zwar von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Ein<br />
großer Erfolg für uns ist hierbei aber, dass die Frau während<br />
dieser Zeit der Prüfung, in der die Aufsichtsbehörde<br />
über den Antrag entscheidet, weiterarbeiten kann und<br />
eben nicht währenddessen im Beschäftigungsverbot landet,<br />
was der ursprüngliche Entwurf so vorgesehen hatte.<br />
Zweitens: die Gefährdungsbeurteilungen. Dieses war<br />
während der gesamten Verhandlungen für uns mit der<br />
wichtigste Punkt. Auch hier konnten wir die Vorschläge<br />
im ursprünglichen Entwurf noch ändern: Individuelle Eigenschaften<br />
und Bedürfnisse der Frauen spielen bei der<br />
Gefährdungsbeurteilung auch zukünftig keine Rolle. Natürlich<br />
hat aber der Arbeitgeber die Pflicht, Schutzmaßnahmen<br />
für die Frau festzulegen, sollten diese notwendig<br />
sein.<br />
Neu ist jetzt, dass der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch<br />
über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen<br />
anzubieten hat. Daraus folgen allerdings keine<br />
Pflichten für den Arbeitgeber. Steht also sinnbildlich die<br />
Ampel auf Grün, gehen von dem Arbeitsplatz also keine<br />
Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind<br />
aus, kann hinter die Gefährdungsbeurteilung unbürokratisch<br />
ein Haken gemacht werden.<br />
Drittens: Verbotsvorbehalt für die getaktete Arbeit.<br />
Auch der von uns stark kritisierte Punkt des Verbots der<br />
getakteten Arbeit im Gesetzentwurf konnte von uns entschärft<br />
werden: Getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem<br />
Arbeitstempo wird auch weiterhin möglich sein, sofern<br />
für die Schwangere und ihr Kind keine unverantwortbare<br />
Gefährdung vorliegt. Schließlich muss man bedenken,<br />
dass man bei getakteter Arbeit nicht immer gleich von<br />
Akkordarbeit ausgehen darf. Viele Taktungen können<br />
(C)<br />
(D)