Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />
(A)<br />
(B)<br />
Bislang war die Eisenbahnunfalluntersuchung mit<br />
der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit<br />
aus dem Jahr 2007 organisatorisch zweigeteilt.<br />
Die Leitung der Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />
Bundes oblag dem seinerzeitigen Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Untersuchungszentrale<br />
für die operativen Aufgaben hatte das<br />
Eisenbahn-Bundesamt inne. Die Bundesregierung hat<br />
gegenüber dem <strong>Bundestag</strong> ausgeführt, dass eine Organisationsuntersuchung<br />
im Jahr 2015 gezeigt habe, dass<br />
es sinnvoller sei, die Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />
Bundes einer selbstständigen Behörde zu übertragen.<br />
Zum anderen werden mit dem Gesetz Vorgaben der<br />
EU-Richtlinie über Eisenbahnsicherheit vom 11. Mai<br />
2016 umgesetzt. Ich begrüße es, dass die Unabhängigkeit<br />
der Eisenbahnunfalluntersuchung von der Eisenbahnaufsicht,<br />
die vom Eisenbahn-Bundesamt wahrgenommen<br />
wird, gestärkt wird. Die Mitwirkungspflichten der Eisenbahnen<br />
bei der Eisenbahnunfalluntersuchung und Datenschutzregelungen<br />
werden ebenfalls festgelegt.<br />
Von den Rechtsänderungen betroffen sind das Allgemeine<br />
Eisenbahngesetz und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz.<br />
Bisher sind im Allgemeinen<br />
Eisenbahngesetz nur die Aufgaben und Befugnisse der<br />
Eisenbahnaufsichtsbehörden geregelt. Diese sollen mit<br />
den Aufgaben und Befugnissen der Stellen für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />
ergänzt werden. So wird die<br />
neue Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />
unter anderem Meldungen zu gefährlichen Ereignissen<br />
im Eisenbahnbetrieb entgegennehmen und kategorisieren,<br />
gefährliche Ereignisse untersuchen und Untersuchungsberichte<br />
erstellen und veröffentlichen.<br />
Die Bundesländer haben am 10. Februar 2017 zum<br />
Entwurf des Gesetzes Stellung genommen und geringfügige<br />
Änderungsanträge eingebracht, die in einem Änderungsantrag<br />
der Fraktionen von CDU/CSU und SPD<br />
berücksichtigt wurden. Die Änderungsvorschläge des<br />
Bundesrates haben das Ziel, die Zuständigkeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden<br />
der Länder für die Untersuchung<br />
von Unfällen auf Eisenbahnnetzen, die nur für die Personenbeförderung<br />
im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr<br />
genutzt werden, deutlicher hervorzuheben.<br />
Ein weiterer Änderungsvorschlag betont die Gleichrangigkeit<br />
der Befugnisse der für die Strafverfolgung und<br />
die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen<br />
Behörden.<br />
Dem Gesetzentwurf einschließlich des Änderungsantrags<br />
der Koalitionsfraktion wurde in der Sitzung des<br />
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am<br />
22. März 2017 einstimmig zugestimmt. Daher wird dem<br />
<strong>Bundestag</strong> der Beschluss des geänderten Gesetzentwurfs<br />
der Bundesregierung empfohlen.<br />
Martin Burkert (SPD): Es ist stets dieselbe Frage,<br />
und sie ist berechtigt. Sie wird nach jedem schweren<br />
Zug unglück gestellt. Die Frage lautet: Wie sicher ist es,<br />
in Deutschland mit dem Zug zu fahren? Die Antwort ist<br />
eindeutig: Sehr sicher – auch wenn es immer wieder zu<br />
Unfällen kommt. Doch deren Zahl ist niedrig, und es sterben<br />
dabei viel weniger Menschen als im Straßenverkehr.<br />
In der Vergangenheit hat es aber leider auch tragische<br />
Zugunfälle gegeben, bei denen Menschen ihr Leben verloren<br />
haben und Sachschäden in Millionenhöhe entstanden<br />
sind. Auch ich, mit meiner Ausbildung bei der Bahn<br />
und heute als Verkehrsausschussvorsitzender im <strong>Bundestag</strong>,<br />
kann nach so einer Katastrophe nicht einfach zum<br />
normalen Arbeitsalltag übergehen. Eine lückenlose und<br />
vor allem schnelle Aufklärung der Ursachen für diese<br />
Unfälle ist wichtig, um den Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
und den Infrastrukturbetreibern mögliche Verbesserungen<br />
an die Hand zu geben und die Zahl der Unfälle zu<br />
reduzieren. Aber auch für die Opfer und Hinterbliebenen<br />
ist es wichtig, für Klarheit zu sorgen.<br />
Untersuchungen haben gezeigt, dass es dabei sinnvoller<br />
ist, die Untersuchung von Eisenbahnunfällen in einer<br />
Hand zu belassen. Dies regelt nun der Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung.<br />
Er schafft die auf Gesetzesebene erforderlichen<br />
rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Bundesstelle<br />
für Eisenbahn-Unfalluntersuchung. So wird<br />
auch die Unabhängigkeit der untersuchenden Behörde<br />
gestärkt.<br />
Diese eigene Behörde soll in Zukunft für Aufgaben<br />
der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb<br />
zuständig sein. Hiermit soll die bestehende Aufteilung<br />
der Eisenbahn-Unfalluntersuchung des Bundes<br />
beseitigt werden. Denn bisher ist die Leitung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle<br />
des Bundes (EUB) im<br />
Verkehrsministerium angesiedelt. Als operative Stelle<br />
agiert die EUB ebenfalls seit 2008 beim Eisenbahn-Bundesamt<br />
(EBA).<br />
Beamte und Arbeitnehmer des EBA, die zum Zeitpunkt<br />
der Errichtung der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />
Aufgaben wahrnehmen, die dieser<br />
Stelle obliegen, sind von diesem Zeitpunkt an Beamte<br />
und Arbeitnehmer bei der Bundesstelle für Eisenbahn-<br />
Unfall untersuchung. An dieser Stelle möchte ich zunächst<br />
einmal diesen Beschäftigten danken, die in den<br />
vergangenen Jahren durch ihren Einsatz zur Aufklärung<br />
von Eisenbahnunfällen beigetragen haben.<br />
Bei den Aufgaben der Eisenbahnaufsicht sollen nach<br />
der vorliegenden Gesetzesbegründung auch keine Änderungen<br />
bewirkt werden. Daher möchte ich noch einmal<br />
dafür plädieren, dass das EBA mit mehr Personal ausgestattet<br />
wird und der bestehende Beförderungsstau aufgelöst<br />
wird. Um die Schiene zu stärken, brauchen wir auch<br />
starke Behörden, mit qualifiziertem Fachpersonal und<br />
guten Aufstiegsmöglichkeiten.<br />
Ich möchte gerne die enorme Bedeutung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle<br />
(EUB) und zukünftigen<br />
Bundesstelle (BEU) hervorheben und dazu ihre Aufgaben<br />
skizzieren:<br />
Die EUB hat zum Ziel, die Ursachen von gefährlichen<br />
Ereignissen im Eisenbahnbetrieb aufzuklären. Die daraus<br />
gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen, die<br />
Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu optimieren und somit<br />
Unfällen vorzubeugen. In der Praxis heißt das: Die<br />
EUB sammelt Fakten und Informationen, um das Unfallgeschehen<br />
zu rekonstruieren. Dabei werden neben der<br />
Infrastruktur selbstverständlich auch die betrieblichen<br />
(C)<br />
(D)