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Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 18. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. März 2017<br />

(A)<br />

(B)<br />

Bislang war die Eisenbahnunfalluntersuchung mit<br />

der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit<br />

aus dem Jahr 2007 organisatorisch zweigeteilt.<br />

Die Leitung der Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />

Bundes oblag dem seinerzeitigen Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Untersuchungszentrale<br />

für die operativen Aufgaben hatte das<br />

Eisenbahn-Bundesamt inne. Die Bundesregierung hat<br />

gegenüber dem <strong>Bundestag</strong> ausgeführt, dass eine Organisationsuntersuchung<br />

im Jahr 2015 gezeigt habe, dass<br />

es sinnvoller sei, die Eisenbahnunfalluntersuchung des<br />

Bundes einer selbstständigen Behörde zu übertragen.<br />

Zum anderen werden mit dem Gesetz Vorgaben der<br />

EU-Richtlinie über Eisenbahnsicherheit vom 11. Mai<br />

2016 umgesetzt. Ich begrüße es, dass die Unabhängigkeit<br />

der Eisenbahnunfalluntersuchung von der Eisenbahnaufsicht,<br />

die vom Eisenbahn-Bundesamt wahrgenommen<br />

wird, gestärkt wird. Die Mitwirkungspflichten der Eisenbahnen<br />

bei der Eisenbahnunfalluntersuchung und Datenschutzregelungen<br />

werden ebenfalls festgelegt.<br />

Von den Rechtsänderungen betroffen sind das Allgemeine<br />

Eisenbahngesetz und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz.<br />

Bisher sind im Allgemeinen<br />

Eisenbahngesetz nur die Aufgaben und Befugnisse der<br />

Eisenbahnaufsichtsbehörden geregelt. Diese sollen mit<br />

den Aufgaben und Befugnissen der Stellen für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />

ergänzt werden. So wird die<br />

neue Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />

unter anderem Meldungen zu gefährlichen Ereignissen<br />

im Eisenbahnbetrieb entgegennehmen und kategorisieren,<br />

gefährliche Ereignisse untersuchen und Untersuchungsberichte<br />

erstellen und veröffentlichen.<br />

Die Bundesländer haben am 10. Februar 2017 zum<br />

Entwurf des Gesetzes Stellung genommen und geringfügige<br />

Änderungsanträge eingebracht, die in einem Änderungsantrag<br />

der Fraktionen von CDU/CSU und SPD<br />

berücksichtigt wurden. Die Änderungsvorschläge des<br />

Bundesrates haben das Ziel, die Zuständigkeit der Eisenbahnaufsichtsbehörden<br />

der Länder für die Untersuchung<br />

von Unfällen auf Eisenbahnnetzen, die nur für die Personenbeförderung<br />

im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr<br />

genutzt werden, deutlicher hervorzuheben.<br />

Ein weiterer Änderungsvorschlag betont die Gleichrangigkeit<br />

der Befugnisse der für die Strafverfolgung und<br />

die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen<br />

Behörden.<br />

Dem Gesetzentwurf einschließlich des Änderungsantrags<br />

der Koalitionsfraktion wurde in der Sitzung des<br />

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am<br />

22. März 2017 einstimmig zugestimmt. Daher wird dem<br />

<strong>Bundestag</strong> der Beschluss des geänderten Gesetzentwurfs<br />

der Bundesregierung empfohlen.<br />

Martin Burkert (SPD): Es ist stets dieselbe Frage,<br />

und sie ist berechtigt. Sie wird nach jedem schweren<br />

Zug unglück gestellt. Die Frage lautet: Wie sicher ist es,<br />

in Deutschland mit dem Zug zu fahren? Die Antwort ist<br />

eindeutig: Sehr sicher – auch wenn es immer wieder zu<br />

Unfällen kommt. Doch deren Zahl ist niedrig, und es sterben<br />

dabei viel weniger Menschen als im Straßenverkehr.<br />

In der Vergangenheit hat es aber leider auch tragische<br />

Zugunfälle gegeben, bei denen Menschen ihr Leben verloren<br />

haben und Sachschäden in Millionenhöhe entstanden<br />

sind. Auch ich, mit meiner Ausbildung bei der Bahn<br />

und heute als Verkehrsausschussvorsitzender im <strong>Bundestag</strong>,<br />

kann nach so einer Katastrophe nicht einfach zum<br />

normalen Arbeitsalltag übergehen. Eine lückenlose und<br />

vor allem schnelle Aufklärung der Ursachen für diese<br />

Unfälle ist wichtig, um den Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

und den Infrastrukturbetreibern mögliche Verbesserungen<br />

an die Hand zu geben und die Zahl der Unfälle zu<br />

reduzieren. Aber auch für die Opfer und Hinterbliebenen<br />

ist es wichtig, für Klarheit zu sorgen.<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass es dabei sinnvoller<br />

ist, die Untersuchung von Eisenbahnunfällen in einer<br />

Hand zu belassen. Dies regelt nun der Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung.<br />

Er schafft die auf Gesetzesebene erforderlichen<br />

rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Bundesstelle<br />

für Eisenbahn-Unfalluntersuchung. So wird<br />

auch die Unabhängigkeit der untersuchenden Behörde<br />

gestärkt.<br />

Diese eigene Behörde soll in Zukunft für Aufgaben<br />

der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb<br />

zuständig sein. Hiermit soll die bestehende Aufteilung<br />

der Eisenbahn-Unfalluntersuchung des Bundes<br />

beseitigt werden. Denn bisher ist die Leitung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle<br />

des Bundes (EUB) im<br />

Verkehrsministerium angesiedelt. Als operative Stelle<br />

agiert die EUB ebenfalls seit 2008 beim Eisenbahn-Bundesamt<br />

(EBA).<br />

Beamte und Arbeitnehmer des EBA, die zum Zeitpunkt<br />

der Errichtung der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchung<br />

Aufgaben wahrnehmen, die dieser<br />

Stelle obliegen, sind von diesem Zeitpunkt an Beamte<br />

und Arbeitnehmer bei der Bundesstelle für Eisenbahn-<br />

Unfall untersuchung. An dieser Stelle möchte ich zunächst<br />

einmal diesen Beschäftigten danken, die in den<br />

vergangenen Jahren durch ihren Einsatz zur Aufklärung<br />

von Eisenbahnunfällen beigetragen haben.<br />

Bei den Aufgaben der Eisenbahnaufsicht sollen nach<br />

der vorliegenden Gesetzesbegründung auch keine Änderungen<br />

bewirkt werden. Daher möchte ich noch einmal<br />

dafür plädieren, dass das EBA mit mehr Personal ausgestattet<br />

wird und der bestehende Beförderungsstau aufgelöst<br />

wird. Um die Schiene zu stärken, brauchen wir auch<br />

starke Behörden, mit qualifiziertem Fachpersonal und<br />

guten Aufstiegsmöglichkeiten.<br />

Ich möchte gerne die enorme Bedeutung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle<br />

(EUB) und zukünftigen<br />

Bundesstelle (BEU) hervorheben und dazu ihre Aufgaben<br />

skizzieren:<br />

Die EUB hat zum Ziel, die Ursachen von gefährlichen<br />

Ereignissen im Eisenbahnbetrieb aufzuklären. Die daraus<br />

gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen, die<br />

Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu optimieren und somit<br />

Unfällen vorzubeugen. In der Praxis heißt das: Die<br />

EUB sammelt Fakten und Informationen, um das Unfallgeschehen<br />

zu rekonstruieren. Dabei werden neben der<br />

Infrastruktur selbstverständlich auch die betrieblichen<br />

(C)<br />

(D)

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